29.03.2015 Aufrufe

Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann

Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann

Sachverhalt Kurzhausarbeit - Moritz Brinkmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RHEINISCHE<br />

FRIEDRICH-WILHELMS-<br />

UNIVERSITÄT BONN<br />

Fachbereich Rechtswissenschaft<br />

Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>, LL.M. (McGill)<br />

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. und europ.<br />

Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht<br />

http://moritzbrinkmann.de<br />

Kreditsicherungsrecht SS 2013 – <strong>Kurzhausarbeit</strong><br />

Name: ______________________________; Matrikelnummer: ______________________<br />

Die K-GmbH stellt Bademoden her.<br />

Zur Sicherheit für einen Kontokorrentkredit hat sie der B-Bank im Jahr 2005 sämtliche<br />

Vorräte sowie Erzeugnisse übereignet, die sich gegenwärtig und künftig auf dem<br />

Betriebsgelände befinden. Außerdem hat sie der B-Bank sämtliche bestehenden und künftigen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Volumen von € 1 mio abgetreten.<br />

Im November 2009 bestellt die K-GmbH durch ihren Geschäftsführer G per Fax bei der V-<br />

GmbH Polyesterstoffe, wobei er einen Zahlungsaufschub von vier Wochen verlangt. Der<br />

Prokurist P der V-GmbH sendet ein Fax mit den Worten „Geht in Ordnung“ zurück und fügt<br />

die allgemeinen Geschäftsbedingungen der V-GmbH bei. Diese sehen unter anderem<br />

folgendes vor:<br />

„1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Der Käufer ist<br />

berechtigt, schon vor vollständiger Kaufpreiszahlung die gelieferte Ware zu verarbeiten. Eine<br />

Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für den Verkäufer<br />

vorgenommen. Das so entstandene Eigentum des Verkäufers wird der Käufer für den Verkäufer<br />

verwahren. Eine Veräußerung ist ihm im Wege des ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet.<br />

2. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der<br />

Vorbehaltsware oder der neu hergestellten Sachen tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in<br />

vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer darf diese an uns abgetretenen<br />

Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung<br />

nicht widerrufen.<br />

Aus den von V gelieferten Stoffen, stellt die K-GmbH Badehosen her, wobei sie Garne<br />

verwendet, die ihr von D geliefert wurden. Auch der Vertrag mit D enthielt Klauseln, die den<br />

von V verwendeten entsprechen.<br />

Die produzierten Badehosen verkauft und liefert die K-GmbH an Z.<br />

Kurz darauf wird die K-GmbH materiell insolvent. Die Situation stellt sich wie folgt dar:<br />

Im Betrieb der K-GmbH, den diese auf einem Grundstück unterhält, das sie von M gemietet<br />

hat, finden sich Reste der Stoffe, die V geliefert hat und für die der Kaufpreis noch offen ist.<br />

Weiter finden sich Badehosen, die im Betrieb der K-GmbH aus (jeweils unbezahlten) Garnen<br />

von D und Stoffen von V hergestellt wurden. (Hinweis: Das Verhältnis des Werts der pro<br />

Badehose verwendeten Stoffe und Garne beträgt 15:1. Der Wert der verwendeten Materialien<br />

steht in einem Verhältnis von 1:2 zum Wert einer fertigen Badehose.)<br />

Außerdem bestehen offene Forderungen der K-GmbH gegen Z in Höhe von € 250.000 .<br />

Aufgabe:<br />

Erörtern Sie in einem Gutachten, wer welche Rechte an den Stoffen, den bei K lagernden<br />

Badehosen sowie an den gegen Z gerichteten Forderungen geltend machen kann.


Bearbeitungshinweise:<br />

Das zu fertigende Gutachten kann handschriftlich oder mit dem Computer verfasst werden<br />

(mind. 1/3 Rand). Zitate der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur setzen Sie bitte<br />

entweder in Klammern in den Text (wenn Sie mit der Hand schreiben) oder in Fußnoten<br />

(wenn Sie mit dem Computer schreiben).<br />

Ein Literaturverzeichnis muss ebenso wenig wie ein Inhaltsverzeichnis angefertigt werden. Es<br />

genügt, wenn Ihre Arbeit geheftet ist – eine Spiralbindung ist nicht erforderlich. Bitte heften<br />

Sie einen durch Angabe von Namen und Matrikelnummer ergänzten Ausdruck des<br />

<strong>Sachverhalt</strong>s oben auf Ihre Bearbeitung.<br />

Bitte geben Sie Ihre Arbeit am 17.7. bis 12:00 Uhr am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt.<br />

u. europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht, Universität Bonn, Lennéstr. 31 EG ab<br />

oder senden Sie Ihre Arbeit mit Poststempel vom 16.7. an<br />

Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>, LL.M. (McGill)<br />

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, dt. u. europ. Zivilverfahrensrecht sowie Insolvenzrecht<br />

Universität Bonn<br />

Adenauerallee 24-42<br />

53113 Bonn<br />

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und schöne Semesterferien!<br />

gez. Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!