Behinderung und Ausweis
Behinderung und Ausweis
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15.2 Gicht<br />
Bei der Beurteilung des GdS sind die Funktionseinschränkungen<br />
der betroffenen Gelenke, Schmerzen,<br />
Häufigkeit <strong>und</strong> Schwere der entzündlichen Schübe <strong>und</strong><br />
eine Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen.<br />
15.3 Fettstoffwechselkrankheit<br />
Der GdS ist gr<strong>und</strong>sätzlich abhängig von dem Ausmaß<br />
der Folgekrankheiten.<br />
Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese . . . . . . . . . . . 30<br />
Alimentäre Fettsucht, Adipositas<br />
Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- <strong>und</strong><br />
Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalen<br />
System oder am Stütz- <strong>und</strong> Bewegungsapparat) können<br />
die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die<br />
besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas<br />
permagna.<br />
15.4 Phenylketonurie<br />
ohne fassbare Folgeerscheinungen<br />
im Kindesalter bis zur Vollendung des<br />
16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vor<br />
allem vom Ausmaß der geistigen <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> weiterer<br />
Folgen (zum Beispiel hirnorganische Anfälle) abhängig.<br />
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)<br />
unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen<br />
<strong>und</strong> Ernährung altersgemäß . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
unter Therapie Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktion<br />
leicht eingeschränkt, Gedeihen<br />
<strong>und</strong> Ernährung noch altersgemäß<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktion deutlich<br />
eingeschränkt, häufig Gedeih<strong>und</strong><br />
Entwicklungsstörungen, Schulbesuch<br />
<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit in der Regel<br />
noch möglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
schwere bis schwerste Einschränkung<br />
der Aktivitäten, der Lungenfunktion<br />
<strong>und</strong> des Ernährungszustandes . . . . . . . . 80–100<br />
Folgekrankheiten (zum Beispiel Diabetes mellitus, Impotenz,<br />
Leberzirrhose) sind gegebenenfalls zusätzlich zu<br />
berücksichtigen.<br />
15.6 Schilddrüsenkrankheiten<br />
Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar,<br />
so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen<br />
nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen<br />
(zum Beispiel Exophthalmus, Trachealstenose)<br />
sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ be-<br />
128<br />
handelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen<br />
Auswirkungen.<br />
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist<br />
in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />
GdS während dieser Zeit<br />
nach Entfernung eines papillären oder<br />
follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden<br />
einen GdS von 50 oder mehr, ist der während<br />
der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend<br />
höher zu bewerten.<br />
Tetanie<br />
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde<br />
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.<br />
15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)<br />
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde<br />
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende<br />
Funktionsstörungen sind analogen funktionellen<br />
Beeinträchtigungen (zum Beispiel orthostatische<br />
Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen.<br />
Cushing-Syndrom<br />
Der GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche <strong>und</strong><br />
den Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen<br />
(Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus,<br />
Osteoporose, psychische Veränderungen).<br />
15.8 Porphyrien<br />
Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) . . 100<br />
Hepatische Porphyrien<br />
akut-intermittierende Porphyrie . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche<br />
Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem<br />
Die Höhe des GdS bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden<br />
Organe <strong>und</strong> des Immunsystems richtet sich<br />
nach der Schwere der hämatologischen Veränderungen,<br />
nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungen<br />
auf andere Organe, nach der Auswirkung auf<br />
den Allgemeinzustand <strong>und</strong> der Häufigkeit von Infektionen.<br />
16.1 Verlust der Milz<br />
bei Verlust im frühen Kindesalter,<br />
dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
danach oder bei späterem Verlust . . . . . . . . . . . . . 10