Für Tirols Arbeitnehmer - AK - Tirol
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wenn aufgrund ihrer Lage und den sonstigen<br />
Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht<br />
auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten<br />
anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit<br />
anderen als land- und forstwirtschaftlichen<br />
Zwecken dienen werden (z.B. Widmung von<br />
Flächen, Erschließung von Flächen).<br />
Die <strong>AK</strong> <strong>Tirol</strong> fordert die Abkehr vom Grundsatz,<br />
dass ein Zugriff auf erst ab 2.000 m 2 gewidmetes<br />
Bauland pro Besitzer möglich sein soll.<br />
Immerhin ist das eine Fläche von vier Bauplätzen.<br />
Damit bleiben über 90 Prozent der Baulandreserven<br />
unantastbar. Eine Verbilligung von<br />
Bauland und damit längerfristig der Wohnungspreise<br />
ist daher auszuschließen.<br />
Die Mobilisierung von Baulandreserven, die bereits<br />
mit voller Infrastruktur erschlossen (Straßen,<br />
Kanal, Wasser, etc.) sind, muss im Maßnahmenbündel<br />
in den Vordergrund gerückt werden.<br />
Es geht nicht darum irgendwelches Bauland<br />
zu mobilisieren. Sonst haben die Gemeinde<br />
bisherige Investitionen umsonst getätigt und<br />
müssen im Falle der Mobilisierung neuer Flächen<br />
neuerliche finanziell in Vorlage treten.<br />
Die Arbeiterkammer <strong>Tirol</strong> bekennt sich zur Umsetzung<br />
der elektronischen Planungsinstrumente<br />
insbesondere des elektronischen Flächenwidmungsplanes.<br />
Dieser bringt durch den erleichterten<br />
Zugang für den Bürger zu amtlichen<br />
Informationen über das Internet deutliche Vorteile<br />
mit sich.<br />
In diesem Zuge darf jedoch nicht in die verfassungsmäßigen<br />
Rechte der Gemeinden direkt<br />
oder indirekt eingegriffen werden. Es sind<br />
insbesondere Vorkehrungen und Kontrollmechanismen<br />
einzurichten, die die klare Trennung<br />
zwischen den Aufgaben der Landesregierung<br />
als Aufsichtsbehörde und den Aufgaben im Rahmen<br />
des Gemeindeservice sicherstellen.<br />
Da in anderen Bereichen der Landesverwaltung<br />
(z.B. Agrarbehörde) in diesem Sinne unklare<br />
Trennungen laufend zu Schwierigkeiten<br />
führen und die Rolle der Aufsichtsbehörde mitt-<br />
lerweile auch verfassungsrechtlich angezweifelt<br />
wird, sind hier besondere Vorkehrungen<br />
zu treffen, um die Raumordnung nicht vollends<br />
zum Spielball von Interventionen werden zu<br />
lassen.<br />
Bodenfonds<br />
Die Zielsetzung des <strong>Tirol</strong>er Bodenfonds ist gut,<br />
sollte jedoch modifiziert werden. Derzeit funktioniert<br />
der Bodenfonds sehr ähnlich wie ein<br />
Immobilienmakler. Dies führt im Detail zu einigen<br />
Missverständnissen und auch Problemen.<br />
Die Interessen und Intentionen der Gemeinden<br />
müssen derzeit leider bei zahlreichen Projekten<br />
zugunsten der Interessen des Bodenfonds<br />
in den Hintergrund treten.<br />
Vielmehr sollte der Bodenfonds umfunktioniert<br />
werden zu einem Finanzierungsinstrument<br />
der Gemeinden für eine aktive Bodenpolitik auf<br />
kommunaler Ebene und weniger für eine aktive<br />
Bodenpolitik des Landes.<br />
Agrargemeinschaften<br />
Umsetzung des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses<br />
und Klarstellung im Rahmen der<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen. Den Gemeinden<br />
müssen mehrere Lösungsmodelle angeboten<br />
werden, abgestimmt auf die jeweilige<br />
Ausgangslage.<br />
Unabhängige und weisungsfreie Instanzen<br />
müssen mit der Kontrolle der durchführenden<br />
Behörde betraut werden, da die Agrarbehörde<br />
selbst, ihre Struktur und die behördliche Praxis<br />
Teil der Problemstellung sind.<br />
Einbeziehung der Arbeiterkammer <strong>Tirol</strong> in die<br />
Fachdebatte um die Lösungsmöglichkeiten<br />
Landeskulturfonds<br />
Mehr Transparenz in der Abwicklung und in<br />
der Gebahrung des Landeskulturfonds. Volle<br />
Sozialpartnerschaftliche Besetzung des Kuratoriums<br />
und der Kontrollgremien, damit nicht<br />
Beratung, Förderung und Kontrolle in einer<br />
Hand liegt, womöglich dominiert (oder allein<br />
bestimmt) von einer einzelnen Interessengruppe.<br />
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Verkehr, Energie, Raumordnung, Umwelt