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Behinderung und Ausweis

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Welche Nachteilsausgleiche bei welchen Merkzeichen?<br />

Im <strong>Ausweis</strong> trägt die zuständige Stelle auf der Rückseite folgende Merkzeichen<br />

ein:<br />

RF Der <strong>Ausweis</strong>inhaber erfüllt die im achten Staatsvertrag zur Änderung r<strong>und</strong>funkrechtlicher<br />

Staatsverträge (Achter R<strong>und</strong>funkänderungsstaatsvertrag) in<br />

Artikel 5 § 6 Absatz 1 festgelegten Voraussetzungen für die Befreiung von<br />

der R<strong>und</strong>funkgebührenpflicht <strong>und</strong> gegebenenfalls für den Sozial tarif für<br />

Verbindungen im T-Net (siehe Seite 30).<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Bei behinderten minderjährigen Haushaltsangehörigen ist der Nachweis erforderlich,<br />

dass sie innerhalb der Haushaltsgemeinschaft selbst das R<strong>und</strong>funkgerät zum<br />

Empfang bereithalten <strong>und</strong> die Befreiungsvoraussetzungen nach dem Achten<br />

R<strong>und</strong>funkänderungsstaatsvertrag erfüllen.<br />

1. Kl. Die ges<strong>und</strong>heitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der ersten<br />

Wagenklasse bei Eisenbahnfahrten mit Fahrausweis zweiter Klasse liegen<br />

vor (siehe Seite 33).<br />

<strong>Ausweis</strong> für die unent geltliche Beförderung im öffentlichen<br />

Personenverkehr<br />

(<strong>Ausweis</strong> mit orangefarbenem Flächenaufdruck/„Freifahrtausweis“)<br />

Den „Freifahrtausweis“ (linke Seite grün/rechte Seite orange) erhalten<br />

� Gehbehinderte G<br />

� außergewöhnlich Gehbehinderte aG<br />

� Hilflose H<br />

� Gehörlose Gl<br />

� Versorgungsberechtigte („Kriegsbeschädigt“, VB , EB ), wenn sie bereits am<br />

1. Oktober 1979 freifahrtberechtigt waren <strong>und</strong> die MdE beziehungsweise GdS<br />

aufgr<strong>und</strong> der Schädigung heute noch mindestens 70 % beträgt.<br />

In diesem <strong>Ausweis</strong> bedeutet das auf der Vorderseite vorgedruckte Merkzeichen<br />

B „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“. Die<br />

Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie<br />

nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt (siehe Seite<br />

29).<br />

Das Merkzeichen berechtigt den schwerbehinderten Menschen, im öffentlichen<br />

Personenverkehr ohne Kilometerbegrenzung eine Begleitperson kosten<br />

los mitzunehmen (auch wenn er selbst bezahlen muss).<br />

Auf seiner Rückseite ist im ersten Feld das Merkzeichen<br />

G vorgedruckt. Es bedeutet, dass der <strong>Ausweis</strong>inhaber in seiner Bewegungsfähigkeit<br />

im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (siehe Seite 27).<br />

R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung<br />

Freifahrtausweis<br />

Mitnahme einer<br />

Begleitperson<br />

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