14.11.2012 Aufrufe

Behinderung und Ausweis

Behinderung und Ausweis

Behinderung und Ausweis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vollständige Halsmarkschädigung mit<br />

vollständiger Lähmung beider Arme<br />

<strong>und</strong> Beine <strong>und</strong> Störungen der Blasen-<br />

<strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Vollständige Brustmark-, Lendenmark-<br />

oder Kauda schädigung mit vollständiger<br />

Lähmung der Beine <strong>und</strong><br />

Störungen der Blasen <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

3.10 Multiple Sklerose<br />

Der GdS richtet sich vor allem nach den zerebralen <strong>und</strong><br />

spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus<br />

dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.11 Polyneuropathien<br />

Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen<br />

aufgr<strong>und</strong> motorischer Ausfälle (mit<br />

Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen<br />

von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in<br />

Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen.<br />

Bei den sensiblen Störungen <strong>und</strong> Schmerzen ist zu<br />

berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen<br />

– zum Beispiel bei Feinbewegungen –<br />

führen können.<br />

4. Sehorgan<br />

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens.<br />

Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte<br />

Sehschärfe maßgebend; daneben sind unter<br />

anderem Ausfälle des Gesichtsfeldes <strong>und</strong> des Blickfeldes<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Sehschärfe ist gr<strong>und</strong>sätzlich entsprechend den<br />

Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft<br />

(DOG) nach DIN 58220 zu prüfen; Abweichungen<br />

hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig<br />

(zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern). Die<br />

übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur<br />

mit Geräten <strong>und</strong> Methoden zu prüfen, die den Richtlinien<br />

der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie<br />

Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet<br />

sich der GdS nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit<br />

von maximal einer Sek<strong>und</strong>e pro Landolt-Ring festgestellt<br />

wird.<br />

Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies,<br />

dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie<br />

entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden<br />

dürfen.<br />

Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens<br />

ist darauf zu achten, dass der morphologische Bef<strong>und</strong><br />

die Sehstörungen erklärt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage für die GdS-Beurteilung bei Herabsetzung<br />

der Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der DOG“.<br />

4.1 Verlust eines Auges mit dauernder,<br />

einer Behandlung nicht zugänglichen<br />

Eiterung der Augenhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

4.2 Linsenverlust<br />

eines Auges (korrigiert durch intraokulare<br />

Kunstlinse oder Kontaktlinse)<br />

Sehschärfe 0,4 <strong>und</strong> mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 . . . . . . . . . . . . 20<br />

Sehschärfe weniger als 0,1 . . . . . . . . . . . . . . . 25–30<br />

beider Augen<br />

der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende<br />

GdS ist um 10 zu erhöhen.<br />

Die GdS-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen<br />

voraus.Maßgebend ist der objektive Bef<strong>und</strong>.<br />

Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdS nach der<br />

Restsehschärfe.<br />

Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe<br />

für beide Augen sich ergebende GdS um 10 zu erhöhen,<br />

bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges<br />

um 20.<br />

4.3 Die augenärztliche Untersuchung umfasst die Prüfung<br />

der einäugigen <strong>und</strong> beidäugigen Sehschärfe. Sind<br />

die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so<br />

ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als<br />

Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen.<br />

4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus<br />

wenn ein Auge wegen der Doppelbilder<br />

vom Sehen ausgeschlossen werden<br />

muss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

bei Doppelbildern nur in einigen Blickfeldbereichen<br />

bei sonst normalem Binokularsehen<br />

ergibt sich der GdS aus<br />

dem nachstehenden Schema von<br />

Haase <strong>und</strong> Steinhorst:<br />

109

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!