Rundschreiben
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6<br />
Für Taglöhner, welche nicht mehr als 50 Tagesschichten<br />
pro Betrieb und pro Jahr leisten und Beschäftigte mittels<br />
Wertgutscheine (Voucher) sehen die Bestimmungen<br />
zur Arbeitssicherheit Vereinfachungen vor. Diese<br />
verkürzte Ausbildung besteht darin, dass sie mit den<br />
SBB-Karteikarten in die Tätigkeiten eingewiesen werden,<br />
für welche sie angestellt sind. Der SBB empfielt<br />
auch die Taglöhner, welche mehr als 50 Tagesschichten<br />
pro Betrieb und pro Jahr leisten, Fixarbeiter, Lehrlinge<br />
und Angestellte mit Hilfe der Karteikarten einzuweisen.<br />
Von dieser Ausbildung sind mitarbeitende Familienmitglieder<br />
ausgenommen, diese können auf freiwilliger Basis<br />
die Ausbildung absolvieren.<br />
Ausbildung für bestimmte Arbeitsmittel:<br />
Das Inkrafttreten der Ausbildungsverpflichtung für Anwender<br />
von bestimmten Arbeitsmitteln (Traktor, Hebebühne,<br />
Gabelstapler, Bagger,…), welche in der Landund<br />
Forstwirtschaft eingesetzt werden, ist auf den 31.<br />
Dezember 2015 aufgeschoben worden.<br />
Sonderregelung für die Landwirtschaft:<br />
Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche am<br />
31. Dezember 2015 nachweislich eine mindestens<br />
2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung<br />
für die Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen.<br />
Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den ersten<br />
Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen.<br />
Betroffen sind Taglöhner, welche mehr als 50 Tagesschichten<br />
pro Betrieb und pro Jahr leisten, Fixarbeiter,<br />
Lehrlinge und Angestellte. Wird ein Arbeitnehmer<br />
eingestellt, so muss er die Ausbildung bei Beginn der<br />
Tätigkeit absolviert haben. Wenn dies nicht möglich ist,<br />
muss sie innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Die Ausbildung<br />
der Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit<br />
erfolgen und diese dürfen keine Kosten für die Arbeitnehmer<br />
zur Folge haben.<br />
Risikobewertung:<br />
Sowohl der Vater von Julian als auch der Vater von Markus<br />
müssen als Arbeitgeber ihre Risiken und Schutzmaßnahmen<br />
in Form einer Risikobewertung ausarbeiten.<br />
Der Südtiroler Bauernbund hat eine eigene Vorlage<br />
zur Risikobewertung ausgearbeitet und diese steht für<br />
die Mitglieder auf der Webseite des Bauernbundes zur<br />
Verfügung: www.sbb.it/service/arbeitssicherheit<br />
Unter diesem Link finden alle die gesamte Risikobewertung<br />
sowie die einzelnen Abschnitte derselben. Zudem<br />
ist auch ein Musterbeispiel angeführt.<br />
Familienbetriebe ohne Arbeitnehmer, müssen die Risikobewertung<br />
aufgrund der Verpflichtung bezüglich<br />
GlobalGAP und Agrios durchführen. Aufrecht bleiben<br />
weiterhin, die Verpflichtungen bezüglich GlobalGap<br />
und Agrios. Diese werden erfüllt, indem man die Risikobewertung<br />
auf der Basis der schriftlichen Vorlage<br />
des Südtiroler Bauernbundes durchführt.<br />
Infos, News und Ansprechpartner:<br />
Unter diesem Link gibt es viele weitere Informationen,<br />
News, Formulare, Infoblätter und vieles mehr zum Themenbereich<br />
Arbeitssicherheit. Erster Ansprechpartner für<br />
die Mitglieder im Bereich Arbeitssicherheit sind die Mitarbeiter<br />
der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne in den SBB-<br />
Bezirksbüros.<br />
www.sbb.it/service/arbeitssicherheit