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Militärische Untersuchung Militärakademie Au ... - Villmergerkriege

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Hütten und Samstagern bemerkbar machen. Am 17. Juli 1712 – nach bald zweimonatigen Friedensverhandlungen<br />

– gewährten Zürich und Bern den Fünf Orten eine letzte Frist bis zum 20. Juli<br />

1712. 64 Nachdem man auf zürcherischer Seite erkannt hatte, dass Schwyz die Friedensbedingungen<br />

ablehnen und sich zu einem militärischen Schlag rüsten würde, liess man die Schanzen wieder<br />

in Verteidigungszustand setzen. 65 Schwyzer Kundschafter meldeten am 19. Juli 1712, dass<br />

sich gegnerische Truppen im Raum Hütten zu sammeln begonnen hatten. Trotz zahlenmässiger<br />

Schwäche diskutierte der Zürcher Kriegsrat die Frage, ob gegen Schwyz die Offensive ergriffen<br />

werden sollte, konnte sich allerdings noch nicht zu einem definitiven Entschluss durchringen. 66 Die<br />

Diskussion über eine Angriffsmöglichkeit geschah wohl nicht zuletzt auch deshalb, weil am 19. Juli<br />

1712 mehrere Zürcher Posten von Schwyzern beschossen worden waren. 67 Tatsächlich hatte der<br />

Kriegsrat der Orte Schwyz, Unterwalden und Zug am 18. Juli 1712 beschlossen, die Stellungen<br />

Berns und Zürichs wieder anzugreifen. 68 Der Sieg der Truppen der Fünf Orte gegen die Berner bei<br />

Sins vom 20. Juli 1712 hatte die Kriegsstimmung der Schwyzer noch zusätzlich angefacht. Die<br />

Schwyzer Kriegsräte meldeten am 21. Juli 1712 den Angriffsbeginn auf den nächsten Morgen und<br />

verlangten von der Regierung, sofort mit den Zugern Verbindung aufzunehmen und Truppen für<br />

einen gemeinsamen Angriff anzufordern. 69 Am 22. Juli 1712 griffen Schwyzer Truppen die Zürcher<br />

Schanzen bei Hütten und Samstagern an.<br />

II. Die Verteidigungsanlagen an der zürcherisch-schwyzerischen<br />

Grenze<br />

2.1 Die Entwicklung der Zürcher Grenzbefestigungen und Disposition<br />

Die Herrschaft der Gemeinden Wädenswil und Richterswil ging 1549 gegen den Willen von<br />

Schwyz an die Stadt Zürich über. 70 Damit wurde diese Gegend zur eigentlichen Grenzregion zwischen<br />

zwei Ständen und Konfessionen. Schwyz und Glarus konnten im Gegenzug die Schleifung<br />

der Burg Wädenswil durchsetzen, die bis anhin als Stützpunkt gedient hatte. Das 1557 neu gebaute,<br />

allerdings weniger befestigte Landvogteischloss Wädenswil befand sich viel zu sehr an der<br />

Peripherie, als dass es einen gegnerischen Einfall ins Zürcher Gebiet hätte verhindern können. 71<br />

Die Wädenswiler Grenze sprang weit ins feindliche Gebiet vor und war recht einladend für einen<br />

gegnerischen Angriff. Um dem entgegenzutreten war sie durch eine Anzahl Schanzwerke verstärkt<br />

64 Eidg. Abschiede VI 2 B, S. 1692.<br />

65 Tatsächlich hatten Schwyz, Ob- und Nidwalden bis zum 16./17. Juli 1712 1'900 Mann ins Zuger Gebiet gesandt. Damit<br />

waren sie den von Zug gestellten Hilfsbegehren gefolgt. Zug hatte sich seit dem 1. Juli 1712 von den an der Zuger Grenze<br />

bei Sins stehenden bernischen Truppen bedroht gefühlt und stützte sich bei seinem Begehren auf den Goldenen<br />

Bund von 1586. Schwyz hatte sich aber erst nach zwei Landsgemeindebeschlüssen dazu durchgerungen, 1'000 Mann<br />

nach Zug zu senden, die am 17. Juli bei Cham eintrafen. Nussbaumer, Miliz, S. 100. 111.<br />

66 Guggenbühl, Zürichs Anteil, S. 180. Stauber, Schanzen, S. 17. Überhaupt zeichneten sich die militärischen Massnahmen<br />

der Zürcher zwischen 1656 und 1712 durch ihren überwiegend defensiven Charakter aus. Mantel, Wehranstalten,<br />

S. 189.<br />

67 Feuerwerker-Gesellschaft, 1856, S. 236.<br />

68 Wiget, Krieg, S. 9. Militärakademie, <strong>Villmergerkriege</strong>, S. 21.<br />

69 Stauber, Schanzen, S. 17f.<br />

70 Bis zu diesem Zeitpunkt unterstand die Herrschaft Wädenswil dem Johanniterorden. Ebd., S. 3.<br />

71 Ebd.<br />

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