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Behinderung und Ausweis

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18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten<br />

(zum Beispiel Bechterew-Krankheit)<br />

ohne wesentliche Funktionseinschränkung<br />

mit leichten Beschwerden<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

mit geringen Auswirkungen (leichtgradige<br />

Funktionseinbußen <strong>und</strong> Beschwerden,<br />

je nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />

des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit mittelgradigen Auswirkungen<br />

(dauernde erhebliche Funktionseinbußen<br />

<strong>und</strong> Beschwerden, therapeutisch<br />

schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

mit schweren Auswirkungen (irreversible<br />

Funktionseinbußen, hochgradige<br />

Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />

Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver<br />

Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

18.2.2 Kollagenosen (zum Beispiel systemischer Lupus<br />

erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis),<br />

18.2.3 Vaskulitiden (zum Beispiel Panarteriitis nodosa,<br />

Polymyalgia rheumatica)<br />

Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen <strong>und</strong> Vaskulitiden<br />

richtet sich nach Art <strong>und</strong> Ausmaß der jeweiligen<br />

Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand,<br />

wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten<br />

in Betracht kommen kann. Für die Dauer<br />

einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie<br />

soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.<br />

18.3 Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten<br />

der Weichteile kommt es auf Art <strong>und</strong> Ausmaß der<br />

jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen<br />

auf den Allgemeinzustand an.<br />

18.4 Fibromyalgie<br />

Die Fibromyalgie <strong>und</strong> ähnliche Somatisierungs-Syndrome<br />

(zum Beispiel CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall<br />

entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu<br />

beurteilen.<br />

18.5 Chronische Osteomyelitis<br />

Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation<br />

<strong>und</strong> Ausdehnung des Prozesses sich ergebende<br />

Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende Aktivität<br />

<strong>und</strong> ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand<br />

<strong>und</strong> außerdem etwaige Folgekrankheiten (zum Beispiel<br />

Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen. Bei ausgeprägt<br />

schubförmigem Verlauf ist ein Durchschnitts-GdS<br />

zu bilden.<br />

Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens<br />

5 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

Chronische Osteomyelitis<br />

geringen Grades<br />

(eng begrenzt, mit geringer Aktivität,<br />

geringe Fisteleiterung) . . . . . . . . . . . . .mindestens 20<br />

mittleren Grades<br />

(ausgedehnterer Prozess, häufige<br />

oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen<br />

auch in Laborbef<strong>und</strong>en) . .mindestens 50<br />

schweren Grades<br />

(häufige schwere Schübe mit Fieber,<br />

ausgeprägter Infiltration der Weichteile,<br />

Eiterung <strong>und</strong> Sequesterabstoßung,<br />

erhebliche Aktivitätszeichen in den<br />

Laborbef<strong>und</strong>en) . . . . . . . . . . . . . . . . . .mindestens 70<br />

Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des<br />

Prozesses kann erst angenommen werden, wenn nach<br />

einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigstens<br />

zwei Jahren – nach jahrzehntelangem Verlauf seit<br />

fünf Jahren – keine Fistel mehr bestanden hat <strong>und</strong> auch<br />

aus den weiteren Bef<strong>und</strong>en (einschließlich Röntgenbildern<br />

<strong>und</strong> Laborbef<strong>und</strong>en) keine Aktivitätszeichen mehr<br />

erkennbar gewesen sind. Dabei ist in der Regel der GdS<br />

nur um 20 bis 30 Punkte niedriger einzuschätzen <strong>und</strong><br />

zwei bis vier Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung<br />

abzuwarten, bis der GdS nur noch von dem<br />

verbliebenen Schaden bestimmt wird.<br />

18.6 Muskelkrankheiten<br />

Bei der Beurteilung des GdS ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen<br />

auszugehen:<br />

Muskelschwäche<br />

mit geringen Auswirkungen (vorzeitige<br />

Ermüdung, gebrauchsabhängige<br />

Unsicherheiten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende<br />

Gelenkkontrakturen <strong>und</strong><br />

Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen<br />

nicht mehr möglich, Unmöglichkeit<br />

des Treppensteigens) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />

mit schweren Auswirkungen (bis zur<br />

Geh- <strong>und</strong> Stehunfähigkeit <strong>und</strong> Gebrauchsunfähigkeit<br />

der Arme) . . . . . . . . . . . . 90–100<br />

Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen<br />

auf innere Organe (zum Beispiel Einschränkung<br />

der Lungenfunktion <strong>und</strong>/oder der Herzleistung durch<br />

Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-, Schluck-<br />

oder Sprechstörungen (zum Beispiel bei der Myasthenie)<br />

zu berücksichtigen.<br />

18.7 Kleinwuchs<br />

Körpergröße nach Abschluss des<br />

Wachstums<br />

über 130 bis 140 cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

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