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(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)

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durch Einbruchdiebstahl in jegliche Räumlichkeiten, Kraftfahrzeuge usw. oder auch durch<br />

einfachen Diebstahl innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes an sich gebracht hat.<br />

ED – 006 - Gesicherte Behältnisse<br />

Verschlossene Behältnisse, die eine erhöhte Sicherheit bieten, liegen auch dann vor, wenn die<br />

Behältnisse selbst nicht gegen ihre Wegnahme gesichert sind.<br />

ED – 007 - Wiederherbeischaffung gestohlener Sachen<br />

Nimmt der Versicherungsnehmer die wieder beschafften gestohlenen Sachen vor Zahlung der<br />

Entschädigung nicht zurück, so ersetzt der Versicherer auch in diesen Fällen jenen Wert, der<br />

zu leisten wäre, wären die Sachen nicht wieder herbeigeschafft worden.<br />

ED – 008 - Einbruch in mehrere Räumlichkeiten in einem Gebäude<br />

Dringt ein Dieb in eine andere Räumlichkeit als die Versicherungsräumlichkeit, die im selben<br />

Gebäude wie die Versicherungsräumlichkeit liegt, oder in das Gebäude selbst durch einen<br />

Einbruchdiebstahl im Sinne der einschlägigen Versicherungsbedingungen ein und in der<br />

Folge in die Versicherungsräumlichkeit, so hat der Versicherer die volle Ersatzleistung zu<br />

erbringen, selbst wenn die Versicherungsräumlichkeit unversperrt war.<br />

ED – 009 - Nicht versperrt, sondern nur „eingeschnappt“<br />

In Abänderung der Bedingungen gelten ins Schloss gefallene, von außen nur mit Schlüssel zu<br />

öffnende Türen, als versperrt.<br />

ED – 010 - Unbewohnte Versicherungsräumlichkeiten- Bewohnt<br />

Eine Versicherungsräumlichkeit gilt auch dann als bewohnt, wenn Sie regelmäßig durch eine<br />

vom VN beauftragte Person aufgesucht wird.<br />

ED - 011 - Wertermittlung<br />

Als objektiver Sachschaden nach einem ersatzpflichtigen Schaden wird der vom VN<br />

nachgewiesene Marktwert entschädigt.<br />

ED – 012 - Schlossänderungen<br />

Versichert sind die Kosten für notwendige Schlossänderungen der<br />

Versicherungsräumlichkeiten - soweit nichts anderes vereinbart ist - bis € auf<br />

1.Risiko wenn die Schlüssel abhanden gekommen sind.<br />

ED – 013 - Vandalismus<br />

Jegliche Vandalismusschäden im Zusammenhang mit versuchtem oder vollbrachtem<br />

Einbruchdiebstahl oder Beraubung gelten mitversichert.<br />

ED – 014 - Beschädigungen am Gebäude durch Einbruch oder Diebstahl<br />

Mitvereinbart gelten Beschädigungen am Gebäude durch Einbruch oder Diebstahl.<br />

7 . ) A L L G E M E I N E K L A U S E L N F Ü R D I E G L A S V E R S I C H E R U N G<br />

GL – 001 - Folgeschäden von Glasbruch<br />

Sämtliche Schäden an der kaufmännisch-technischen Betriebseinrichtung, Waren,<br />

Gebäudebestandteilen oder sonstigen Sachen, die sich als Folgeschäden eines<br />

ersatzpflichtigen Glasschadens ergeben, sind versichert.<br />

Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 45<br />

Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at

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