(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten des vom Versicherer bestellten<br />
Sachverständigen nicht einverstanden, so steht es dem Versicherungsnehmer auch frei, einen<br />
Sachverständigen des jeweiligen Sachgebietes namhaft zu machen. Dieses Gutachten tritt an<br />
Stelle des Schiedsgutachterverfahrens.<br />
AK – 010 - Sachverständigen- und Schadensregulierungskosten<br />
Abweichend von §66 Abs. 2 VersVG. sind die Kosten, welche dem Versicherungsnehmer<br />
durch die Zuziehung eines Sachverständigen oder eines Beistandes entstehen, und zwar auch<br />
im Rahmen des Schiedsgutachterverfahrens zu ersetzen. Die Zuziehung des Sachverständigen<br />
oder eines Beistandes kann im Auftrage des Versicherungsnehmers oder des<br />
Versicherungsmaklers erfolgen.<br />
Weiters ist vereinbart, dass für die Schadenserledigung Kosten des Versicherungsmaklers in<br />
der Höhe von 1% der jeweiligen Schadenssumme auf Erstes Risiko jedoch mindestens € ____<br />
mitversichert sind. Schadensfälle unter einer Höhe von € _______ sind von dieser Regelung<br />
ausgenommen.<br />
AK – 011 - Gutachten/ Aushändigung an Versicherungsnehmer<br />
Ergänzend zum VersVG § 11 a. gilt vereinbart, dass der Versicherer verpflichtet ist, auf<br />
Verlangen des Versicherungsnehmers eine Abschrift, eines auf Grund eines Schadensfalles<br />
erstellten Gutachtens, auszuhändigen. Diese Vereinbarung bezieht sich auch auf Gutachten,<br />
welche nicht im Zusammenhang mit einer ärztlichen Untersuchung erstellt werden, sondern<br />
auch auf Gutachten für beschädigte oder zerstörte Sachwerte.<br />
AK – 012 - Zahlung der Entschädigung<br />
In Abänderung des § 11 Abs. 2 VersVG bzw. allenfalls bestehender, dem Versicherungsvertrag<br />
zugrunde liegenden einschlägigen Bestimmungen in Versicherungsbedingungen o. ä., kann der<br />
Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung 2 Wochen nach Anzeige des<br />
Schadens Abschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach<br />
Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein<br />
Sachverständigengutachten vor, so wird der Versicherer das telefonische Einvernehmen mit<br />
dem Sachverständigen über eine angemessene Akontozahlung herstellen.<br />
Auch bei noch nicht vollständiger Klarheit über die Leistungsverpflichtung des Versicherers<br />
dem Grunde nach wird eine Akontierung ohne Präjudiz mit voller Rückzahlungsverpflichtung<br />
des Versicherungsnehmers bei Leistungsfreiheit vorgenommen.<br />
Vorstehende Vereinbarungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung etwaiger<br />
Vinkulargläubiger zur Auszahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer.<br />
AK – 013 - Verlängerung der Verjährung<br />
In Abänderung des § 12 Abs. 1 und 3 VersVG bzw. allenfalls bestehender dem<br />
Versicherungsvertrag zugrunde liegenden einschlägigen Bestimmungen in<br />
Versicherungsbedin-gungen o. ä., wird die Frist des § 12 Abs. 1 VersVG von 3 auf 5 Jahre<br />
und die Frist des § 12 Abs. 3 VersVG von 1 auf 3 Jahre verlängert.<br />
AK – 014 - Paritätisches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall<br />
In Erweiterung des § 158 VersVG ist dieser auch auf alle nicht durch die §§ 96, 113 und 158<br />
VersVG erfaßten Sparten anwendbar.<br />
AK – 015 - Kündigungsklausel ohne Dauerrabattrückforderung<br />
Der Vertrag ist mit Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist, jeweils zur Hauptskadenz<br />
(Hauptfälligkeit), schriftlich, ohne Rückverrechnung von etwaigen Prämiennachlässen oder<br />
Vorteilen, die in Abhängigkeit der Laufzeit des Vertrages gewährt wurden (z.B. Treuebonus,<br />
usw.) kündbar.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 27<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at