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(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)

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zu Schieß- od. Sprengzwecken verwendet werden oder nicht, alle explosiblen festen oder<br />

flüssigen Stoffe oder Gemische von solchen, wenn die Explosion nach Hergang und<br />

verhältnismäßiger Wirkung den Explosionen der in der Spreng- u. Schießtechnik<br />

angewandten Explosivstoffe entspricht.<br />

Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.<br />

FE - 011 - Explosionsschäden durch chemische Umsetzung<br />

In Ergänzung der AFB gilt vereinbart:<br />

Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung<br />

hervorgerufen, so ist ein am Behälter entstandener Schaden auch dann zu ersetzen, wenn<br />

seine Wandung nicht zerrissen ist. Schäden durch Unterdruck sind von der Versicherung<br />

ausgeschlossen.<br />

FE – 012 - Kaminschleifklausel<br />

Abweichend von den allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen gelten Schäden am<br />

Innenputz des Kamins, die durch die Einwirkung des Feuers, des Rauches oder der Wärme<br />

entstehen, als mitversichert (Kosten des behördlich verfügten Kaminschleifens).<br />

FE - 013 - Mitversicherung von Gasleitungsschäden<br />

Mitversichert sind Gasleitungsschäden, das sind Schäden einschließlich der hiefür<br />

erforderlichen Nebenarbeiten an Gasleitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes<br />

und/oder ab dem Übergabepunkt des Energieversorgers, ohne Rücksicht auf die<br />

Entstehungsursache. Mitversichert gelten auch Suchkosten, das sind Aufwendungen zur<br />

Auffindung der Schadensstelle an den versicherten Rohren anlässlich eines ersatzpflichtigen<br />

Schadens. In jedem Schadensfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu einer<br />

Länge von 6 Metern mitversichert. Werden nach einem Schadensfall Rohre mit einer Länge<br />

von mehr als 6 Metern eingezogen, so wird der Schaden im Verhältnis von 6 Meter Rohr zur<br />

tatsächlichen eingezogenen Rohrlänge ersetzt.<br />

In Erweiterung dieser Klausel umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten für die<br />

Behebung von Dichtungsschäden an Gasrohren, nicht jedoch an angeschlossenen<br />

Einrichtungen und Armaturen innerhalb des versicherten Gebäudes. Auf eine<br />

Gaswerkmeldung wird verzichtet.<br />

FE - 014 - Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen<br />

Die Haftung erstreckt sich in Erweiterung bestehender, dem Versicherungsvertrag zugrunde<br />

liegender einschlägiger Bestimmungen in Versicherungsbedingungen o. ä. auch auf Schäden,<br />

die an den versicherten Sachen durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger<br />

Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen ohne Brand entstehen.<br />

Schäden an diesen Behältnissen und Leitungen selbst werden ebenfalls ersetzt, mit Ausnahme<br />

der Schäden im Inneren des Behältnisses und des Schadens an der Durchbruchstelle. Schäden<br />

an den Schmelzmassen selbst fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Versicherers.<br />

Der Versicherungsnehmer hat von jedem nach Abs.1 ersatzpflichtigen Schaden einschließlich<br />

der dazugehörigen Aufräumungs- und Abbruchkosten 20 % selbst zu tragen. Aufheizkosten,<br />

Anheizkosten, Antemperkosten und ähnliche Kosten werden nicht ersetzt.<br />

FE - 015 - Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen<br />

Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind<br />

auch dann zu ersetzen, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.<br />

FE - 016 - Unbemannte Luftfahrzeuge, Himmelskörper<br />

Schäden an versicherten Sachen, die durch Absturz und Anprall von unbemannten Luftfahrzeugen,<br />

deren Teile und Ladung sowie durch sonstige Himmelskörper (wie z.B. Satelliten,<br />

Asteroiden, Meteoriten udgl.) entstehen, sind mitversichert.<br />

Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 37<br />

Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at

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