(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
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Teil 3 – Praktische Anwendung<br />
1.) Empfohlene Deckung für Gebäudeversicherungen im gewerblichen und privaten<br />
Bereich (Elementargewalten, Haftpflicht,…)<br />
a) Feuer-, Sturm/Elementar- und Leitungswasserversicherung<br />
Sowohl in der Feuer-, als auch in der Sturm- und Leitungswasserversicherung sollten<br />
folgende Risiken versichert sein:<br />
- Gebäude inkl. Heizung und sonstige gebäudebezogenen Installationen,<br />
Tiefgaragen- und Autoabstellplätze und Sonderausstattung (z.B. Belüftung) zum<br />
Neuwert;<br />
- Fundamente, Grund-, Keller- und Stützmauern<br />
- Aufzüge<br />
- Blitzschutzanlagen<br />
- Elektro- und Gasinstallationen, Wasserver- und Wasserentsorgungsanlagen samt<br />
den dazugehörenden Messgeräten, Beheizungs-, Solar-, Sanitär-, und<br />
Wasseraufbereitungsanlagen, Sicherungskästen, Schalt- und Verteileranlagen,<br />
Beleuchtungsanlagen sofern sie dem Gebäudeeigentümer gehören.<br />
- Antennenanlagen<br />
- Garagen- und Schrankeneinrichtungen<br />
- Gegensprech-, Türöffnungs- und Alarmanlagen<br />
- Einrichtung von Wasch- und Trockenräumen<br />
- Einrichtung von Gemeinschaftseinrichtungen (Spielplätzen, Sauna, Müllraum,<br />
Abfallentsorgungsplätze, Wäscheaufhäng- und Autowaschplätze, etc)<br />
- Statuen, Laternen, Wegbefestigungen<br />
- Gas- und Heizungstanks zum Zweck der Beheizung<br />
- Adaptierungen/Investitionen der Bewohner, soweit sie zum Gebäude zählen<br />
- Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Verunreinigung<br />
(Kontamination), die als Folge eines versicherten Ereignisses durch am<br />
Versicherungsort befindliche radioaktive Isotope entstanden sind<br />
- Nebengebäude wie Garagen, Schuppen, Gartenhäuser auf dem<br />
Versicherungsgrundstück zum Neuwert;<br />
- Aufräum- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Bewegungs-,<br />
Isolierungs-, Schutz- und Reinigungskosten, Feuerlöschkosten auf erstes Risiko<br />
- Entsorgungskosten, sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen<br />
b) Glasbruchversicherung<br />
In der Glasbruchversicherung sollten alle der Allgemeinheit gehörenden Scheiben versichert<br />
sein, dies mit unbegrenzter Scheibengröße, ebenso Glasüberdachungen, Glasvordächer,<br />
Glaskuppeln, Solarthermen, Notverglasungen und Plexiverglasung, einschließlich aller<br />
Außenfenster.<br />
c) Haftpflichtversicherung<br />
Es sollten das Haus- und Grundstückshaftpflichtrisiko und das Umwelthaftpflichtrisiko<br />
versichert sein. Pauschaldeckungssumme für Sach- und Personenschäden.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 17<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at