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(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)

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Teil 3 – Praktische Anwendung<br />

1.) Empfohlene Deckung für Gebäudeversicherungen im gewerblichen und privaten<br />

Bereich (Elementargewalten, Haftpflicht,…)<br />

a) Feuer-, Sturm/Elementar- und Leitungswasserversicherung<br />

Sowohl in der Feuer-, als auch in der Sturm- und Leitungswasserversicherung sollten<br />

folgende Risiken versichert sein:<br />

- Gebäude inkl. Heizung und sonstige gebäudebezogenen Installationen,<br />

Tiefgaragen- und Autoabstellplätze und Sonderausstattung (z.B. Belüftung) zum<br />

Neuwert;<br />

- Fundamente, Grund-, Keller- und Stützmauern<br />

- Aufzüge<br />

- Blitzschutzanlagen<br />

- Elektro- und Gasinstallationen, Wasserver- und Wasserentsorgungsanlagen samt<br />

den dazugehörenden Messgeräten, Beheizungs-, Solar-, Sanitär-, und<br />

Wasseraufbereitungsanlagen, Sicherungskästen, Schalt- und Verteileranlagen,<br />

Beleuchtungsanlagen sofern sie dem Gebäudeeigentümer gehören.<br />

- Antennenanlagen<br />

- Garagen- und Schrankeneinrichtungen<br />

- Gegensprech-, Türöffnungs- und Alarmanlagen<br />

- Einrichtung von Wasch- und Trockenräumen<br />

- Einrichtung von Gemeinschaftseinrichtungen (Spielplätzen, Sauna, Müllraum,<br />

Abfallentsorgungsplätze, Wäscheaufhäng- und Autowaschplätze, etc)<br />

- Statuen, Laternen, Wegbefestigungen<br />

- Gas- und Heizungstanks zum Zweck der Beheizung<br />

- Adaptierungen/Investitionen der Bewohner, soweit sie zum Gebäude zählen<br />

- Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Verunreinigung<br />

(Kontamination), die als Folge eines versicherten Ereignisses durch am<br />

Versicherungsort befindliche radioaktive Isotope entstanden sind<br />

- Nebengebäude wie Garagen, Schuppen, Gartenhäuser auf dem<br />

Versicherungsgrundstück zum Neuwert;<br />

- Aufräum- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Bewegungs-,<br />

Isolierungs-, Schutz- und Reinigungskosten, Feuerlöschkosten auf erstes Risiko<br />

- Entsorgungskosten, sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen<br />

b) Glasbruchversicherung<br />

In der Glasbruchversicherung sollten alle der Allgemeinheit gehörenden Scheiben versichert<br />

sein, dies mit unbegrenzter Scheibengröße, ebenso Glasüberdachungen, Glasvordächer,<br />

Glaskuppeln, Solarthermen, Notverglasungen und Plexiverglasung, einschließlich aller<br />

Außenfenster.<br />

c) Haftpflichtversicherung<br />

Es sollten das Haus- und Grundstückshaftpflichtrisiko und das Umwelthaftpflichtrisiko<br />

versichert sein. Pauschaldeckungssumme für Sach- und Personenschäden.<br />

Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 17<br />

Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at

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