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Für Tirols Arbeitnehmer - AK - Tirol

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wenn aufgrund ihrer Lage und den sonstigen<br />

Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht<br />

auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten<br />

anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit<br />

anderen als land- und forstwirtschaftlichen<br />

Zwecken dienen werden (z.B. Widmung von<br />

Flächen, Erschließung von Flächen).<br />

Die <strong>AK</strong> <strong>Tirol</strong> fordert die Abkehr vom Grundsatz,<br />

dass ein Zugriff auf erst ab 2.000 m 2 gewidmetes<br />

Bauland pro Besitzer möglich sein soll.<br />

Immerhin ist das eine Fläche von vier Bauplätzen.<br />

Damit bleiben über 90 Prozent der Baulandreserven<br />

unantastbar. Eine Verbilligung von<br />

Bauland und damit längerfristig der Wohnungspreise<br />

ist daher auszuschließen.<br />

Die Mobilisierung von Baulandreserven, die bereits<br />

mit voller Infrastruktur erschlossen (Straßen,<br />

Kanal, Wasser, etc.) sind, muss im Maßnahmenbündel<br />

in den Vordergrund gerückt werden.<br />

Es geht nicht darum irgendwelches Bauland<br />

zu mobilisieren. Sonst haben die Gemeinde<br />

bisherige Investitionen umsonst getätigt und<br />

müssen im Falle der Mobilisierung neuer Flächen<br />

neuerliche finanziell in Vorlage treten.<br />

Die Arbeiterkammer <strong>Tirol</strong> bekennt sich zur Umsetzung<br />

der elektronischen Planungsinstrumente<br />

insbesondere des elektronischen Flächenwidmungsplanes.<br />

Dieser bringt durch den erleichterten<br />

Zugang für den Bürger zu amtlichen<br />

Informationen über das Internet deutliche Vorteile<br />

mit sich.<br />

In diesem Zuge darf jedoch nicht in die verfassungsmäßigen<br />

Rechte der Gemeinden direkt<br />

oder indirekt eingegriffen werden. Es sind<br />

insbesondere Vorkehrungen und Kontrollmechanismen<br />

einzurichten, die die klare Trennung<br />

zwischen den Aufgaben der Landesregierung<br />

als Aufsichtsbehörde und den Aufgaben im Rahmen<br />

des Gemeindeservice sicherstellen.<br />

Da in anderen Bereichen der Landesverwaltung<br />

(z.B. Agrarbehörde) in diesem Sinne unklare<br />

Trennungen laufend zu Schwierigkeiten<br />

führen und die Rolle der Aufsichtsbehörde mitt-<br />

lerweile auch verfassungsrechtlich angezweifelt<br />

wird, sind hier besondere Vorkehrungen<br />

zu treffen, um die Raumordnung nicht vollends<br />

zum Spielball von Interventionen werden zu<br />

lassen.<br />

Bodenfonds<br />

Die Zielsetzung des <strong>Tirol</strong>er Bodenfonds ist gut,<br />

sollte jedoch modifiziert werden. Derzeit funktioniert<br />

der Bodenfonds sehr ähnlich wie ein<br />

Immobilienmakler. Dies führt im Detail zu einigen<br />

Missverständnissen und auch Problemen.<br />

Die Interessen und Intentionen der Gemeinden<br />

müssen derzeit leider bei zahlreichen Projekten<br />

zugunsten der Interessen des Bodenfonds<br />

in den Hintergrund treten.<br />

Vielmehr sollte der Bodenfonds umfunktioniert<br />

werden zu einem Finanzierungsinstrument<br />

der Gemeinden für eine aktive Bodenpolitik auf<br />

kommunaler Ebene und weniger für eine aktive<br />

Bodenpolitik des Landes.<br />

Agrargemeinschaften<br />

Umsetzung des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses<br />

und Klarstellung im Rahmen der<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen. Den Gemeinden<br />

müssen mehrere Lösungsmodelle angeboten<br />

werden, abgestimmt auf die jeweilige<br />

Ausgangslage.<br />

Unabhängige und weisungsfreie Instanzen<br />

müssen mit der Kontrolle der durchführenden<br />

Behörde betraut werden, da die Agrarbehörde<br />

selbst, ihre Struktur und die behördliche Praxis<br />

Teil der Problemstellung sind.<br />

Einbeziehung der Arbeiterkammer <strong>Tirol</strong> in die<br />

Fachdebatte um die Lösungsmöglichkeiten<br />

Landeskulturfonds<br />

Mehr Transparenz in der Abwicklung und in<br />

der Gebahrung des Landeskulturfonds. Volle<br />

Sozialpartnerschaftliche Besetzung des Kuratoriums<br />

und der Kontrollgremien, damit nicht<br />

Beratung, Förderung und Kontrolle in einer<br />

Hand liegt, womöglich dominiert (oder allein<br />

bestimmt) von einer einzelnen Interessengruppe.<br />

23<br />

Verkehr, Energie, Raumordnung, Umwelt

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