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Militärische Untersuchung Militärakademie Au ... - Villmergerkriege

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Wehrpflichtigen und vorgesehen als schnelle Eingreiftruppe für Notfälle. 188 Bezüglich <strong>Au</strong>sbildung<br />

wurde festgehalten, dass<br />

„über jedes Battaillon zu beßerer Inspection des[selben], nach anleithung einer verkürtzteingerichteter<br />

manier [d.h. nach einem vereinfachten Exerzierreglement], vorzunemmenden Exercitii,<br />

und der vieler Orthen annoch höchst-benöthigeter armatur, ein Commendant oder Major, und je über<br />

4 von obigen neuwen quartieren ein Ober-Commendant geordnet […] werden [sollte].“ 189<br />

Zuletzt wurde festgehalten, dass zukünftig nicht mehr jede Kompanie, sondern nur noch jedes Bataillon<br />

eine Fahne führen durfte. 190 Der Rat in Zürich übernahm diese Vorschläge und liess die<br />

neue Militärquartiereinteilung kurz darauf vollziehen. Im Jahre 1713 wurde ein neues Exerzierreglement<br />

erlassen. 191 In diesem Reglement wurde die Feuergefechtsordnung analog der Ordnung<br />

von 1676 festgelegt. Die Gefechtsordnung konnte aber vereinfacht werden, da die Truppe jetzt<br />

einheitlich bewaffnet war. Es gab keine Vorschriften mehr über das Exerzieren mit Piken und Hellebarden,<br />

die folglich nicht mehr als Ordonnanzwaffen gelten konnten. 192<br />

Neben diesem Bericht existiert ein weiteres Dokument, das vermutlich von einem Kommandanten<br />

einer Infanteriekompanie geschrieben wurde. 193 Dieser Kommandant zeigte sich über vier wesentliche<br />

Mängel im Zürcher Heer besorgt:<br />

„Der vorderste fehler auf welchen ich achtung gegeben, wahr, daß unser Volk noch so schlecht armiert<br />

ins feld getzogen. Der fehler in der Armatur wahre zwiefach, der einte leuchtete jedem in die augen,<br />

der andere aber wahre um etwas verdeckte und hirmit desto gefahrlicher. In die augen schiene<br />

jederman, daß noch so viel hallpahrten wehren, wie ich dan unter meiner Compagnie deren annoch<br />

etlich u. 30 hatte, so theils von starken u. fehrligen Mäneren getragen werden. Diesem wurde zwahr<br />

zum Glück abgeholfen, da man den tüchtigsten auß diesen Leüthen Oberkeitl. Füsils auß den magazinen<br />

gabe.“ 194<br />

Trotz der oben erwähnten Reformen war es anscheinend immer noch ein Problem, dass Leute mit<br />

völlig veralteten Waffen ausgerüstet waren, weil sie sich keine Feuerwaffen leisten konnten. Weitaus<br />

schlimmer aber war der Zustand der vorhandenen Feuerwaffen. Im Dokument heisst es weiter:<br />

„Der andere fehler der Armatur aber, wurde von vielen nit genau in obacht genomen, da er doch weith<br />

schädlicher alß der erste wahre. Es trage namlich zwahr der meiste theils Füsilrohr, sie brachten aber<br />

selbige in solchem Zustand, daß gewiß nicht der 5te in brauchbarem stand wehre, daß da alle rohr 2<br />

loth führen solten, wahre noch gar viele, die nit ein mahl 7 Quintli führten, ja unter den 2 löthigen wahren<br />

weith die mehreren so schlechtlich in ehren gehalten, daß wegen rosts, wegen über angesetzter<br />

Haften u.a. der Kolben nicht hinunter gienge, von den Schäfften wahren viele gespalten, viele geleimt,<br />

den Füsilschlossen fehlte es bald am hahnen, bald am Deckel, bald an dem, bald an diesem. Ich han<br />

Exempel fande von vast 160 Füsils, so unter meiner Compagnie wahren, bey der ersten visitation<br />

nicht mehr alß etlich und zwantzig, die man sogleich hette gebrauchen können.“ 195<br />

In dieser Kompanie – von der wir leider nicht wissen, aus welchem Quartier sie stammte – waren<br />

gerade einmal ein Achtel der Gewehre sofort einsatzbereit; der Rest war schlicht und einfach nicht<br />

funktionstüchtig.<br />

188 „[…] daraus vorderste nur Frey-Compagnie zumachen.“ StAZH A 29.5. Schneider, Militär, S. 63.<br />

189 StAZH A 29.5.<br />

190 „Zu einem gantzen Battaillon aber nur ein, und zwahren des Commandanten Fahnen […] gebraucht.“ StAZH A 29.5.<br />

191 Exercitium militare der Zürcherischen Land Miliz, Zürich 1713. Peter, Zürcherisches Wehrwesen, S. 131.<br />

192 Ebd., S. 131f.<br />

193 Das Dokument befindet sich in der Zentralbibliothek Zürich (Handschriftenabteilung), zit. nach: Schneider, Militär, S.<br />

66.<br />

194 Ebd.<br />

195 Ebd.<br />

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