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Abschlussbericht - Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im ...

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<strong>Abschlussbericht</strong> S10-01HPV-Test <strong>im</strong> Pr<strong>im</strong>ärscreening des ZervixkarzinomsVersion 1.028.11.2011• Ergebnisgesteuerte BerichterstattungDas Verzerrungspotenzial wurde als „niedrig“ oder „hoch“ eingestuft. Ein niedrigesVerzerrungspotenzial lag dann vor, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossenwerden konnte, dass die Ergebnisse relevant verzerrt waren. Unter einer relevantenVerzerrung ist zu verstehen, dass sich die Ergebnisse bei Behebung der verzerrenden Aspektein ihrer Gr<strong>und</strong>aussage verändern würden.Für die Bewertung eines Endpunkts wurde zunächst das Verzerrungspotenzial endpunktübergreifendanhand der unter (A) aufgeführten Aspekte als „niedrig“ oder „hoch“ eingestuft.Falls diese Einstufung als „hoch“ erfolgte, wurde das Verzerrungspotenzial für den Endpunktin der Regel auch als „hoch“ bewertet. Ansonsten fanden die unter (B) genannten endpunktspezifischenAspekte Berücksichtigung.Eine Einstufung des Verzerrungspotenzials des Ergebnisses für einen Endpunkt als „hoch“führte nicht zum Ausschluss aus der Nutzenbewertung. Die Klassifizierung diente vielmehrder Diskussion heterogener Studienergebnisse <strong>und</strong> beeinflusst die Sicherheit der Aussage.4.4 Informationssynthese <strong>und</strong> -analyseDie Informationen wurden einer Informationssynthese <strong>und</strong> -analyse unterzogen. Wennmöglich wurden über die Gegenüberstellung der Ergebnisse der Einzelstudien hinaus dieunten beschriebenen Werkzeuge eingesetzt. Eine abschließende zusammenfassendeBewertung der Informationen erfolgte darüber hinaus in jedem Fall.4.4.1 Gegenüberstellung der Ergebnisse der EinzelstudienDie Ergebnisse zu den in den Studien berichteten patientenrelevanten Endpunkten wurden <strong>im</strong>Bericht vergleichend beschrieben.In best<strong>im</strong>mten Fällen wurden einzelne Ergebnisse aus den Studien zu einem Endpunkt nichtdargestellt bzw. nicht in die Nutzenbewertung einbezogen. Dies traf insbesondere zu, wennviele Patienten nicht in der Auswertung enthalten waren. Ergebnisse gingen in der Regel nichtin die Nutzenbewertung ein, wenn diese auf weniger als 70 % der in die Auswertung einzuschließendenPatienten basierten, das heißt wenn der Anteil der Patienten ohne jeglicheBerücksichtigung in der Auswertung (Nichtberücksichtigungsanteil) größer als 30 % war. Inder Literatur werden zum Teil bereits Nichtberücksichtigungsanteile größer als 20 Prozentpunkteals nicht mehr aussagekräftig betrachtet [78].Ausnahmen von dieser Regel konnten z. Β. dann gemacht werden, wenn aus logistischenGründen für ganze Zentren (ganze Randomisierungsblöcke) keine Daten erhoben wurden <strong>und</strong>dies bereits bei der Studienplanung vorgesehen war [79].Die Ergebnisse wurden auch dann nicht in die Nutzenbewertung einbezogen, wenn derUnterschied der Nichtberücksichtigungsanteile zwischen den Gruppen größer als 15Prozentpunkte war.<strong>Institut</strong> für Qualität <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftlichkeit</strong> <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen (IQWiG) - 32 -

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