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Rundschreiben

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Für Taglöhner, welche nicht mehr als 50 Tagesschichten<br />

pro Betrieb und pro Jahr leisten und Beschäftigte mittels<br />

Wertgutscheine (Voucher) sehen die Bestimmungen<br />

zur Arbeitssicherheit Vereinfachungen vor. Diese<br />

verkürzte Ausbildung besteht darin, dass sie mit den<br />

SBB-Karteikarten in die Tätigkeiten eingewiesen werden,<br />

für welche sie angestellt sind. Der SBB empfielt<br />

auch die Taglöhner, welche mehr als 50 Tagesschichten<br />

pro Betrieb und pro Jahr leisten, Fixarbeiter, Lehrlinge<br />

und Angestellte mit Hilfe der Karteikarten einzuweisen.<br />

Von dieser Ausbildung sind mitarbeitende Familienmitglieder<br />

ausgenommen, diese können auf freiwilliger Basis<br />

die Ausbildung absolvieren.<br />

Ausbildung für bestimmte Arbeitsmittel:<br />

Das Inkrafttreten der Ausbildungsverpflichtung für Anwender<br />

von bestimmten Arbeitsmitteln (Traktor, Hebebühne,<br />

Gabelstapler, Bagger,…), welche in der Landund<br />

Forstwirtschaft eingesetzt werden, ist auf den 31.<br />

Dezember 2015 aufgeschoben worden.<br />

Sonderregelung für die Landwirtschaft:<br />

Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche am<br />

31. Dezember 2015 nachweislich eine mindestens<br />

2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung<br />

für die Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen.<br />

Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den ersten<br />

Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen.<br />

Betroffen sind Taglöhner, welche mehr als 50 Tagesschichten<br />

pro Betrieb und pro Jahr leisten, Fixarbeiter,<br />

Lehrlinge und Angestellte. Wird ein Arbeitnehmer<br />

eingestellt, so muss er die Ausbildung bei Beginn der<br />

Tätigkeit absolviert haben. Wenn dies nicht möglich ist,<br />

muss sie innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Die Ausbildung<br />

der Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit<br />

erfolgen und diese dürfen keine Kosten für die Arbeitnehmer<br />

zur Folge haben.<br />

Risikobewertung:<br />

Sowohl der Vater von Julian als auch der Vater von Markus<br />

müssen als Arbeitgeber ihre Risiken und Schutzmaßnahmen<br />

in Form einer Risikobewertung ausarbeiten.<br />

Der Südtiroler Bauernbund hat eine eigene Vorlage<br />

zur Risikobewertung ausgearbeitet und diese steht für<br />

die Mitglieder auf der Webseite des Bauernbundes zur<br />

Verfügung: www.sbb.it/service/arbeitssicherheit<br />

Unter diesem Link finden alle die gesamte Risikobewertung<br />

sowie die einzelnen Abschnitte derselben. Zudem<br />

ist auch ein Musterbeispiel angeführt.<br />

Familienbetriebe ohne Arbeitnehmer, müssen die Risikobewertung<br />

aufgrund der Verpflichtung bezüglich<br />

GlobalGAP und Agrios durchführen. Aufrecht bleiben<br />

weiterhin, die Verpflichtungen bezüglich GlobalGap<br />

und Agrios. Diese werden erfüllt, indem man die Risikobewertung<br />

auf der Basis der schriftlichen Vorlage<br />

des Südtiroler Bauernbundes durchführt.<br />

Infos, News und Ansprechpartner:<br />

Unter diesem Link gibt es viele weitere Informationen,<br />

News, Formulare, Infoblätter und vieles mehr zum Themenbereich<br />

Arbeitssicherheit. Erster Ansprechpartner für<br />

die Mitglieder im Bereich Arbeitssicherheit sind die Mitarbeiter<br />

der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne in den SBB-<br />

Bezirksbüros.<br />

www.sbb.it/service/arbeitssicherheit

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