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e-Government - ein Prüfungsleitfaden - EUROSAI IT Working Group

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Einige Autoren beschreiben Dienstleistungen der Verwaltungen an Beschäftigte als <strong>ein</strong>e<br />

vierte Kategorie. Im Rahmen von Dienstleistungen umfasse dies Wissens- und<br />

Personalentwicklungsmanagement. Mit diesem Grenzfall wird sich dieses Dokument<br />

nicht aus<strong>ein</strong>andersetzen. Im Sinne <strong>ein</strong>er ersten Idee werden hier folgende drei<br />

Hauptkategorien kurz beschrieben:<br />

- Im Hinblick auf die Beziehungen öffentlicher Verwaltung – Bürger (G2C) sollten<br />

leicht aufzusuchende Anlaufstellen für Bürger geschaffen werden, die auch als<br />

konzentrierter Anlaufpunkt leichten Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen<br />

Dienstleistungen bieten (z. B. zur Verfügung stellen von Informationen, elektronische<br />

Steuererklärung, Zoll-Papiere bereits beim Grenzüberschritt).<br />

- Im Verhältnis Verwaltung zu Unternehmen (G2B) vermindert e-<strong>Government</strong> den<br />

Aufwand für Unternehmen durch Nutzung des Internet-Protokolls und durch<br />

Zusammenführen vieler redundanter Informationspflichten (neben Dienstleistungen,<br />

die mit G2G-Services vergleichbar sind, wäre <strong>ein</strong> solches Beispiel das elektronische<br />

Bieter-Verfahren).<br />

- Die e-<strong>Government</strong>-Kategorie G2G für die vielfältigen Beziehungen verschiedener<br />

Verwaltungsstellen unterstützt nicht nur den Austausch von Informationen zwischen<br />

Organisations<strong>ein</strong>heiten der öffentlichen Verwaltung; sie macht das<br />

Informationsmanagement effizienter und ist für Bürger und Unternehmen<br />

übersichtlicher (<strong>ein</strong> Beispiel mag die Bereitstellung von Informations-Brokern s<strong>ein</strong>,<br />

durch die Verwaltungsstellen Daten von Bürgern oder Unternehmen nur <strong>ein</strong>mal<br />

ermitteln müssen. Benötigt <strong>ein</strong>e andere Dienststelle bereits ermittelte Daten, müssten<br />

die entsprechenden Personen oder Unternehmen nicht nochmals oder mehrfach<br />

befragt werden).<br />

Die Nutzung der <strong>IT</strong> zum Wohle des Bürgers und der Unternehmen und für die<br />

öffentliche Verwaltung selbst ist, wie es bereits in der Definition von e-<strong>Government</strong><br />

enthalten ist, <strong>ein</strong> sehr wichtiges Ziel.

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