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2008gesch

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Hypothekenforderungen und sonstige Ausleihungen einschließlich jener an verbundenen<br />

Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden<br />

grundsätzlich mit dem Nennbetrag der aushaftenden Forderungen bewertet. Ein Zuzählungsdisagio<br />

wird auf die Laufzeit der Darlehen verteilt und auf der Passivseite der Bilanz unter den<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.<br />

Zu Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden ausreichende Einzelwertbe-<br />

richtigungen gebildet, die von den Nennbeträgen abgezogen werden. Die Bewertung der<br />

Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden<br />

im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.<br />

Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im wesentlichen zeit-<br />

anteilig unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.890 (TEUR 1.874) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

und TEUR 7.745 (TEUR 7.673) in allen übrigen Versicherungszweigen<br />

berechnet. In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan<br />

vorgeschriebenen Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden.<br />

Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Auf-<br />

sichtsbehörde genehmigten oder der Aufsichtsbehörde vorgelegten Geschäftsplänen festgelegt<br />

sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die<br />

Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich<br />

die prospektive Methode angewendet.<br />

Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind:<br />

für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92<br />

für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF,<br />

AVÖM/AVÖF 1996 R,<br />

AVÖM/AVÖF 2005 R<br />

Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins<br />

von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die<br />

Berechnung der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Die<br />

Deckungsrückstellung des in der Zeit vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003 produzierten Neugeschäfts<br />

wird mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet. Die Deckungsrückstellung<br />

des in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 produzierten Neugeschäfts wird<br />

mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent p.a. berechnet. Ab 01.01.2006 wird die Deckungsrückstellung<br />

für das Neugeschäft mit einem Rechnungszins von 2,25 Prozent p.a. gerechnet –<br />

für die betriebliche Kollektivversicherung bereits ab 23.09.2005.<br />

Donau Geschäftsbericht 2008 | 53<br />

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