2008gesch
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Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten<br />
Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis zum<br />
Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten<br />
Schadensfälle bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare, größere<br />
Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene<br />
Pauschalrückstellungen gebildet.<br />
Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2008 bzw.<br />
31. Dezember 2007. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach<br />
den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde. Zum Bilanzstichtag<br />
ausstehende Regressforderungen werden von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
Versicherungsfälle in Abzug gebracht.<br />
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundes-<br />
ministers für Finanzen BGBl Nr. 545/1991 in der Fassung BGBl II Nr. 66/1997 berechnet.<br />
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbe-<br />
teiligung der Versicherungsnehmer enthält die Beträge, die aufgrund der Geschäftspläne<br />
und der Satzung für Prämienrückerstattungen den Versicherungsnehmern gewidmet wurden<br />
und über die am Bilanzstichtag noch keine Verfügung getroffen war.<br />
Durch die Gewinnbeteiligungs-Verordnung vom 20. Oktober 2006 (GBVVU) haben<br />
die Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung<br />
der Versicherungsnehmer zuzüglich allfälliger Direktgutschriften mindestens 85 Prozent der<br />
Bemessungsgrundlage zu betragen.<br />
Die Bemessungsgrundlage gemäß § 3 Abs. 1 der GBVVU für gewinnberechtigte Lebens -<br />
versicherungs-Verträge errechnet sich wie folgt:<br />
Abgegrenzte Prämien<br />
Beträge in TEUR<br />
100.705<br />
Aufwendungen für Versicherungsfälle einschl. der Veränderung versicherungstechnischer Rückstellungen - 120.167<br />
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb - 12.698<br />
Sonstige versicherungs- und nichtversicherungstechnische Aufwendungen/Erträge - 99<br />
Erträge/Aufwendungen aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 41.066<br />
Steuern und Rücklagenveränderungen - 1.619<br />
Bemessungsgrundlage zum 31.12.2008 7.188<br />
Die angeführten Erträge und Aufwendungen wurden grundsätzlich direkt ermittelt. Soweit dies<br />
nicht möglich war, wurde die möglichst verursachungsgerechte Aufteilung gemäß den Bestimmungen<br />
des § 3 Abs. 2 der GBVVU vorgenommen.<br />
54 | Donau Geschäftsbericht 2008