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Folien KSR v. 17.5. - Moritz Brinkmann

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Wiederholungsfragen★ Wie kann ein Pfandrecht entstehen?★ Erläutern Sie Voraussetzungen einesrechtsgeschäftlich bestellten Pfandrechts!★ Was macht der Pfandgläubiger bei Pfandreifemit dem Pfand?★ Kann ein Pfandrecht gutgläubig erworbenwerden?!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>§ 5 Das MobiliarpfandrechtD. Gesetzliche PfandrechteI. Funktion gesetzlicher PfandrechteII. Arten1. besitzgebundenea) Werkunternehmerpfandrecht, § 647b) Pfandrecht des Pächters, § 583c) Pfandrecht aus Hinterlegung, § 233d) Pfandrechte der Kaufleute: des Kommissionärs §§ 397,404 HGB; Spediteurs, § 464 HGB; des Lagerhalters,§ 475b HGB; des Frachtführers, § 441 HGB2. besitzlose (auf Grund von Einbringung)a) Vermieter-/Verpächterpfandrecht, § 562b) Gastwirtpfandrecht, § 704!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>§ 5 D. Gesetzliche PfandrechteIII. Voraussetzungen1. Existenz eines entsprechenden Rechtsverhältnisses (MietV,PachtV etc.)2. Bestehen eines Anspruchs (Akzessorietät!)3. Einbringung vonoderBesitzerlangung des Gläubigers anSachen,• die dem Schuldner gehören,• die pfändbar (§§ 562 I2, 704) sind (nur bei besitzlosen, gesetzl.PfandR)IV. Wirkungen• Wirkungen des gesetzl. Pfandrechts entsprechen gem.§ 1257 denen des Vertragspfandrechts.!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>


!§ 5 Das MobiliarpfandrechtV. Gutgläubiger Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts• Begrenzte Verweisung des § 1257 („.. auf ein kraftGesetzes entstandenes Pfandrecht ...“)• Entstehungstatbestände eines rechtsgeschäftlichenPfandrechts nicht mit einbezogen!➡Keine entspr. Anwendbarkeit des § 1207 über § 1257• ABER: § 366 III HGB: Gutgläubiger Erwerb derbesitzgebundenen Pfandrechte des HGB (§§ 397,441, 464, 475b HGB)• Str., ob § 366 III HGB analog für besitzgebundenePfandrechte des BGB (§ 647) analog angewendetwerden kann.Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>Schiefe TöneMusikproduzent DB schließt einen Kaufvertrag mit V übereine neue Tonstudioausstattung ab. Der Kauf wird durchden Thomas A finanziert, dem der DB als Sicherheit dieKaufgegenstände übereignen will.DB holt die Geräte bei V ab und stellt sie in sein Tonstudio,das er von Robert B gemietet hat.DB wird zahlungsunfähig, da seine Platten Ladenhüter sind.Daraufhin macht TA seine Rechte aus derSicherungsübereignung geltend. Dem widerspricht RobertB, der meint an der Einrichtung ein Vermieterpfandrecht zuhaben. Dennoch holt TA die Sachen ab. Robert B verlangtvon ihm Herausgabe, um die Ausrüstung auf dasGrundstück zurückzuschaffen.!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>Schiefe TöneThomas A§§ 929, 930V§ 433DB??§ 535Vermieter Robert B!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>


!§ 6 Die SicherungsübereignungA. FunktionS benötigt ein Darlehen. G ist bereit ihm, dieses gegen dieZurverfügungstellung von Sicherheiten zu gewähren. Alseinziges freies Vermögen hat S eine wertvolle Maschine, mitder er Christbaumschmuck herstellt. Wie kann S dieseMaschine zur Sicherung des Kredits des G verwenden?B. KonstruktionI. Die einfache Sicherungsübereignung1. Eigentumsübertragung vom Sicherungsgeber auf denSicherungsnehmer nach §§ 929, 930 durch- Einigung- und Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses(Sicherungsabrede)Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>§ 6 I. 2. Die Konstruktion der einfachenSicherungsübereignungDie Sicherungsabrede = schuldrechtlicher Vertrag zw. Sicherungsgeber undSicherungsnehmerenthält Besitzmittlungsverhältnis iRv. §§ 930, 868ist causa für die Übereignungenthält Anspruch d. Sicherungsgebers auf Rückübereignungnach Erledigung des Sicherungszwecksenthält Pflichtenprogramm von Sicherungsgeberund Sicherungsnehmer (zB Versicherungsplicht,Verwertungsregeln)!Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. <strong>Moritz</strong> <strong>Brinkmann</strong>

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