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2008gesch

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Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten<br />

Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis zum<br />

Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten<br />

Schadensfälle bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare, größere<br />

Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene<br />

Pauschalrückstellungen gebildet.<br />

Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />

überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2008 bzw.<br />

31. Dezember 2007. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach<br />

den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde. Zum Bilanzstichtag<br />

ausstehende Regressforderungen werden von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

Versicherungsfälle in Abzug gebracht.<br />

Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundes-<br />

ministers für Finanzen BGBl Nr. 545/1991 in der Fassung BGBl II Nr. 66/1997 berechnet.<br />

Die Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbe-<br />

teiligung der Versicherungsnehmer enthält die Beträge, die aufgrund der Geschäftspläne<br />

und der Satzung für Prämienrückerstattungen den Versicherungsnehmern gewidmet wurden<br />

und über die am Bilanzstichtag noch keine Verfügung getroffen war.<br />

Durch die Gewinnbeteiligungs-Verordnung vom 20. Oktober 2006 (GBVVU) haben<br />

die Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer zuzüglich allfälliger Direktgutschriften mindestens 85 Prozent der<br />

Bemessungsgrundlage zu betragen.<br />

Die Bemessungsgrundlage gemäß § 3 Abs. 1 der GBVVU für gewinnberechtigte Lebens -<br />

versicherungs-Verträge errechnet sich wie folgt:<br />

Abgegrenzte Prämien<br />

Beträge in TEUR<br />

100.705<br />

Aufwendungen für Versicherungsfälle einschl. der Veränderung versicherungstechnischer Rückstellungen - 120.167<br />

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb - 12.698<br />

Sonstige versicherungs- und nichtversicherungstechnische Aufwendungen/Erträge - 99<br />

Erträge/Aufwendungen aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 41.066<br />

Steuern und Rücklagenveränderungen - 1.619<br />

Bemessungsgrundlage zum 31.12.2008 7.188<br />

Die angeführten Erträge und Aufwendungen wurden grundsätzlich direkt ermittelt. Soweit dies<br />

nicht möglich war, wurde die möglichst verursachungsgerechte Aufteilung gemäß den Bestimmungen<br />

des § 3 Abs. 2 der GBVVU vorgenommen.<br />

54 | Donau Geschäftsbericht 2008

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