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Besonderer Teil HOB-I Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche ...

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<strong>HOB</strong>-IStand 1. 10. 2003<strong>Teil</strong>leistungszahlgungen, abgestimmt mit den Zusatzleistungen nach § 1(4) - wie z. B. statisch konstruktive Bearbeitung nach der<strong>HOB</strong>-S - aufbauend auf den <strong>Teil</strong>leistungen nach b <strong>und</strong> d .. 0,25g) OberleitungDie Leistungen für die Oberleitung gliedern sich in dieOberleitung der <strong>Planung</strong>sphase (g 1 ) <strong>und</strong> die Oberleitungder Bauausführungsphase (g 2 ).Die <strong>Teil</strong>leistung g umfasst nicht die <strong>örtliche</strong> Bauaufsichtnach § 10 <strong>und</strong> nicht die Obliegenheiten der Bauführungg 1 ) Oberleitung der <strong>Planung</strong>sphaseBeratung <strong>und</strong> Vertretung des Auftraggebers in technischerHinsicht bei <strong>Planung</strong>smaßnahmen; Koordinierungdieser Maßnahmen <strong>und</strong> der Zusatzleistungennach § 1 (4); Verhandlung mit den Behörden<strong>und</strong> den sonstigen mit der <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> der Bauausführungin Zusammenhang stehenden Dritteng 2 ) Oberleitung der BauausführungsphaseBeratung <strong>und</strong> Vertretung des Auftraggebers in technischerHinsicht bei den Bauausführungsmaßnahmen;Koordinierung dieser Maßnahmen <strong>und</strong> der Zusatzleistungennach § 1 (4); Verhandlung mit denBehörden <strong>und</strong> den sonstigen mit der Bauausführungin Zusammenhang stehenden Dritten; Erstellung derTerminpläne für den Bauablauf; allgemeine Oberleitungder Ausführung samt abschließender Klärungvon Einzelheiten bis zur Schlussabnahme des Werkes;Durchführung der Angebotsausschreibung,Prüfung der Angebote, Vergabe der Aufträge mitAusarbeitung der Verträge; Freigabe von Abschlags-,<strong>Teil</strong>- <strong>und</strong> Schlusszahlungen, jeweils aufBasis der detaillierten Rechnungsprüfung der <strong>örtliche</strong>nBauaufsicht; Schlussabnahme des Werkesunmittelbar nach dessen Fertigstellung24

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