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Besonderer Teil HOB-I Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche ...

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<strong>HOB</strong>-IStand 1. 10. 2003Klasse 3 p = 1,5 b = 1,2Fußgängerpassagen; Fußgängerüberführungen; Tiefgaragen mit maschinellerFörderung; Parkdecks;Eisenbahnen (ausgenommen Anschlussbahnen) im Gebirge, im geschlossenenSiedlungsgebiet oder unter sonstigen, besonderen Zwangsgegebenheiten;Straßenbahnen;U-Bahnstrecken in Niveaulage 3 ; U-Bahnstationen, Betriebsanlagen in Tieflage 1in geschlossener Bauweise;Hangars;bewegliche Wehre; Schleusen; Docks; Retentionsbecken; Talsperren; Druckschächtebzw. -leitungen; Hafenanlagen; Transportleitungen von Wasserversorgungen;Einzelkanäle oder Kanalnetze im Misch- oder Trennsystem; Regenentlastungen;Becken bzw. Behälter ohne maschinelle Ausrüstung; Anlagenzur Endlagerung von Müll- bzw. Abfallstoffen;Silo-, Bunker- <strong>und</strong> Speicheranlagen mit maschineller Förderung;Flüssiggastanks; Gasbehälter; Tankstellen; Umspannwerke; Traglufthallen;mo-bile Zeltbauten; freie Überdachungen; Verteidigungs- <strong>und</strong> Schutzbauwerke;Entlade-, Transport- bzw. Verladeanlagen; Krananlagen; Rohrbrücken;Baustelleneinrichtungen; Maschinenf<strong>und</strong>amente; Tieff<strong>und</strong>ierungen durchPfahlwerke, Brunnen, Schlitzwandkästen, Senkkästen u. dgl.;Werke der Klasse 2 unter besonderen Anlageverhältnissen nach § 7 (6) (z. B.U-Bahnstrecken <strong>und</strong> -Stationen in Kreuzungs- <strong>und</strong> Verzweigungsbereichen).Klasse 4 p = 1,75 b = 1,3Anschlussbahnen sowie sonstige Eisenbahnen mit speziellen, erschwerendenbetrieblichen Erfordernissen; Luftseilbahnen, Umlaufseilbahnen, Schlepp- oderSessellifte, jeweils samt den Stationen bzw. den sonstigen Anlagen im betriebsnotwendigenUmfang;U-Bahnstationen, Betriebsanlagen <strong>und</strong> Sonderanlagen in Tieflage 1 in offenerBauweise; U-Bahnstationen, Betriebsanlagen <strong>und</strong> Sonderanlagen in Hochlage2 ;Krafthäuser für Wasserkraftwerke; WasserschIösser; Turbinenverteilleitungen;Pumpwerke; Schöpfwerke; Düker; Schiffsaufzüge; Leitungsnetze von Wasserversorgungen;Anlagen zur Fassung, Gewinnung, Förderung bzw. Speicherungvon Trink- bzw. Nutzwasser; Becken bzw. Behälter mit maschineller Ausrüstung;Wasseraufbereitungs- oder Abwasserreinigungsanlagen mit bis zu 240

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