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e-Government - ein Prüfungsleitfaden - EUROSAI IT Working Group

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Auf der Grundlage von Wesentlichkeits- und Risiko-Kriterien wird die Bedeutung<br />

der <strong>IT</strong>-Anwendung und das Risiko bedeutsamer finanzieller Verluste beurteilt,<br />

falls die <strong>IT</strong> ausfällt oder nur in vermindertem Umfang zur Verfügung steht.<br />

b. Prüfung der verfahrensunabhängigen, standardmäßig vorhandenen <strong>IT</strong>-Kontrollen<br />

Ziel der Prüfung der verfahrensunabhängigen, standardmäßig vorhandenen <strong>IT</strong>-<br />

Kontrollen ist, festzustellen, ob die System-, Daten- und Ablaufsicherheit als<br />

Grundlage der Prüfung der Benutzersysteme ausreichend sind.<br />

Als verfahrensunabhängige, standardmäßig vorhandene <strong>IT</strong>-Kontrollen gelten<br />

solche Kontrollen, die so im <strong>IT</strong>-Umfeld implementiert werden, dass die<br />

erreichbaren Grenzwerte der System-, Daten- und Ablaufsicherheit bezogen auf<br />

die Anforderungen der Verwaltung akzeptabel sind.<br />

Diese Prüfungen folgen verschiedenen Ansätzen und können sich auf die<br />

Organisation oder physische Kenngrößen beziehen, sie können vorprogrammiert<br />

oder manuell s<strong>ein</strong>.<br />

Die Prüfung der verfahrensunabhängigen, standardmäßig vorhandenen <strong>IT</strong>-<br />

Kontrollen wird vornehmlich mittels Interview, Beobachtungen und Auswertung<br />

erhaltener Informationen durchgeführt.<br />

Die Prüfung richtet sich üblicherweise auf die <strong>IT</strong>-Strategie und <strong>IT</strong>-Politik,<br />

organisatorische Bedingungen, die System-Entwicklung und den System-Betrieb,<br />

Zugriffskontrollen, Datenaustausch, physikalische Sicherheit, Back up- und<br />

Notfallpläne.<br />

Die Prüfung umfasst beispielsweise das Vorhandens<strong>ein</strong> <strong>ein</strong>er Aufgabentrennung<br />

innerhalb und im Umfeld von <strong>ein</strong>zelnen <strong>IT</strong>-Funktionalitäten, von System-<br />

Entwicklung und <strong>IT</strong>-Management, und ob in diesen Bereichen hinreichende<br />

Zugriffskontrollen bestehen.<br />

Ein Rechnungshof sollte nicht zuletzt untersuchen, ob die für die<br />

Datenverarbeitung bestehenden Rechtsvorschriften <strong>ein</strong>gehalten werden.

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