Sanierung Altstadt und nördliche Innenstadt 1986 ... - Friedrichshafen
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Als Maßnahmen wurden damals angemeldet:<br />
1. Passage Süd <strong>und</strong> Verkehrsanbindung Ost<br />
2. Ausbau des Verkehrsknotens Eckener-/ Montfortstraße<br />
mit Verlegung der Tankstelle<br />
3. Passage Nord, Ausbau in zwei Ebenen, <strong>und</strong> zwar Fußgängerebene<br />
<strong>und</strong> Tiefgaragenebene zur Erschließung<br />
der Tiefgaragenanlage auf dem Buchhornplatz<br />
4. Mehrfachhaltestelle für den Busverkehr auf der<br />
Ostseite<br />
5. Gestaltung des öffentlichen Raumes, qualität voller<br />
Ausbau in Aufteilung, Begrünung, Belag <strong>und</strong> einer<br />
besonderen Ausstattung mit Brunnen <strong>und</strong> Plastiken,<br />
um der Stadt Ausstrahlung zu verleihen<br />
6. Bebauung Buchhornplatz Süd <strong>und</strong> Nord mit je einem<br />
Wohn- <strong>und</strong> Geschäftshaus mit Tiefgarageneinheiten<br />
7. Bebauung auf der Ostseite mit einem Vollsortimentkaufhaus<br />
<strong>und</strong> öffentlichem Parkhaus<br />
maßnahmen in der <strong>Altstadt</strong> <strong>und</strong> der Nordstadt. Dazu<br />
gehörten das Aufstellen <strong>und</strong> regelmäßige Fortschreiben<br />
von Kosten- <strong>und</strong> Finanzierungsübersichten sowie<br />
die Aufgliederung der einzelnen Bauvorhaben, um die<br />
bewilligten B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesfinanzhilfen entsprechend<br />
den Städtebauförderungsrichtlinien abrufen zu<br />
können. Die einzelnen städtischen Projekte wurden<br />
dabei in der Regel über die von der WHS verwalteten<br />
Treuhandkonten abgewickelt.<br />
Darüber hinaus wurden Förder- <strong>und</strong> Auszahlungsanträge<br />
erstellt <strong>und</strong>, sofern notwendig, gemeinsam mit<br />
der Stadtverwaltung die erforderlichen Abstimmungsgespräche<br />
mit dem Regierungspräsidium <strong>und</strong> dem Wirtschaftsministerium<br />
geführt – den für die Programme der<br />
Für die <strong>Sanierung</strong> der <strong>Altstadt</strong> lagen als planerische<br />
Gr<strong>und</strong>lagen eine ganze Reihe von ausführlichen Untersuchungen<br />
vor:<br />
� der Leitplan Stadtmitte, ingesta Köln, April 1981<br />
� Standortanalyse für ein SB-Warenhaus, GFK-Marktforschung,<br />
Nürnberg, März 1985<br />
� Verkehrsuntersuchung <strong>Altstadt</strong>, Büro Breinlinger, Tuttlingen,<br />
1983<br />
� Verkehrsuntersuchung <strong>Innenstadt</strong>, Ergänzung zum<br />
Generalverkehrsplan FN, Büro Schaechterle, Neu-Ulm,<br />
1985<br />
� Parkhaus-Gutachten, Büro Anselment, Karlsruhe, Juli<br />
1985<br />
� Geotechnisches Gutachten, Prof. Henke, Stuttgart, Juni<br />
1985<br />
� Rahmenplan <strong>Altstadt</strong>, Freiraumplanung, Büro Bauer,<br />
Karlsruhe, Entwurf 1984<br />
städtebaulichen Erneuerung <strong>und</strong> Entwicklung zuständigen<br />
„Förderstellen“. Als <strong>Sanierung</strong>sträger war es auch<br />
die Aufgabe, bei privaten Bauabsichten die sanierungsrechtlichen<br />
Berührungspunkte abzuklären. Am Ende<br />
jeder <strong>Sanierung</strong> steht die förderrechtliche Abrechnung,<br />
in der sämtliche für die <strong>Sanierung</strong> relevanten Ausgaben<br />
<strong>und</strong> Einnahmen bilanziert werden.<br />
Ein <strong>Sanierung</strong>sverfahren beginnt mit dem Gemeinderatsbeschluss<br />
zur „förmlichen Festlegung“ des <strong>Sanierung</strong>sgebietes.<br />
Der Ergebnisbericht über die vorbereitenden<br />
Untersuchungen lag im Juni 1987 vor, so dass<br />
der Gemeinderat das <strong>Sanierung</strong>sgebiet festlegen <strong>und</strong><br />
die Maßnahmen der <strong>Sanierung</strong>, wie sie im Antrag vorgesehen<br />
waren, auf den Weg bringen konnte.