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(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)

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o an den Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtung von Wasch- und<br />

Trockenräumen, Müllentsorgungsanlage und dgl.)<br />

o im gemeinsamen Eigentum stehende Sachen wie z.B. Garten- und<br />

Wartungsgeräte.<br />

o an den Außenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück wie Antennen-<br />

und Solaranlagen, Wegbefestigungen, Kinderspielplätze inklusive den<br />

Geräten, Mülleimerplätze, Wäscheplätze und Freitreppen.<br />

- Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und in diesem Zusammenhang<br />

auftretende Rückstauschäden sowie durch Lawinen.<br />

Leitungswasserversicherung<br />

- Rohrersatz auf 10 m erweitert.<br />

- Bruchrohrschäden einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten an Zu- und<br />

Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück.<br />

- Schäden innerhalb des Gebäudes durch Witterungsniederschläge (auch durch den<br />

damit zusammenhängenden Rückstau).<br />

- Dachrinnen (inkl. Fallrohre) gelten auch als mitversichert. Der<br />

Versicherungsschutz erstreckt sich auf Bruch-, Frost- und Korrosionsschäden. Die<br />

Meterbegrenzung findet im Schadensfall keine Anwendung.<br />

- Kosten der Reparaturen und Behebung von Schäden, die verursacht werden durch<br />

o Korrosions-, Verschleiß- oder Abnützungsschäden<br />

o Verstopfungs- und Dichtungsschäden (auch an Armaturen)<br />

o Verstopfungsschäden auch außerhalb des Gebäudes auf dem<br />

Versicherungsgrundstück<br />

- Frost-, Korrosions- und Verstopfungsschäden an Ableitungsrohren außerhalb des<br />

Grundstückes bis zur Einmündung in das öffentliche Kanalnetz.<br />

- Im gemeinsamen Eigentum stehende Sachen wie z.B. Garten- und Wartungsgeräte<br />

bis € ___________ auf erstes Risiko.<br />

- Suchkosten, die durchgeführt werden müssen, um die Lokalisierung und die<br />

Ursache eines ersatzpflichtigen Wasserschadens feststellen zu können. Die<br />

Beauftragung einer solchen Spezialfirma unterliegt dem Verwalter des betroffenen<br />

Objektes oder einem der Miteigentümer, wenn damit größerer Schaden vermieden<br />

werden kann.<br />

- Schäden am versicherten Gebäude, die durch Wasseraustritt aus Solar- und<br />

Klimaanlagen entstehen.<br />

- Schäden am versicherten Gebäude, die durch Austritt von Wasser aus Dachrinnen-<br />

Abflussrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, entstehen.<br />

- Die Kosten durch Wasserverlust durch einen versicherten Rohrbruch auf dem<br />

Versicherungsgrundstück bis € __________ auf erstes Risiko.<br />

Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 19<br />

Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at

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