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e-Government - ein Prüfungsleitfaden - EUROSAI IT Working Group

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Durch entsprechende Ver<strong>ein</strong>barungen muss gewährleistet werden, dass der Versand<br />

und Empfang von Daten und Informationen nicht in Abrede gestellt werden kann<br />

(Verbindlichkeit und Beweis <strong>ein</strong>er Transaktion).<br />

- Revisionsfähigkeit<br />

Behörden, die e-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen betreiben, sind verpflichtet,<br />

technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit nachträglich<br />

überprüft und festgestellt werden kann, wer welche Daten zu welcher Zeit<br />

<strong>ein</strong>gegeben<br />

bzw.<br />

übermittelt hat. Auch Versuche missbräuchlicher Verarbeitung müssen nachträglich<br />

untersucht werden können.<br />

Beispiele für Risiken und Schäden bei Nichtbeachtung der genannten<br />

Anforderungen:<br />

- Einbringen von Software mit Schadenswirkung (z. B. Viren, Trojanische<br />

Pferde, logische Bomben oder Netzwürmer) in <strong>IT</strong>-Systeme,<br />

- Manipulation/Schädigung/Zerstörung von Betriebssystemen oder<br />

Applikationssoftware (<strong>ein</strong>schl. betroffener Datensätze),<br />

- unzureichend gesicherte Fernwartungszugänge,<br />

- Manipulationen durch „Innentäter“ (z. B. Administratoren oder Nutzer),<br />

- mit Fehlern oder Risiken behaftete Software,<br />

- Manipulation von Kommunikationsverbindungen,<br />

- mangelndes Sicherheitsbewussts<strong>ein</strong> (bei Mitarbeitern und Vorgesetzten),<br />

- nicht hinreichend qualifiziertes Personal.<br />

Die dadurch verursachten Schäden lassen sich dabei unterschiedlichen Kategorien<br />

zuordnen:<br />

- materiell,<br />

- finanziell (auch (ausgefallene) Zeit ist Geld),<br />

- immateriell (kann wesentlich kritischer s<strong>ein</strong> als <strong>ein</strong> Vermögensschaden) und<br />

- personell.

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