Rundschreiben
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Landwirtschaftsbetrieben mit bis zu 30 jährlichen Arbeitseinheiten<br />
(JAE) kann der Arbeitgeber selbst die<br />
Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz<br />
ausüben. Zu diesem Zweck<br />
muss er einen eigenen Kurs<br />
besuchen (jetzt 32 Stunden,<br />
früher 16 Stunden). Diese 32<br />
stündige Ausbildung beinhaltet<br />
außerdem nicht die Ausbildung<br />
für Brandschutz/Notfallmanagement<br />
und Erste-Hilfe. Ebenso<br />
kann ein eigener Mitarbeiter<br />
oder ein externer Techniker, mit<br />
der notwendigen Ausbildung, zum Leiter der Dienststelle<br />
für Arbeitsschutz ernannt werden. Bei Beginn einer<br />
Tätigkeit (z.B. Hofübergabe mit Arbeitnehmern) muss<br />
die Ausbildung innerhalb von 90 Tagen ab Tätigkeitsbeginn<br />
abgeschlossen werden, sofern der Arbeitgeber die<br />
Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz<br />
ausüben will.<br />
„Achtung: Den Erste-Hilfe-Koffer/<br />
Verbandskasten auf die<br />
Vollständigkeit und das<br />
Verfallsdatum kontrollieren.“<br />
Brandschutz und Erste-Hilfe:<br />
Im „Südtiroler Landwirt“ hat Markus auch über die Bestimmungen<br />
gelesen, was die Ernennung und Ausbildung<br />
eines Brandschutz- und Erste-Hilfe-Beauftragten<br />
betrifft:<br />
Grundsätzlich ist jeder landwirtschaftliche Betrieb, der<br />
Arbeiter beschäftigt, verpflichtet, einen Brandschutz-<br />
Beauftragten zu ernennen sowie diesen entsprechend<br />
auszubilden. Diese Pflicht gilt auch für jene Betriebe,<br />
die nur für einen kurzen Zeitraum Erntearbeiter beschäftigen.<br />
Familienbetriebe sind von dieser Bestimmung<br />
nicht betroffen.<br />
Weiters muss jeder landwirtschaftliche Betrieb, der<br />
Arbeiter beschäftigt, einen<br />
Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen<br />
sowie diesen entsprechend<br />
ausbilden. Diese<br />
Pflichten gelten auch für jene<br />
Betriebe, die nur für einen<br />
kurzen Zeitraum Erntearbeiter<br />
beschäftigen. Zusätzlich sehen<br />
die Kontrollkriterien des<br />
Zertifizierers GlobalGap (z.B.<br />
Obstbau) vor, dass mindestens eine Person mit einer<br />
Ersten-Hilfe-Schulung anwesend sein muss, wenn im<br />
Betrieb landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.<br />
Damit müssen auch betroffene Familienbetriebe<br />
einen Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen und die<br />
Aus- und Weiterbildungen besuchen. Die Funktion des<br />
Brandschutz- und Erste-Hilfe-Beauftragten kann vom<br />
Arbeitgeber selbst, von einem im Betrieb mitarbeitenden<br />
Familienmitglied oder von einem Arbeitnehmer<br />
ausgeübt werden.<br />
Ausbildung für Arbeitnehmer:<br />
Kurz auf die Uhr geschaut, kommt nun auch Felix dazu.<br />
Seit einem Jahr ist er am Hof bei Julian als Fixarbeiter<br />
beschäftigt. Auch er musste zunächst die Ausbildung<br />
im Bereich Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer absolvieren:<br />
Diese Ausbildung wurde auf zwölf Stunden festgelegt.