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Sanierung Altstadt und nördliche Innenstadt 1986 ... - Friedrichshafen

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Als Maßnahmen wurden damals angemeldet:<br />

1. Passage Süd <strong>und</strong> Verkehrsanbindung Ost<br />

2. Ausbau des Verkehrsknotens Eckener-/ Montfortstraße<br />

mit Verlegung der Tankstelle<br />

3. Passage Nord, Ausbau in zwei Ebenen, <strong>und</strong> zwar Fußgängerebene<br />

<strong>und</strong> Tiefgaragenebene zur Erschließung<br />

der Tiefgaragenanlage auf dem Buchhornplatz<br />

4. Mehrfachhaltestelle für den Busverkehr auf der<br />

Ostseite<br />

5. Gestaltung des öffentlichen Raumes, qualität voller<br />

Ausbau in Aufteilung, Begrünung, Belag <strong>und</strong> einer<br />

besonderen Ausstattung mit Brunnen <strong>und</strong> Plastiken,<br />

um der Stadt Ausstrahlung zu verleihen<br />

6. Bebauung Buchhornplatz Süd <strong>und</strong> Nord mit je einem<br />

Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshaus mit Tiefgarageneinheiten<br />

7. Bebauung auf der Ostseite mit einem Vollsortimentkaufhaus<br />

<strong>und</strong> öffentlichem Parkhaus<br />

maßnahmen in der <strong>Altstadt</strong> <strong>und</strong> der Nordstadt. Dazu<br />

gehörten das Aufstellen <strong>und</strong> regelmäßige Fortschreiben<br />

von Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsübersichten sowie<br />

die Aufgliederung der einzelnen Bauvorhaben, um die<br />

bewilligten B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesfinanzhilfen entsprechend<br />

den Städtebauförderungsrichtlinien abrufen zu<br />

können. Die einzelnen städtischen Projekte wurden<br />

dabei in der Regel über die von der WHS verwalteten<br />

Treuhandkonten abgewickelt.<br />

Darüber hinaus wurden Förder- <strong>und</strong> Auszahlungsanträge<br />

erstellt <strong>und</strong>, sofern notwendig, gemeinsam mit<br />

der Stadtverwaltung die erforderlichen Abstimmungsgespräche<br />

mit dem Regierungspräsidium <strong>und</strong> dem Wirtschaftsministerium<br />

geführt – den für die Programme der<br />

Für die <strong>Sanierung</strong> der <strong>Altstadt</strong> lagen als planerische<br />

Gr<strong>und</strong>lagen eine ganze Reihe von ausführlichen Untersuchungen<br />

vor:<br />

� der Leitplan Stadtmitte, ingesta Köln, April 1981<br />

� Standortanalyse für ein SB-Warenhaus, GFK-Marktforschung,<br />

Nürnberg, März 1985<br />

� Verkehrsuntersuchung <strong>Altstadt</strong>, Büro Breinlinger, Tuttlingen,<br />

1983<br />

� Verkehrsuntersuchung <strong>Innenstadt</strong>, Ergänzung zum<br />

Generalverkehrsplan FN, Büro Schaechterle, Neu-Ulm,<br />

1985<br />

� Parkhaus-Gutachten, Büro Anselment, Karlsruhe, Juli<br />

1985<br />

� Geotechnisches Gutachten, Prof. Henke, Stuttgart, Juni<br />

1985<br />

� Rahmenplan <strong>Altstadt</strong>, Freiraumplanung, Büro Bauer,<br />

Karlsruhe, Entwurf 1984<br />

städtebaulichen Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung zuständigen<br />

„Förderstellen“. Als <strong>Sanierung</strong>sträger war es auch<br />

die Aufgabe, bei privaten Bauabsichten die sanierungsrechtlichen<br />

Berührungspunkte abzuklären. Am Ende<br />

jeder <strong>Sanierung</strong> steht die förderrechtliche Abrechnung,<br />

in der sämtliche für die <strong>Sanierung</strong> relevanten Ausgaben<br />

<strong>und</strong> Einnahmen bilanziert werden.<br />

Ein <strong>Sanierung</strong>sverfahren beginnt mit dem Gemeinderatsbeschluss<br />

zur „förmlichen Festlegung“ des <strong>Sanierung</strong>sgebietes.<br />

Der Ergebnisbericht über die vorbereitenden<br />

Untersuchungen lag im Juni 1987 vor, so dass<br />

der Gemeinderat das <strong>Sanierung</strong>sgebiet festlegen <strong>und</strong><br />

die Maßnahmen der <strong>Sanierung</strong>, wie sie im Antrag vorgesehen<br />

waren, auf den Weg bringen konnte.

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