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(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)

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- Sturm mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h - sobald das Dach<br />

vollständig eingedeckt ist und alle nach außen führenden Öffnungen (z.B. Fenster<br />

und Türen) zur Gänze verglast bzw. verschalt sind.<br />

Üblicherweise ist die Versicherung für die Rohbauversicherung bis zu Bauvollendung<br />

prämienfrei, maximal 12 Monate.<br />

b) Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als<br />

Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes sowie aus der Durchführung<br />

des Bauvorhabens. Der Haftpflichtversicherer prüft eine möglicherweise bestehende<br />

Schadenersatzpflicht und entschädigt berechtigte Ansprüche bzw. wehrt unberechtigte<br />

Ansprüche ab.<br />

Im Rahmen der vertragsrelevanten Bedingungen wird Versicherungsschutz für Personen-<br />

sowie Sachschäden gewährt.<br />

Schadensbeispiele:<br />

- Durch vom Gerüst fallendes Baumaterial wird ein Passant verletzt.<br />

- Ein Kind stürzt in einen mangelhaft abgedeckten Schacht<br />

- Infolge nicht ausreichender Beleuchtung verletzt sich ein Fußgänger an auf dem Gehweg<br />

gelagerten Baumaterial<br />

- Im Zuge des Aushubes hebt oder senkt sich das Nachbarhaus bzw. eine Straße.<br />

(Verpflichtungen aus dem Nachbarrecht sind ohne Zusatzvereinbarung allerdings nur<br />

versichert, wenn das statische Gefüge des benachbarten Objektes in Mitleidenschaft gezogen<br />

wurde – auftretende Rißschäden begründen keine Leistungspflicht des Versicherers, außer<br />

dies wurde gesondert mitversichert.)<br />

c) Bauwesenversicherung<br />

Diese Versicherungsdeckung wird von Bauherrn, Bauunternehmern und Bauhandwerkern für<br />

die gesamten (oder jeweiligen) Bauleistungen, einschließlich aller notwendigen<br />

Konstruktionsteile, Materialien und Baustoffe benötigt.<br />

Die Bauwesenversicherung entspricht einer Kaskodeckung für Schäden an einem<br />

Bauvorhaben. Sie schützt vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene<br />

Beschädigungen entstehen. Den Versicherer trifft eine vertragliche Vorleistungspflicht,<br />

wonach der Bauherr keinerlei Mühe aufwenden muss, die schadensverantwortliche Baufirma<br />

zu suchen. Nach Ersatzleistung des Bauwesenversicherers an den Bauherren ist es Aufgabe<br />

der Anstalt, den verursachenden Bauunternehmer bzw. Handwerker auszuforschen und bei<br />

diesem zu regressieren (ein allfälliges Konkursrisiko des Bauunternehmers trägt hierbei<br />

ebenfalls der Versicherer).<br />

Schadensbeispiele:<br />

- Bauleistungen werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt.<br />

- Aus einer undichten Leitung tritt Wasser aus und beschädigt Parkettböden, Gipswände oder<br />

Türen.<br />

- Fehler in der statischen Berechnung führen zu einem Deckeneinsturz.<br />

Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 9<br />

Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at

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