Behinderung und Ausweis
Behinderung und Ausweis
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16.2 Hodgkin-Krankheit<br />
im Stadium I bis IIIA<br />
bei mehr als sechs Monate andauernder<br />
Therapie, bis zum Ende der<br />
Intensiv-Therapie je nach Auswirkung<br />
auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . . . . 60–100<br />
nach Vollremission GdS für die Dauer<br />
von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
im Stadium IIIB <strong>und</strong> IV<br />
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />
nach Vollremission GdS für die Dauer<br />
von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
16.3 Non-Hodgkin-Lymphome<br />
16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie <strong>und</strong> andere<br />
generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome<br />
mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen<br />
Beschwerden, keine Allgemeinsymptome,<br />
keine Behandlungsbedürftigkeit,<br />
keine wesentliche Progredienz)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit starken Auswirkungen, starke Progredienz<br />
(zum Beispiel schwere Anämie,<br />
ausgeprägte Thrombozytopenie,<br />
rezidivierende Infektionen, starke<br />
Milzvergrößerung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome<br />
nach Vollremission (Beseitigung des<br />
Tumors) für die Dauer von drei Jahren<br />
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-<br />
Lymphome<br />
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />
nach Vollremission GdS für die Dauer<br />
von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
16.4 Plasmozytom (Myelom)<br />
mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche<br />
Auswirkung auf den Allgemeinzustand,<br />
keine Behandlungsbedürftigkeit,<br />
ohne Beschwerden, keine<br />
wesentliche Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />
schwere Anämie, starke Schmerzen,<br />
Nierenfunktionseinschränkung) . . . . . . . 80–100<br />
16.5 Chronische myeloische Leukämie<br />
chronische Phase, je nach Auswirkung<br />
– auch der Behandlung – auf<br />
den Allgemeinzustand, Ausmaß der<br />
Milzvergrößerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
akute Phase (Akzeleration, Blastenschub) . . . . . . 100<br />
Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen<br />
(zum Beispiel Polycythaemia vera, essentielle Thrombozythämie,<br />
Osteomyelosklerose)<br />
mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit stärkeren Auswirkungen (zum Beispiel<br />
mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />
schwere Anämie, ausgeprägte<br />
Thrombozytopenie, starke Milzvergrößerung,<br />
Blutungs- <strong>und</strong>/oder Thromboseneigung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
16.6 Akute Leukämien<br />
bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />
danach für die Dauer von drei Jahren<br />
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
16.7 Myelodysplastische Syndrome<br />
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />
<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
mit mäßigen Auswirkungen (zum Beispiel<br />
gelegentliche Transfusionen) . . . . . . . . . . 30–40<br />
mit stärkeren Auswirkungen (zum Beispiel<br />
andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />
rezidivierende Infektionen) . . . . . . . . . . 50–80<br />
mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />
andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />
häufige Infektionen, Blutungsneigung,<br />
leukämische Transformation)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose<br />
Der GdS bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose<br />
ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen<br />
Syndromen zu bewerten.<br />
16.8 Knochenmark- <strong>und</strong> Stammzelltransplantation<br />
Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation<br />
ist der GdS entsprechend der Gr<strong>und</strong>krankheit<br />
zu beurteilen.<br />
Nach allogener Knochenmarktransplantation<br />
für die Dauer von drei Jahren<br />
(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
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