Behinderung und Ausweis
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der Gesetzgeber sowohl für das Erstellen des ärztlichen Gutachtens als auch des<br />
Bescheides verkürzte Bearbeitungsfristen aufgegeben.<br />
Wer an seinem Arbeitsplatz akut von Kündigung bedroht ist <strong>und</strong> den besonderen<br />
Kündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, sollte sich telefonisch<br />
mit der zuständige Stelle in Verbindung setzen, um Möglichkeiten, das Verfahren<br />
zu beschleunigen, wahrnehmen zu können.<br />
Zu Randnummer f:<br />
Im Regelfall wird der behinderte Mensch selbst oder in dessen Namen der gesetzliche<br />
Vertreter (Betreuer) den Antrag stellen. Der behinderte Mensch kann auch<br />
zum Beispiel einen Rechtsanwalt, einen Gewerkschaftssekretär oder den Vertreter<br />
eines Behindertenverbandes zur Antragstellung <strong>und</strong> zur Wahrnehmung seiner<br />
Rechte im weiteren Verfahren bevollmächtigen. Für Rentenberater gilt dies nur,<br />
wenn sie zur Vertretung im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX befugt sind.<br />
Darüber hinaus kann der behinderte Mensch jede weitere Person seines Vertrauens<br />
bevollmächtigen, sofern diese Person die Vertretung nicht berufsmäßig durchführt.<br />
Auch die Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Menschen, die<br />
Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf <strong>und</strong> die Sozial ämter sind selbstverständlich<br />
gern bei der Ausfüllung des Antrages behilflich.<br />
Der Arbeitgeber des behinderten Menschen ist an dem Feststellungsverfahren<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht betei ligt. Er wird auch nicht angehört oder benachrichtigt <strong>und</strong><br />
hat keine Möglichkeit, gegen Feststellungsbescheide einen Rechtsbehelf einzulegen.<br />
Zu Randnummer g:<br />
Sollte der Antragsteller die Frage nach einer Feststellung über die Minderung der<br />
Erwerbsfähigkeit (MdE) beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen (GdS)<br />
bei einer anderen öffentlichen Stelle bejaht haben, wird er um Vorlage einer Kopie<br />
des entsprechenden Bescheides gebeten. Für den Fall, dass der Antragsteller den<br />
Bescheid nicht beifügt, ist der Name der öffentlichen Stelle, das Geschäfts-/Aktenzeichen,<br />
gegebenenfalls der Tag des Unfalls beziehungsweise der Tag der<br />
Schädigung einzutragen, damit die Unterlagen angefordert werden können.<br />
Die zuständige Stelle kann ohne weitere Ermittlungen sofort einen Bescheid erteilen<br />
<strong>und</strong> einen <strong>Ausweis</strong> ausstellen,<br />
a) wenn der behinderte Mensch schon eine „Feststellung über das Vorliegen einer<br />
<strong>Behinderung</strong>“ besitzt<br />
<strong>und</strong><br />
b) wenn die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ darin auf mindestens 50 Prozent<br />
festgesetzt ist.<br />
Folgende Bescheide oder Entscheidungen über die <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Behinderung</strong>sgrad<br />
gelten als „Feststellung“ <strong>und</strong> können deshalb der <strong>Ausweis</strong>ausstellung<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt werden:<br />
Antragsteller<br />
Arbeitgeber<br />
nie beteiligt<br />
Feststellung<br />
MdE/GdS<br />
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