Behinderung und Ausweis
Behinderung und Ausweis
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Vollständige Halsmarkschädigung mit<br />
vollständiger Lähmung beider Arme<br />
<strong>und</strong> Beine <strong>und</strong> Störungen der Blasen-<br />
<strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Vollständige Brustmark-, Lendenmark-<br />
oder Kauda schädigung mit vollständiger<br />
Lähmung der Beine <strong>und</strong><br />
Störungen der Blasen <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
3.10 Multiple Sklerose<br />
Der GdS richtet sich vor allem nach den zerebralen <strong>und</strong><br />
spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus<br />
dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität<br />
zu berücksichtigen.<br />
3.11 Polyneuropathien<br />
Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen<br />
aufgr<strong>und</strong> motorischer Ausfälle (mit<br />
Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen<br />
von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in<br />
Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen.<br />
Bei den sensiblen Störungen <strong>und</strong> Schmerzen ist zu<br />
berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen<br />
– zum Beispiel bei Feinbewegungen –<br />
führen können.<br />
4. Sehorgan<br />
Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens.<br />
Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte<br />
Sehschärfe maßgebend; daneben sind unter<br />
anderem Ausfälle des Gesichtsfeldes <strong>und</strong> des Blickfeldes<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Sehschärfe ist gr<strong>und</strong>sätzlich entsprechend den<br />
Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft<br />
(DOG) nach DIN 58220 zu prüfen; Abweichungen<br />
hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig<br />
(zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern). Die<br />
übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur<br />
mit Geräten <strong>und</strong> Methoden zu prüfen, die den Richtlinien<br />
der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie<br />
Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet<br />
sich der GdS nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit<br />
von maximal einer Sek<strong>und</strong>e pro Landolt-Ring festgestellt<br />
wird.<br />
Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies,<br />
dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie<br />
entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden<br />
dürfen.<br />
Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens<br />
ist darauf zu achten, dass der morphologische Bef<strong>und</strong><br />
die Sehstörungen erklärt.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lage für die GdS-Beurteilung bei Herabsetzung<br />
der Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der DOG“.<br />
4.1 Verlust eines Auges mit dauernder,<br />
einer Behandlung nicht zugänglichen<br />
Eiterung der Augenhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
4.2 Linsenverlust<br />
eines Auges (korrigiert durch intraokulare<br />
Kunstlinse oder Kontaktlinse)<br />
Sehschärfe 0,4 <strong>und</strong> mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 . . . . . . . . . . . . 20<br />
Sehschärfe weniger als 0,1 . . . . . . . . . . . . . . . 25–30<br />
beider Augen<br />
der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende<br />
GdS ist um 10 zu erhöhen.<br />
Die GdS-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen<br />
voraus.Maßgebend ist der objektive Bef<strong>und</strong>.<br />
Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdS nach der<br />
Restsehschärfe.<br />
Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe<br />
für beide Augen sich ergebende GdS um 10 zu erhöhen,<br />
bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges<br />
um 20.<br />
4.3 Die augenärztliche Untersuchung umfasst die Prüfung<br />
der einäugigen <strong>und</strong> beidäugigen Sehschärfe. Sind<br />
die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so<br />
ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als<br />
Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen.<br />
4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus<br />
wenn ein Auge wegen der Doppelbilder<br />
vom Sehen ausgeschlossen werden<br />
muss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
bei Doppelbildern nur in einigen Blickfeldbereichen<br />
bei sonst normalem Binokularsehen<br />
ergibt sich der GdS aus<br />
dem nachstehenden Schema von<br />
Haase <strong>und</strong> Steinhorst:<br />
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