(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
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- Sturm mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h - sobald das Dach<br />
vollständig eingedeckt ist und alle nach außen führenden Öffnungen (z.B. Fenster<br />
und Türen) zur Gänze verglast bzw. verschalt sind.<br />
Üblicherweise ist die Versicherung für die Rohbauversicherung bis zu Bauvollendung<br />
prämienfrei, maximal 12 Monate.<br />
b) Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als<br />
Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes sowie aus der Durchführung<br />
des Bauvorhabens. Der Haftpflichtversicherer prüft eine möglicherweise bestehende<br />
Schadenersatzpflicht und entschädigt berechtigte Ansprüche bzw. wehrt unberechtigte<br />
Ansprüche ab.<br />
Im Rahmen der vertragsrelevanten Bedingungen wird Versicherungsschutz für Personen-<br />
sowie Sachschäden gewährt.<br />
Schadensbeispiele:<br />
- Durch vom Gerüst fallendes Baumaterial wird ein Passant verletzt.<br />
- Ein Kind stürzt in einen mangelhaft abgedeckten Schacht<br />
- Infolge nicht ausreichender Beleuchtung verletzt sich ein Fußgänger an auf dem Gehweg<br />
gelagerten Baumaterial<br />
- Im Zuge des Aushubes hebt oder senkt sich das Nachbarhaus bzw. eine Straße.<br />
(Verpflichtungen aus dem Nachbarrecht sind ohne Zusatzvereinbarung allerdings nur<br />
versichert, wenn das statische Gefüge des benachbarten Objektes in Mitleidenschaft gezogen<br />
wurde – auftretende Rißschäden begründen keine Leistungspflicht des Versicherers, außer<br />
dies wurde gesondert mitversichert.)<br />
c) Bauwesenversicherung<br />
Diese Versicherungsdeckung wird von Bauherrn, Bauunternehmern und Bauhandwerkern für<br />
die gesamten (oder jeweiligen) Bauleistungen, einschließlich aller notwendigen<br />
Konstruktionsteile, Materialien und Baustoffe benötigt.<br />
Die Bauwesenversicherung entspricht einer Kaskodeckung für Schäden an einem<br />
Bauvorhaben. Sie schützt vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene<br />
Beschädigungen entstehen. Den Versicherer trifft eine vertragliche Vorleistungspflicht,<br />
wonach der Bauherr keinerlei Mühe aufwenden muss, die schadensverantwortliche Baufirma<br />
zu suchen. Nach Ersatzleistung des Bauwesenversicherers an den Bauherren ist es Aufgabe<br />
der Anstalt, den verursachenden Bauunternehmer bzw. Handwerker auszuforschen und bei<br />
diesem zu regressieren (ein allfälliges Konkursrisiko des Bauunternehmers trägt hierbei<br />
ebenfalls der Versicherer).<br />
Schadensbeispiele:<br />
- Bauleistungen werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt.<br />
- Aus einer undichten Leitung tritt Wasser aus und beschädigt Parkettböden, Gipswände oder<br />
Türen.<br />
- Fehler in der statischen Berechnung führen zu einem Deckeneinsturz.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 9<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at