Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann
Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann
Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RHEINISCHE<br />
FRIEDRICH-WILHELMS-<br />
UNIVERSITÄT BONN<br />
Fachbereich Rechtswissenschaft<br />
Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>, LL.M. (McGill)<br />
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ.<br />
Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht<br />
http://moritzbrinkmann.de<br />
Kreditsicherungsrecht SS 2013 – <strong>Kurzhausarbeit</strong><br />
Name: ______________________________; Matrikelnummer: ______________________<br />
Die K-GmbH stellt Bademoden her.<br />
Zur Sicherheit für einen Kontokorrentkredit hat sie der B-Bank im Jahr 2005 sämtliche<br />
Vorräte sowie Erzeugnisse übereignet, die sich gegenwärtig und künftig auf dem<br />
Betriebsgelände befinden. Außerdem hat sie der B-Bank sämtliche bestehenden und künftigen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Volumen von € 1 mio abgetreten.<br />
Im November 2009 bestellt die K-GmbH durch ihren Geschäftsführer G per Fax bei der V-<br />
GmbH Polyesterstoffe, wobei er einen Zahlungsaufschub von vier Wochen verlangt. Der<br />
Prokurist P der V-GmbH sendet ein Fax mit den Worten „Geht in Ordnung“ zurück und fügt<br />
die allgemeinen Geschäftsbedingungen der V-GmbH bei. Diese sehen unter anderem<br />
folgendes vor:<br />
„1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Der Käufer ist<br />
berechtigt, schon vor vollständiger Kaufpreiszahlung die gelieferte Ware zu verarbeiten. Eine<br />
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für den Verkäufer<br />
vorgenommen. Das so entstandene Eigentum des Verkäufers wird der Käufer für den Verkäufer<br />
verwahren. Eine Veräußerung ist ihm im Wege des ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet.<br />
2. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der<br />
Vorbehaltsware oder der neu hergestellten Sachen tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in<br />
vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer darf diese an uns abgetretenen<br />
Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung<br />
nicht widerrufen.<br />
Aus den von V gelieferten Stoffen, stellt die K-GmbH Badehosen her, wobei sie Garne<br />
verwendet, die ihr von D geliefert wurden. Auch der Vertrag mit D enthielt Klauseln, die den<br />
von V verwendeten entsprechen.<br />
Die produzierten Badehosen verkauft und liefert die K-GmbH an Z.<br />
Kurz darauf wird die K-GmbH materiell insolvent. Die Situation stellt sich wie folgt dar:<br />
Im Betrieb der K-GmbH, den diese auf einem Grundstück unterhält, das sie von M gemietet<br />
hat, finden sich Reste der Stoffe, die V geliefert hat und für die der Kaufpreis noch offen ist.<br />
Weiter finden sich Badehosen, die im Betrieb der K-GmbH aus (jeweils unbezahlten) Garnen<br />
von D und Stoffen von V hergestellt wurden. (Hinweis: Das Verhältnis des Werts der pro<br />
Badehose verwendeten Stoffe und Garne beträgt 15:1. Der Wert der verwendeten Materialien<br />
steht in einem Verhältnis von 1:2 zum Wert einer fertigen Badehose.)<br />
Außerdem bestehen offene Forderungen der K-GmbH gegen Z in Höhe von € 250.000 .<br />
Aufgabe:<br />
Erörtern Sie in einem Gutachten, wer welche Rechte an den Stoffen, den bei K lagernden<br />
Badehosen sowie an den gegen Z gerichteten Forderungen geltend machen kann.
Bearbeitungshinweise:<br />
Das zu fertigende Gutachten kann handschriftlich oder mit dem Computer verfasst werden<br />
(mind. 1/3 Rand). Zitate der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur setzen Sie bitte<br />
entweder in Klammern in den Text (wenn Sie mit der Hand schreiben) oder in Fußnoten<br />
(wenn Sie mit dem Computer schreiben).<br />
Ein Literaturverzeichnis muss ebenso wenig wie ein Inhaltsverzeichnis angefertigt werden. Es<br />
genügt, wenn Ihre Arbeit geheftet ist – eine Spiralbindung ist nicht erforderlich. Bitte heften<br />
Sie einen durch Angabe von Namen und Matrikelnummer ergänzten Ausdruck des<br />
<strong>Sachverhalt</strong>s oben auf Ihre Bearbeitung.<br />
Bitte geben Sie Ihre Arbeit am 17.7. bis 12:00 Uhr am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt.<br />
u. europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht, Universität Bonn, Lennéstr. 31 EG ab<br />
oder senden Sie Ihre Arbeit mit Poststempel vom 16.7. an<br />
Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>, LL.M. (McGill)<br />
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. u. europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht<br />
Universität Bonn<br />
Adenauerallee 24-42<br />
53113 Bonn<br />
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und schöne Semesterferien!<br />
gez. Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>