(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zu Schieß- od. Sprengzwecken verwendet werden oder nicht, alle explosiblen festen oder<br />
flüssigen Stoffe oder Gemische von solchen, wenn die Explosion nach Hergang und<br />
verhältnismäßiger Wirkung den Explosionen der in der Spreng- u. Schießtechnik<br />
angewandten Explosivstoffe entspricht.<br />
Schäden durch Verpuffung sind mitversichert.<br />
FE - 011 - Explosionsschäden durch chemische Umsetzung<br />
In Ergänzung der AFB gilt vereinbart:<br />
Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung<br />
hervorgerufen, so ist ein am Behälter entstandener Schaden auch dann zu ersetzen, wenn<br />
seine Wandung nicht zerrissen ist. Schäden durch Unterdruck sind von der Versicherung<br />
ausgeschlossen.<br />
FE – 012 - Kaminschleifklausel<br />
Abweichend von den allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen gelten Schäden am<br />
Innenputz des Kamins, die durch die Einwirkung des Feuers, des Rauches oder der Wärme<br />
entstehen, als mitversichert (Kosten des behördlich verfügten Kaminschleifens).<br />
FE - 013 - Mitversicherung von Gasleitungsschäden<br />
Mitversichert sind Gasleitungsschäden, das sind Schäden einschließlich der hiefür<br />
erforderlichen Nebenarbeiten an Gasleitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes<br />
und/oder ab dem Übergabepunkt des Energieversorgers, ohne Rücksicht auf die<br />
Entstehungsursache. Mitversichert gelten auch Suchkosten, das sind Aufwendungen zur<br />
Auffindung der Schadensstelle an den versicherten Rohren anlässlich eines ersatzpflichtigen<br />
Schadens. In jedem Schadensfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu einer<br />
Länge von 6 Metern mitversichert. Werden nach einem Schadensfall Rohre mit einer Länge<br />
von mehr als 6 Metern eingezogen, so wird der Schaden im Verhältnis von 6 Meter Rohr zur<br />
tatsächlichen eingezogenen Rohrlänge ersetzt.<br />
In Erweiterung dieser Klausel umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten für die<br />
Behebung von Dichtungsschäden an Gasrohren, nicht jedoch an angeschlossenen<br />
Einrichtungen und Armaturen innerhalb des versicherten Gebäudes. Auf eine<br />
Gaswerkmeldung wird verzichtet.<br />
FE - 014 - Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen<br />
Die Haftung erstreckt sich in Erweiterung bestehender, dem Versicherungsvertrag zugrunde<br />
liegender einschlägiger Bestimmungen in Versicherungsbedingungen o. ä. auch auf Schäden,<br />
die an den versicherten Sachen durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger<br />
Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitungen ohne Brand entstehen.<br />
Schäden an diesen Behältnissen und Leitungen selbst werden ebenfalls ersetzt, mit Ausnahme<br />
der Schäden im Inneren des Behältnisses und des Schadens an der Durchbruchstelle. Schäden<br />
an den Schmelzmassen selbst fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Versicherers.<br />
Der Versicherungsnehmer hat von jedem nach Abs.1 ersatzpflichtigen Schaden einschließlich<br />
der dazugehörigen Aufräumungs- und Abbruchkosten 20 % selbst zu tragen. Aufheizkosten,<br />
Anheizkosten, Antemperkosten und ähnliche Kosten werden nicht ersetzt.<br />
FE - 015 - Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen<br />
Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind<br />
auch dann zu ersetzen, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.<br />
FE - 016 - Unbemannte Luftfahrzeuge, Himmelskörper<br />
Schäden an versicherten Sachen, die durch Absturz und Anprall von unbemannten Luftfahrzeugen,<br />
deren Teile und Ladung sowie durch sonstige Himmelskörper (wie z.B. Satelliten,<br />
Asteroiden, Meteoriten udgl.) entstehen, sind mitversichert.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 37<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at