04 Slides_W.Steiger und P.Walker_04.11.10 ... - vebmedia
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November 2010<br />
Berechnungsmethode der<br />
Vorsteuerkorrektur bei partiellen<br />
Nutzungsänderungen<br />
• Wahlrecht zwischen effektiver oder annäherungsweisen<br />
Ermittlung der Vorsteuerkorrektur bei partiellen Nutzungsänderungen<br />
(Mindestanwendungsdauer: 5 Jahre)<br />
• Gewählte Methode ist sowohl für bewegliche <strong>und</strong> unbewegliche<br />
Gegenstände als auch für Dienstleistungen<br />
anzuwenden – Überprüfung einer Nutzungsänderung<br />
jährlich einmal (Vergleich Vorsteuerabzugsquote des<br />
abgelaufenen Jahres zur Nutzung im Vorjahr)<br />
Berechnungsmethode bei<br />
Vorsteuerkorrektur bei partiellen<br />
Nutzungsänderungen<br />
• Effektive Ermittlung: Jede prozentuale Veränderung der<br />
Vorsteuerabzugsquote von Jahr zu Jahr führt zu einer<br />
steuerlich relevanten Nutzungsänderung<br />
(Eigenverbrauch/Einlageentsteuerung)<br />
• Annäherungsweise Ermittlung: Steuerlich relevante<br />
Nutzungsänderungen liegen nur dann vor, wenn sich die<br />
Vorsteuerabzugsquote um mehr als 20 % (Toleranzgrenze)<br />
von einem Jahr zum andern Jahr verändert<br />
• Vollumfängliche Nutzungsänderungen sind steuerlich<br />
immer relevant (annäherungsweise Ermittlung bei<br />
partieller Nutzung folgt eine vollumfängliche Nutzung =<br />
steuerlich relevante Nutzungsänderung!)<br />
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