(Versicherungsrechtfür Immobilienverwalter Endfassung)
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o an den Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtung von Wasch- und<br />
Trockenräumen, Müllentsorgungsanlage und dgl.)<br />
o im gemeinsamen Eigentum stehende Sachen wie z.B. Garten- und<br />
Wartungsgeräte.<br />
o an den Außenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück wie Antennen-<br />
und Solaranlagen, Wegbefestigungen, Kinderspielplätze inklusive den<br />
Geräten, Mülleimerplätze, Wäscheplätze und Freitreppen.<br />
- Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und in diesem Zusammenhang<br />
auftretende Rückstauschäden sowie durch Lawinen.<br />
Leitungswasserversicherung<br />
- Rohrersatz auf 10 m erweitert.<br />
- Bruchrohrschäden einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten an Zu- und<br />
Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück.<br />
- Schäden innerhalb des Gebäudes durch Witterungsniederschläge (auch durch den<br />
damit zusammenhängenden Rückstau).<br />
- Dachrinnen (inkl. Fallrohre) gelten auch als mitversichert. Der<br />
Versicherungsschutz erstreckt sich auf Bruch-, Frost- und Korrosionsschäden. Die<br />
Meterbegrenzung findet im Schadensfall keine Anwendung.<br />
- Kosten der Reparaturen und Behebung von Schäden, die verursacht werden durch<br />
o Korrosions-, Verschleiß- oder Abnützungsschäden<br />
o Verstopfungs- und Dichtungsschäden (auch an Armaturen)<br />
o Verstopfungsschäden auch außerhalb des Gebäudes auf dem<br />
Versicherungsgrundstück<br />
- Frost-, Korrosions- und Verstopfungsschäden an Ableitungsrohren außerhalb des<br />
Grundstückes bis zur Einmündung in das öffentliche Kanalnetz.<br />
- Im gemeinsamen Eigentum stehende Sachen wie z.B. Garten- und Wartungsgeräte<br />
bis € ___________ auf erstes Risiko.<br />
- Suchkosten, die durchgeführt werden müssen, um die Lokalisierung und die<br />
Ursache eines ersatzpflichtigen Wasserschadens feststellen zu können. Die<br />
Beauftragung einer solchen Spezialfirma unterliegt dem Verwalter des betroffenen<br />
Objektes oder einem der Miteigentümer, wenn damit größerer Schaden vermieden<br />
werden kann.<br />
- Schäden am versicherten Gebäude, die durch Wasseraustritt aus Solar- und<br />
Klimaanlagen entstehen.<br />
- Schäden am versicherten Gebäude, die durch Austritt von Wasser aus Dachrinnen-<br />
Abflussrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, entstehen.<br />
- Die Kosten durch Wasserverlust durch einen versicherten Rohrbruch auf dem<br />
Versicherungsgrundstück bis € __________ auf erstes Risiko.<br />
Versicherungsrecht für <strong>Immobilienverwalter</strong> Seite 19<br />
Dr. Thomas Hackspiel, 6900 Bregenz, 05574 83600, thomas.hackspiel@hackspiel.at