Behinderung und Ausweis
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Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke<br />
sind gut behandelbar, so dass im Allgemeinen anhaltende<br />
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten<br />
auftretende Komplikationen (zum Beispiel Sterilität, abnormer<br />
Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen.<br />
Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in<br />
den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />
GdS während dieser Zeit<br />
nach Entfernung im Stadium T1 N0<br />
M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender<br />
entzündlicher Prozess der<br />
Adnexe <strong>und</strong>/oder der Parametrien je<br />
nach Art, Umfang <strong>und</strong> Kombination der<br />
Auswirkungen (zum Beispiel Adhäsionsbeschwerden,<br />
chronische Schmerzen,<br />
Kohabitationsbeschwerden) . . . . . . . . . . . . . 10–40<br />
14.5 Endometriose<br />
leichten Grades<br />
(geringe Ausdehnung, keine oder nur<br />
geringe Beschwerden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
schweren Grades<br />
(zum Beispiel Übergreifen auf die<br />
Nachbarorgane, starke Beschwerden,<br />
erhebliche Beeinträchtigung des<br />
Allgemeinzustandes, Sterilität) . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
14.6 Scheidenfisteln<br />
Harnweg-Scheidenfistel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
Mastdarm-Scheidenfistel . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–70<br />
Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel<br />
(Kloakenbildung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind<br />
entsprechend niedriger zu bewerten.<br />
Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide <strong>und</strong>/<br />
oder der Gebärmutter<br />
ohne Harninkontinenz oder mit geringer<br />
Stressinkontinenz (Grad I) . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit stärkerer Harninkontinenz <strong>und</strong>/<br />
oder stärkeren Senkungsbeschwerden<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit völliger Harninkontinenz . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . 70<br />
Ulzerationen sind gegebenenfalls zusätzlich zu bewerten.<br />
Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand<br />
mit leichten Defäkationsstörungen.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne<br />
Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres<br />
(einschließlich Sterilität) . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Kraurosis vulvae<br />
geringen Grades (keine oder nur geringe<br />
Beschwerden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden,<br />
keine Sek<strong>und</strong>ärveränderungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
stärkeren Grades (starke Beschwerden,<br />
therapeutisch schwer beeinflussbare<br />
Sek<strong>und</strong>ärveränderungen) . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Vollständige Entfernung der Vulva . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors ist in<br />
den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />
GdS während dieser Zeit<br />
nach Beseitigung im Stadium T1 N0<br />
M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
Nach Entfernung eines malignen Tumors der äußeren<br />
Ge schlechtsteile ist in den ersten fünf Jahren eine<br />
Heilungs bewährung abzuwarten; GdS während dieser<br />
Zeit<br />
nach Entfernung im Stadium (T1 bis<br />
T2) N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
15. Stoffwechsel, innere Sekretion<br />
In diesem Abschnitt nicht erwähnte angeborene Stoffwechselstörungen<br />
sind analog <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />
ihrer vielfältigen Auswirkungen zu beurteilen. Normabweichungen<br />
der Laborwerte bedingen für sich allein<br />
noch keinen GdS.<br />
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)<br />
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende<br />
Medikamente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />
mit Medikamenten eingestellt, die die<br />
Hypoglykämieneigung nicht erhöhen . . . . . . . . . . . 10<br />
mit Medikamenten eingestellt, die die<br />
Hypoglykämieneigung erhöhen . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Unter Insulintherapie, auch in Kombination<br />
mit anderen blutzuckersenkenden<br />
Medikamenten, je nach Stabilität<br />
der Stoffwechsellage (stabil oder mäßig<br />
schwankend) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30-40<br />
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage<br />
einschließlich gelegentlicher<br />
schwerer Hypoglykämien . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Häufige, ausgeprägte oder schwere Hypoglykämien sind<br />
zusätzlich zu bewerten. Schwere Hypoglykämien sind<br />
Unterzuckerungen, die eine ärztliche Hilfe erfordern.<br />
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