Pidinger Gemeinde-Report - Gemeinde Piding
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<strong>Gemeinde</strong>-<strong>Report</strong> Mai 2012<br />
62<br />
Unternehmerforum <strong>Piding</strong><br />
Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />
Farbdiktat des Vermieters unzulässig<br />
Eine Mietvertragsklausel benachteiligt den<br />
Mieter unangemessen, wenn sie Ihn verpflichtet<br />
die Räume während des Mietverhältnisses<br />
in einem vorgegebenen Farbton (z.B. Weiß) zu<br />
dekorieren. Dies gilt selbst dann, wenn der<br />
Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses die<br />
Wohnräume mit einem neuen weißen Anstrich<br />
übernommen hat. Der Vermieter hat kein berechtigtes<br />
Interesse daran, dem Mieter während<br />
der Mietzeit eine bestimmte Dekoration<br />
vorzuschreiben. Etwas anderes gilt nur, wenn<br />
die Farbwahlklausel ausschließlich für den<br />
Zeitpunkt der Rückgabe der Räume Geltung<br />
beansprucht. Denn zum Ende der Mietzeit hat<br />
der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die<br />
Wohnung in einer Dekoration zurückzuerhalten,<br />
die von möglichst vielen Interessenten<br />
akzeptiert wird und damit einer baldigen<br />
Weitervermietung nicht entgegensteht.<br />
Eine unzulässige Farbwahlklausel hat die Unwirksamkeit<br />
der Schönheitsreparaturklausel<br />
im Mietvertrag zur Folge, so dass für den<br />
Mieter keine Verpflichtung zur Durchführung<br />
von Schönheitsreparaturen besteht.<br />
(BGH, Urt. v. 22.02.2012 – VIII ZR 205/11)<br />
Unfallschadensregulierung -<br />
Abschleppkosten<br />
Der Geschädigte, dessen Fahrzeug unmittelbar<br />
nach einem Unfall abgeschleppt werden<br />
muss, ist nicht verpflichtet vor Beauftragung<br />
eines Abschleppunternehmens Preisvergleiche<br />
mit anderen Anbietern anzustellen.<br />
Dies ist dem Geschädigten in der konkreten<br />
Situation unzumutbar.<br />
(AG Stade, Urt. v. 10.01.2012, 61 C 946/11)<br />
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Eintritt von Regenwasser<br />
Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt<br />
in eine im Keller gelegenen Garage und<br />
von dort aus in angrenzende Räume, ist kein<br />
Versicherungsfall in der Elementarschadenversicherung<br />
gegeben. Eine „Überschwemmung“<br />
im Sinne der Versicherungsbedingungen kann<br />
nur angenommen werden, wenn sich außerhalb<br />
des Gebäudes auf der Geländeoberfläche<br />
des versicherten Grundstücks erhebliche Wassermengen<br />
ansammeln. Deshalb liegt kein<br />
Versicherungsfall vor, wenn sich das Wasser in<br />
dem Gebäude angesammelt hat, weil es von<br />
der Straße in das Gebäude gelaufen ist.<br />
(zuletzt OLG Oldenburg, Urt. v. 20.11.2011, 5 U 160/11;<br />
vgl. auch BGH VersR 05, 828)<br />
Regress des Haftpflichtversicherers<br />
bei absoluter Fahruntüchtigkeit<br />
Der Versicherungsnehmer (VN) führte mit<br />
einer Blutalkoholkonzentration von 2,10 Promille<br />
ein Kraftfahrzeug. Im Zustand absoluter<br />
Fahruntüchtigkeit war er mit seinem PKW von<br />
der Fahrbahn abgekommen und gegen eine<br />
Grundstücksmauer geprallt. Entsprechend den<br />
Versicherungsbedingungen regulierte der Kfz-<br />
Haftpflichtversicherer den Schaden des Grundstückseigentümers.<br />
Im Anschluss fordert er<br />
von seinem VN im Wege des Regresses die Erstattung<br />
der Versicherungsleistung zu 100%.<br />
Der BGH gab dem Versicherer Recht. Er entschied,<br />
dass ein Versicherer in Ausnahmefällen<br />
bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen<br />
Obliegenheit durch den VN die Leistung<br />
vollständig versagen und den VN in voller<br />
Höhe in Regreß nehmen kann. Einen solchen<br />
Ausnahmefall sah der BGH in der absoluten<br />
Fahruntüchtigkeit des VN. Damit hatte der VN<br />
nicht nur den Entzug der Fahrerlaubnis zu beklagen<br />
sondern neben dem Eigenschaden an<br />
seinem PKW zusätzlich den verursachten<br />
Fremdschaden in voller Höhe selbst zu tragen.<br />
(BGH, Urt. V. 11.01.2012, IV ZR 251/10)<br />
J ● P<br />
A N WA LT S K A N Z L E I<br />
JÜRGEN PIRKENSEER<br />
Ahornstraße 30 · 83451 <strong>Piding</strong><br />
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e-Mail: anwaltskanzlei.pirkenseer@t-online.de<br />
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Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht<br />
Miet- u. Pachtrecht ● Erbrecht