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Schulevaluation Kalktarren - SP Schlieren

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Schule <strong>Kalktarren</strong>, <strong>Schlieren</strong>, Evaluation 20010/2011<br />

2.3 Ausblick<br />

Die Schulen und die Schulpflegen sind für die Qualitätssicherung verantwortlich, so<br />

steht es wörtlich im Volksschulgesetz. Im Kanton Zürich ist deshalb auch der Umgang<br />

mit den Evaluationsergebnissen in der Verantwortung der Schulpflege und der<br />

Schule. Die Schule legt auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse Massnahmen<br />

zur Weiterentwicklung fest. Nach der Genehmigung durch die Schulpflege informiert<br />

die Schulleitung die Fachstelle über diese Massnahmen. Die Massnahmenplanung<br />

ist vier Monate nach Erhalt des Evaluationsberichtes bei der Fachstelle einzureichen.<br />

Dieser Massnahmenplan bildet zusammen mit dem Evaluationsbericht eine Grundlage<br />

zur Vorbereitung des Evaluationsteams auf die nächste Evaluation in vier Jahren.<br />

Im Rahmen dieser Folgeevaluation wird die entsprechende Qualitätsweiterentwicklung<br />

beurteilt. Abschliessend können wir hier festhalten, dass wir im Rahmen<br />

des Beurteilungsverfahrens in den evaluierten Qualitätsbereichen keine wesentlichen<br />

Qualitätsmängel gemäss § 52 VSV festgestellt haben.<br />

Die Entwicklungshinweise wollen den Schulen mögliche Massnahmen zur Weiterentwicklung<br />

der Schulqualität aufzeigen. Es geht also nicht darum, alle Hinweise<br />

abzuarbeiten. Die beste Wirkung kann erzielt werden, wenn durch den Evaluationsbericht<br />

angeregte Massnahmen mit der Schulprogrammarbeit und der Jahresplanung<br />

verknüpft werden, Verbindungen zu laufenden Projekten gesucht werden, inhaltliche<br />

Schwerpunkte in der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben gesetzt werden.<br />

Wir wünschen der Schule viel Erfolg bei der weiteren Qualitätsentwicklung!<br />

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