e-Government - ein Prüfungsleitfaden - EUROSAI IT Working Group
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Einige Autoren beschreiben Dienstleistungen der Verwaltungen an Beschäftigte als <strong>ein</strong>e<br />
vierte Kategorie. Im Rahmen von Dienstleistungen umfasse dies Wissens- und<br />
Personalentwicklungsmanagement. Mit diesem Grenzfall wird sich dieses Dokument<br />
nicht aus<strong>ein</strong>andersetzen. Im Sinne <strong>ein</strong>er ersten Idee werden hier folgende drei<br />
Hauptkategorien kurz beschrieben:<br />
- Im Hinblick auf die Beziehungen öffentlicher Verwaltung – Bürger (G2C) sollten<br />
leicht aufzusuchende Anlaufstellen für Bürger geschaffen werden, die auch als<br />
konzentrierter Anlaufpunkt leichten Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen<br />
Dienstleistungen bieten (z. B. zur Verfügung stellen von Informationen, elektronische<br />
Steuererklärung, Zoll-Papiere bereits beim Grenzüberschritt).<br />
- Im Verhältnis Verwaltung zu Unternehmen (G2B) vermindert e-<strong>Government</strong> den<br />
Aufwand für Unternehmen durch Nutzung des Internet-Protokolls und durch<br />
Zusammenführen vieler redundanter Informationspflichten (neben Dienstleistungen,<br />
die mit G2G-Services vergleichbar sind, wäre <strong>ein</strong> solches Beispiel das elektronische<br />
Bieter-Verfahren).<br />
- Die e-<strong>Government</strong>-Kategorie G2G für die vielfältigen Beziehungen verschiedener<br />
Verwaltungsstellen unterstützt nicht nur den Austausch von Informationen zwischen<br />
Organisations<strong>ein</strong>heiten der öffentlichen Verwaltung; sie macht das<br />
Informationsmanagement effizienter und ist für Bürger und Unternehmen<br />
übersichtlicher (<strong>ein</strong> Beispiel mag die Bereitstellung von Informations-Brokern s<strong>ein</strong>,<br />
durch die Verwaltungsstellen Daten von Bürgern oder Unternehmen nur <strong>ein</strong>mal<br />
ermitteln müssen. Benötigt <strong>ein</strong>e andere Dienststelle bereits ermittelte Daten, müssten<br />
die entsprechenden Personen oder Unternehmen nicht nochmals oder mehrfach<br />
befragt werden).<br />
Die Nutzung der <strong>IT</strong> zum Wohle des Bürgers und der Unternehmen und für die<br />
öffentliche Verwaltung selbst ist, wie es bereits in der Definition von e-<strong>Government</strong><br />
enthalten ist, <strong>ein</strong> sehr wichtiges Ziel.