2008gesch
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Hypothekenforderungen und sonstige Ausleihungen einschließlich jener an verbundenen<br />
Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden<br />
grundsätzlich mit dem Nennbetrag der aushaftenden Forderungen bewertet. Ein Zuzählungsdisagio<br />
wird auf die Laufzeit der Darlehen verteilt und auf der Passivseite der Bilanz unter den<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.<br />
Zu Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden ausreichende Einzelwertbe-<br />
richtigungen gebildet, die von den Nennbeträgen abgezogen werden. Die Bewertung der<br />
Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden<br />
im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.<br />
Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im wesentlichen zeit-<br />
anteilig unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.890 (TEUR 1.874) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
und TEUR 7.745 (TEUR 7.673) in allen übrigen Versicherungszweigen<br />
berechnet. In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan<br />
vorgeschriebenen Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden.<br />
Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Auf-<br />
sichtsbehörde genehmigten oder der Aufsichtsbehörde vorgelegten Geschäftsplänen festgelegt<br />
sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die<br />
Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich<br />
die prospektive Methode angewendet.<br />
Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind:<br />
für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92<br />
für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF,<br />
AVÖM/AVÖF 1996 R,<br />
AVÖM/AVÖF 2005 R<br />
Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins<br />
von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die<br />
Berechnung der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Die<br />
Deckungsrückstellung des in der Zeit vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2003 produzierten Neugeschäfts<br />
wird mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet. Die Deckungsrückstellung<br />
des in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 produzierten Neugeschäfts wird<br />
mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent p.a. berechnet. Ab 01.01.2006 wird die Deckungsrückstellung<br />
für das Neugeschäft mit einem Rechnungszins von 2,25 Prozent p.a. gerechnet –<br />
für die betriebliche Kollektivversicherung bereits ab 23.09.2005.<br />
Donau Geschäftsbericht 2008 | 53<br />
Passiva