Behinderung und Ausweis
Behinderung und Ausweis
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18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten<br />
(zum Beispiel Bechterew-Krankheit)<br />
ohne wesentliche Funktionseinschränkung<br />
mit leichten Beschwerden<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit geringen Auswirkungen (leichtgradige<br />
Funktionseinbußen <strong>und</strong> Beschwerden,<br />
je nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />
des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit mittelgradigen Auswirkungen<br />
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen<br />
<strong>und</strong> Beschwerden, therapeutisch<br />
schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit schweren Auswirkungen (irreversible<br />
Funktionseinbußen, hochgradige<br />
Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver<br />
Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
18.2.2 Kollagenosen (zum Beispiel systemischer Lupus<br />
erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis),<br />
18.2.3 Vaskulitiden (zum Beispiel Panarteriitis nodosa,<br />
Polymyalgia rheumatica)<br />
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen <strong>und</strong> Vaskulitiden<br />
richtet sich nach Art <strong>und</strong> Ausmaß der jeweiligen<br />
Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand,<br />
wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten<br />
in Betracht kommen kann. Für die Dauer<br />
einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie<br />
soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.<br />
18.3 Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten<br />
der Weichteile kommt es auf Art <strong>und</strong> Ausmaß der<br />
jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen<br />
auf den Allgemeinzustand an.<br />
18.4 Fibromyalgie<br />
Die Fibromyalgie <strong>und</strong> ähnliche Somatisierungs-Syndrome<br />
(zum Beispiel CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall<br />
entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu<br />
beurteilen.<br />
18.5 Chronische Osteomyelitis<br />
Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation<br />
<strong>und</strong> Ausdehnung des Prozesses sich ergebende<br />
Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende Aktivität<br />
<strong>und</strong> ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand<br />
<strong>und</strong> außerdem etwaige Folgekrankheiten (zum Beispiel<br />
Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen. Bei ausgeprägt<br />
schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS<br />
zu bilden.<br />
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens<br />
5 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
Chronische Osteomyelitis<br />
geringen Grades<br />
(eng begrenzt, mit geringer Aktivität,<br />
geringe Fisteleiterung) . . . . . . . . . . . . .mindestens 20<br />
mittleren Grades<br />
(ausgedehnterer Prozess, häufige<br />
oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen<br />
auch in Laborbef<strong>und</strong>en) . .mindestens 50<br />
schweren Grades<br />
(häufige schwere Schübe mit Fieber,<br />
ausgeprägter Infiltration der Weichteile,<br />
Eiterung <strong>und</strong> Sequesterabstoßung,<br />
erhebliche Aktivitätszeichen in den<br />
Laborbef<strong>und</strong>en) . . . . . . . . . . . . . . . . . .mindestens 70<br />
Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des<br />
Prozesses kann erst angenommen werden, wenn nach<br />
einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigstens<br />
zwei Jahren – nach jahrzehntelangem Verlauf seit<br />
fünf Jahren – keine Fistel mehr bestanden hat <strong>und</strong> auch<br />
aus den weiteren Bef<strong>und</strong>en (einschließlich Röntgenbildern<br />
<strong>und</strong> Laborbef<strong>und</strong>en) keine Aktivitätszeichen mehr<br />
erkennbar gewesen sind. Dabei ist in der Regel der GdS<br />
nur um 20 bis 30 Punkte niedriger einzuschätzen <strong>und</strong><br />
zwei bis vier Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung<br />
abzuwarten, bis der GdS nur noch von dem<br />
verbliebenen Schaden bestimmt wird.<br />
18.6 Muskelkrankheiten<br />
Bei der Beurteilung des GdS ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen<br />
auszugehen:<br />
Muskelschwäche<br />
mit geringen Auswirkungen (vorzeitige<br />
Ermüdung, gebrauchsabhängige<br />
Unsicherheiten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende<br />
Gelenkkontrakturen <strong>und</strong><br />
Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen<br />
nicht mehr möglich, Unmöglichkeit<br />
des Treppensteigens) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
mit schweren Auswirkungen (bis zur<br />
Geh- <strong>und</strong> Stehunfähigkeit <strong>und</strong> Gebrauchsunfähigkeit<br />
der Arme) . . . . . . . . . . . . 90–100<br />
Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen<br />
auf innere Organe (zum Beispiel Einschränkung<br />
der Lungenfunktion <strong>und</strong>/oder der Herzleistung durch<br />
Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-, Schluck-<br />
oder Sprechstörungen (zum Beispiel bei der Myasthenie)<br />
zu berücksichtigen.<br />
18.7 Kleinwuchs<br />
Körpergröße nach Abschluss des<br />
Wachstums<br />
über 130 bis 140 cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
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