(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
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LW – 004 - Wasseraustritt aus Solar- und Klimaanlagen, innen verlaufenden<br />
Dachrinnen-Abflussrohren<br />
Mitversichert sind Schäden am versicherten Gebäude, die durch Austritt von Wasser aus<br />
Solar- und Klimaanlagen oder Dachrinnen-Abflussrohren, die innerhalb des Gebäudes<br />
verlaufen, entstehen.<br />
LW – 005 - Malereien, Tapeten, Wand- und Bodenbeläge<br />
Vereinbart gilt Neuwertentschädigung für Malereien, Tapeten, Wand- und Bodenbeläge.<br />
LW – 006 - Wasseraustritt aus nicht angeschlossenen Aquarien<br />
Mitversichert sind Schäden am Gebäude, die durch Wasseraustritt aus Aquarien entstehen, die<br />
nicht am Leitungswassersystem angeschlossen sind.<br />
LW – 007 - Verlust<br />
In Klarstellung der AWB gelten Schäden, die in der Zerstörung, Beschädigung oder des<br />
Abhandenkommens der versicherten Sachen bestehen, wenn sie auf der unmittelbaren<br />
Einwirkung von ausgetretenen Leitungswasser beruhen oder die unvermeidliche Folge eines<br />
solchen Ereignisses sind, als versichert.<br />
LW – 008 - Sicherheitsvorschriften<br />
In Ergänzung der AWB gilt vereinbart, dass die dort angeführte Regelung für nicht benutzte<br />
oder beaufsichtigte Baulichkeiten erst nach einer Dauer von 168 Stunden gilt.<br />
LW – 009 - Wasserableitungsrohre<br />
In Erweiterung der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind Bruch- und<br />
Verstopfungsschäden einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an<br />
Ableitungsrohren außerhalb der versicherten Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück ohne<br />
Rücksicht auf die Entstehungsursache mitversichert.<br />
LW – 010 - Einziehen neuer Rohre<br />
Es gelten bei Bruchschäden an versicherten Rohren ohne Rücksicht auf die<br />
Entstehungsursache in jedem Schadensfall die Kosten für das Einziehen neuer Rohre<br />
mitversichert.<br />
LW – 011 - Erweiterung der Variante C<br />
In Erweiterung der Besonderen Bedingung umfasst der Versicherungsschutz auch außerhalb<br />
der versicherten Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück die Kosten für die Behebung von<br />
Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren, nicht jedoch an angeschlossenen<br />
Einrichtungen und Armaturen, sowie für die Beseitigung von Verstopfungen der Ableitungsrohre.<br />
LW – 012 - Wasserverlust<br />
Abweichend von den AWB werden Kosten für Wasserverlust nach einem ersatzpflichtigen<br />
Schadensfall voll ersetzt.<br />
LW – 013 – D-Deckung (LW—Var. D)<br />
In Erweiterung der AWB umfasst der Versicherungsschutz auch Schäden an Regenabläufen<br />
(nach Rinnenkessel), die im obersten Geschoss in einen leitungswasserführenden Ablauf<br />
einmünden. Abweichend von den AWB fallen Schäden an den an die Leitung<br />
angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im<br />
Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne der AWB notwendig ist, unter die<br />
Ersatzpflicht.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 43<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at