Militärische Untersuchung Militärakademie Au ... - Villmergerkriege
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Wehrpflichtigen und vorgesehen als schnelle Eingreiftruppe für Notfälle. 188 Bezüglich <strong>Au</strong>sbildung<br />
wurde festgehalten, dass<br />
„über jedes Battaillon zu beßerer Inspection des[selben], nach anleithung einer verkürtzteingerichteter<br />
manier [d.h. nach einem vereinfachten Exerzierreglement], vorzunemmenden Exercitii,<br />
und der vieler Orthen annoch höchst-benöthigeter armatur, ein Commendant oder Major, und je über<br />
4 von obigen neuwen quartieren ein Ober-Commendant geordnet […] werden [sollte].“ 189<br />
Zuletzt wurde festgehalten, dass zukünftig nicht mehr jede Kompanie, sondern nur noch jedes Bataillon<br />
eine Fahne führen durfte. 190 Der Rat in Zürich übernahm diese Vorschläge und liess die<br />
neue Militärquartiereinteilung kurz darauf vollziehen. Im Jahre 1713 wurde ein neues Exerzierreglement<br />
erlassen. 191 In diesem Reglement wurde die Feuergefechtsordnung analog der Ordnung<br />
von 1676 festgelegt. Die Gefechtsordnung konnte aber vereinfacht werden, da die Truppe jetzt<br />
einheitlich bewaffnet war. Es gab keine Vorschriften mehr über das Exerzieren mit Piken und Hellebarden,<br />
die folglich nicht mehr als Ordonnanzwaffen gelten konnten. 192<br />
Neben diesem Bericht existiert ein weiteres Dokument, das vermutlich von einem Kommandanten<br />
einer Infanteriekompanie geschrieben wurde. 193 Dieser Kommandant zeigte sich über vier wesentliche<br />
Mängel im Zürcher Heer besorgt:<br />
„Der vorderste fehler auf welchen ich achtung gegeben, wahr, daß unser Volk noch so schlecht armiert<br />
ins feld getzogen. Der fehler in der Armatur wahre zwiefach, der einte leuchtete jedem in die augen,<br />
der andere aber wahre um etwas verdeckte und hirmit desto gefahrlicher. In die augen schiene<br />
jederman, daß noch so viel hallpahrten wehren, wie ich dan unter meiner Compagnie deren annoch<br />
etlich u. 30 hatte, so theils von starken u. fehrligen Mäneren getragen werden. Diesem wurde zwahr<br />
zum Glück abgeholfen, da man den tüchtigsten auß diesen Leüthen Oberkeitl. Füsils auß den magazinen<br />
gabe.“ 194<br />
Trotz der oben erwähnten Reformen war es anscheinend immer noch ein Problem, dass Leute mit<br />
völlig veralteten Waffen ausgerüstet waren, weil sie sich keine Feuerwaffen leisten konnten. Weitaus<br />
schlimmer aber war der Zustand der vorhandenen Feuerwaffen. Im Dokument heisst es weiter:<br />
„Der andere fehler der Armatur aber, wurde von vielen nit genau in obacht genomen, da er doch weith<br />
schädlicher alß der erste wahre. Es trage namlich zwahr der meiste theils Füsilrohr, sie brachten aber<br />
selbige in solchem Zustand, daß gewiß nicht der 5te in brauchbarem stand wehre, daß da alle rohr 2<br />
loth führen solten, wahre noch gar viele, die nit ein mahl 7 Quintli führten, ja unter den 2 löthigen wahren<br />
weith die mehreren so schlechtlich in ehren gehalten, daß wegen rosts, wegen über angesetzter<br />
Haften u.a. der Kolben nicht hinunter gienge, von den Schäfften wahren viele gespalten, viele geleimt,<br />
den Füsilschlossen fehlte es bald am hahnen, bald am Deckel, bald an dem, bald an diesem. Ich han<br />
Exempel fande von vast 160 Füsils, so unter meiner Compagnie wahren, bey der ersten visitation<br />
nicht mehr alß etlich und zwantzig, die man sogleich hette gebrauchen können.“ 195<br />
In dieser Kompanie – von der wir leider nicht wissen, aus welchem Quartier sie stammte – waren<br />
gerade einmal ein Achtel der Gewehre sofort einsatzbereit; der Rest war schlicht und einfach nicht<br />
funktionstüchtig.<br />
188 „[…] daraus vorderste nur Frey-Compagnie zumachen.“ StAZH A 29.5. Schneider, Militär, S. 63.<br />
189 StAZH A 29.5.<br />
190 „Zu einem gantzen Battaillon aber nur ein, und zwahren des Commandanten Fahnen […] gebraucht.“ StAZH A 29.5.<br />
191 Exercitium militare der Zürcherischen Land Miliz, Zürich 1713. Peter, Zürcherisches Wehrwesen, S. 131.<br />
192 Ebd., S. 131f.<br />
193 Das Dokument befindet sich in der Zentralbibliothek Zürich (Handschriftenabteilung), zit. nach: Schneider, Militär, S.<br />
66.<br />
194 Ebd.<br />
195 Ebd.<br />
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