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„Magna Charta“ der Erneuerung

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P O W / 49 - 17 - 03.12.2003<br />

„Es gibt kein Recht auf Konsum, aber es<br />

gibt den Sonntagsschutz“<br />

Katholische Arbeitnehmerbewegung Würzburg kritisiert Kaufhof AG<br />

Würzburg (POW) Gegen die mögliche Ausweitung <strong>der</strong> Ladenschlusszeiten durch einen Beschluss des<br />

Bundesverfassungsgerichts wehrt sich die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB). „Eine Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Ladenschlusszeiten führt zwangsläufig zu einer beschleunigten Wettbewerbsspirale, <strong>der</strong> weitere<br />

Arbeitsplätze zum Opfer fallen werden“, unterstreicht <strong>der</strong> Würzburger Stadtverbandsvorsitzende Thomas<br />

Wülk in einer Presseerklärung.<br />

Wülk kritisiert das Vorhaben <strong>der</strong> Kaufhof AG, die mit einer Verfassungsbeschwerde das<br />

Ladenschlussgesetz abschaffen möchte. „Es gibt kein ausdrückliches Recht auf freien Konsum, aber es<br />

gibt ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten und kulturelle und gesellschaftliche Beteiligungsrechte auch <strong>der</strong><br />

Verkäuferinnen“, unterstützt <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Hauptabteilung Seelsorge <strong>der</strong> Diözese Würzburg,<br />

Domkapitular Hans Her<strong>der</strong>ich, die KAB in ihrem Einsatz für den Sonntag.<br />

Mit einer möglichen Abschaffung des Ladenschlussgesetzes würden Sonn- und Feiertage quasi<br />

abgeschafft, befürchtet die KAB. Am Ende stehe eine „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“, die die sozialen<br />

Beziehungen <strong>der</strong> Menschen, insbeson<strong>der</strong>e die <strong>der</strong> Familien und Gemeinschaften, gefährde. „Längere<br />

Öffnungszeiten an Werktagen erhöhen den Druck auch auf an<strong>der</strong>e Branchen und Bereiche wie Banken,<br />

Behörden, Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen und öffentlichen Nahverkehr, ihr Angebot auszudehnen. Es<br />

geht also nicht nur um die Frauen im Einzelhandel“, betont <strong>der</strong> Würzburger KAB-Präses Wolfgang<br />

Engert.<br />

Die letzten Deregulierungen <strong>der</strong> Ladenöffnungszeiten 1996 und 2002 haben nach Angaben <strong>der</strong> KAB<br />

we<strong>der</strong> den Aufschwung noch mehr Kaufkraft gebracht. Die erhofften zusätzlichen Arbeitsplätze seien<br />

ausgeblieben. „Im Gegenteil“, sagt Betriebsseelsorger Klaus Köhler, „<strong>der</strong> Abbau <strong>der</strong> Arbeitsplätze und die<br />

Erosion von Vollerwerbsarbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich setzten sich unaufhaltsam fort.“<br />

Ganz entschieden lehnt die KAB Bestrebungen ab, die bestehenden Öffnungsmöglichkeiten an Sonn-<br />

und Feiertagen zu erweitern. Nach Ansicht <strong>der</strong> KAB wird <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Sonn- und Feiertage immer<br />

mehr durch Ausnahmebestimmungen ausgehöhlt. Die mündliche Anhörung vor dem<br />

Bundesverfassungsgericht sei bereits das Ergebnis <strong>der</strong> Zerstörung <strong>der</strong> Feiertagsregelung.<br />

Der Kaufhof hatte mit Aufklebern auf allen Artikeln versucht, einen „touristischen Verkauf“ am Sonntag zu<br />

erreichen. Gegen das Verkaufsverbot durch das Berliner Oberwaltungsgericht klagt nun die Kaufhof AG.<br />

Dem Kaufhauskonzern geht die jüngste Ausweitung <strong>der</strong> Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 20 Uhr<br />

nicht weit genug. Die Kaufhof AG hält es für verfassungswidrig, dass im Gesetz Ladenöffnungszeiten nur<br />

innerhalb eines festgelegten Zeitraumes und an Sonntagen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.<br />

„Dieser Dammbruch darf nicht fortgesetzt werden“, for<strong>der</strong>t dagegen die KAB.<br />

(31 Zeilen/4903/1659; Telefax voraus)<br />

Presse- und Informationsstelle des Bischöflichen Telefon 0931/386 287<br />

Ordinariats, Domerschulstraße 2, 97070 Würzburg Telefax 0931/386 419<br />

e-mail POW@Bistum-Wuerzburg.de

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