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Militärische Untersuchung Militärakademie Au ... - Villmergerkriege

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esässen. Sie hätten sich nur in der Kavallerie einschreiben lassen, weil sie dann von Schiessund<br />

Musterungstagen befreit würden. 157<br />

Nach der Niederlage im Ersten Villmergerkrieg entschloss sich der Zürcher Kriegsrat zu einer Umgestaltung<br />

der Heeresorganisation. Die Verteidigungsstrategie baute auf den Erfahrungen dieses<br />

Krieges auf. Im Bewusstsein, die exponierten Herrschaften wie Wädenswil, Grüningen oder Knonau<br />

wirkungsvoller zu schützen, wurde die zürcherische Streitmacht grundlegend neu organisiert.<br />

Im Jahre 1664 wurde die Armee in vier grosse und zwei kleine Armeekorps gegliedert. In den<br />

grösseren Korps standen auch Truppen aus anderen Quartieren im Einsatz. 158 Die Zürcher Armee<br />

bestand aus folgenden Korps: Das Stadt-Korps war für die Sicherung der Stadt Zürich zuständig<br />

und bildete die Generalreserve. Das Elggäuer (oder Thurgauer) Korps sollte zur Offensive gegen<br />

den Abt von St. Gallen eingesetzt, mit dem Grüninger Korps die Grenze gegen Uznach und Rapperswil<br />

gesichert, mit dem Wädenswiler Korps gegen Schwyz vorgegangen, das Freiamt-Korps<br />

gegen Zug und Luzern sowie das Regensberger Korps gegen Baden geführt werden. 159 Die Zürcher<br />

Streitmacht bestand aus insgesamt 20'000 Mann Infanterie, 840 Reitern und 360 Artilleristen<br />

mit 70 Geschützen. Das Wädenswiler Korps bestand aus 4'000 Mann, 155 Reitern und 70 Artilleristen<br />

mit 16 Geschützen. 160 Insgesamt waren es also 20 Kompanien Infanterie mit je 200 Mann<br />

Normalbestand und 2 Reiterkompanien sowie einer Kompanie Artillerie. 161 Der <strong>Au</strong>fmarsch 1712<br />

vollzog sich nach diesen Richtlinien. 162<br />

Bei dieser Militärreform griff der Zürcher Kriegsrat auf ein weiteres von Hans Conrad Werdmüller<br />

1652 verfasstes „Projekt“ zurück. 163 So wurde die Anzahl der Kompanien unter Reduktion des<br />

Mannschaftsbestandes erhöht und die Einführung leichter Steinschlossgewehre („Füsils“) anstelle<br />

der schweren „Reisbüchsen“ geprüft. 164 Das Verhältnis der Musketiere (Füsiliere), Pikeniere und<br />

Hellebardiere in den Infanteriekompanien wurde vorläufig noch beibehalten. In den 1670er Jahren<br />

bildeten die Spiesse und Hellebarden schliesslich nicht mehr das Schwergewicht. Der Vorzug der<br />

Feuerwaffen wurde durch eine neue Feuergefechtsordnung und das Bajonett begünstigt. Die neue<br />

Ordnung ermöglichte ein ununterbrochenes Feuern und eine Truppenaufstellung ähnlich der späteren<br />

Feuerlinien mit geringer Tiefe und breiter Front. Im Ratsmanual vom 5. April 1670 ist diese<br />

Feuergefechtsordnung erstmals erwähnt:<br />

„Da man nammlich eine Companey zu 6 glideren hoch zu stellen pflegt, die dann immer zu in gleicher<br />

distanz verbleibt, indem allein, wann es zum trefen kombt, das hinderst glied stehen blybt, die 5 vorderen<br />

aber sich uf die Knie laßend, wann dann das Sechste glid abgeschoßen, daß fünffte ufstaht und<br />

loßschießet, hernach das vierte und also forthan […] wann es die not erforderete, alß dann 2 oder 3<br />

157 Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 2, S. 358.<br />

158 Mantel, Wehranstalten, S. 191.<br />

159 Stauber, Schanzen, S. 11. Ochsner, Besetzung, S. 87. Feuerwerker-Gesellschaft, 1856, S. 209.<br />

160 Der Gesamtbestand der Zürcher Armee variiert je nach Quelle zwischen den erwähnten 21'200 und 23'652. Stauber,<br />

Schanzen, S. 10. Ochsner, Besetzung, S. 87f. Peter, Zürcherisches Wehrwesen, S. 123. Ziegler, Wehrwesen, S. 4.<br />

161 Dass dieser Bestand vermutlich der Normalbestand war, zeigt sich auf einer Bestandesliste der Kompanie des<br />

Hauptmannes Salomon Ott des Wädenswiler Korps vom 1. Mai 1712 sowie in einem Etat des Wädenswiler Korps vom<br />

11. Mai 1712, in dem erwähnt wird, dass zwei Kompanien den Bestand von 200 Mann erfüllten, alle anderen jedoch<br />

einen Unterbestand zu verzeichnen hätten. Feuerwerker-Gesellschaft, 1856, S. 209f.<br />

162 Mantel, Wehranstalten, S. 192.<br />

163 StAZH A 29.2.<br />

164 Peter, Zürcherisches Wehrwesen, S. 118f.<br />

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