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Rundschreiben

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Landwirtschaftsbetrieben mit bis zu 30 jährlichen Arbeitseinheiten<br />

(JAE) kann der Arbeitgeber selbst die<br />

Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz<br />

ausüben. Zu diesem Zweck<br />

muss er einen eigenen Kurs<br />

besuchen (jetzt 32 Stunden,<br />

früher 16 Stunden). Diese 32<br />

stündige Ausbildung beinhaltet<br />

außerdem nicht die Ausbildung<br />

für Brandschutz/Notfallmanagement<br />

und Erste-Hilfe. Ebenso<br />

kann ein eigener Mitarbeiter<br />

oder ein externer Techniker, mit<br />

der notwendigen Ausbildung, zum Leiter der Dienststelle<br />

für Arbeitsschutz ernannt werden. Bei Beginn einer<br />

Tätigkeit (z.B. Hofübergabe mit Arbeitnehmern) muss<br />

die Ausbildung innerhalb von 90 Tagen ab Tätigkeitsbeginn<br />

abgeschlossen werden, sofern der Arbeitgeber die<br />

Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz<br />

ausüben will.<br />

„Achtung: Den Erste-Hilfe-Koffer/<br />

Verbandskasten auf die<br />

Vollständigkeit und das<br />

Verfallsdatum kontrollieren.“<br />

Brandschutz und Erste-Hilfe:<br />

Im „Südtiroler Landwirt“ hat Markus auch über die Bestimmungen<br />

gelesen, was die Ernennung und Ausbildung<br />

eines Brandschutz- und Erste-Hilfe-Beauftragten<br />

betrifft:<br />

Grundsätzlich ist jeder landwirtschaftliche Betrieb, der<br />

Arbeiter beschäftigt, verpflichtet, einen Brandschutz-<br />

Beauftragten zu ernennen sowie diesen entsprechend<br />

auszubilden. Diese Pflicht gilt auch für jene Betriebe,<br />

die nur für einen kurzen Zeitraum Erntearbeiter beschäftigen.<br />

Familienbetriebe sind von dieser Bestimmung<br />

nicht betroffen.<br />

Weiters muss jeder landwirtschaftliche Betrieb, der<br />

Arbeiter beschäftigt, einen<br />

Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen<br />

sowie diesen entsprechend<br />

ausbilden. Diese<br />

Pflichten gelten auch für jene<br />

Betriebe, die nur für einen<br />

kurzen Zeitraum Erntearbeiter<br />

beschäftigen. Zusätzlich sehen<br />

die Kontrollkriterien des<br />

Zertifizierers GlobalGap (z.B.<br />

Obstbau) vor, dass mindestens eine Person mit einer<br />

Ersten-Hilfe-Schulung anwesend sein muss, wenn im<br />

Betrieb landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.<br />

Damit müssen auch betroffene Familienbetriebe<br />

einen Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen und die<br />

Aus- und Weiterbildungen besuchen. Die Funktion des<br />

Brandschutz- und Erste-Hilfe-Beauftragten kann vom<br />

Arbeitgeber selbst, von einem im Betrieb mitarbeitenden<br />

Familienmitglied oder von einem Arbeitnehmer<br />

ausgeübt werden.<br />

Ausbildung für Arbeitnehmer:<br />

Kurz auf die Uhr geschaut, kommt nun auch Felix dazu.<br />

Seit einem Jahr ist er am Hof bei Julian als Fixarbeiter<br />

beschäftigt. Auch er musste zunächst die Ausbildung<br />

im Bereich Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer absolvieren:<br />

Diese Ausbildung wurde auf zwölf Stunden festgelegt.

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