Besonderer Teil HOB-I Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche ...
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<strong>HOB</strong>-IStand 1. 10. 2003Örtliche Bauaufsicht (H BT + H BK = 1,0):Honorarpflichtige Kosten = Standardeinheiten x Massen laut Bauumfangzuzüglich noch nicht standardisierte Bauwerke mit geschätzten Baukostenbzw. Baukosten nach der Kostenberechnung.Aus den so ermittelten honorarpflichtigen Kosten werden zur Honorarsatzberechnungdie mittleren jährlichen Kosten (J) nach § 3 <strong>HOB</strong>-I, festgelegt.(4) VariantenuntersuchungDie Honorierung erfolgt entweder nach Zeitaufwand oder als Pauschale.In jenen Fällen, in denen eine verwertbare Variantenuntersuchung gemäßRichtlinien nach § 13 UFG 1993 vorliegt, entfällt für die weitere <strong>Planung</strong> die<strong>Teil</strong>leistung Vorentwurf = 0,10.Als verwertbar ist eine vorliegende Variantenuntersuchung gem. Richtliniennach § 13 UFG 1993 dann anzusehen, wenn über eine Variantenuntersuchungein aktueller positiver schriftlicher Bef<strong>und</strong> der zuständigen Prüfstelle desLandes vorliegt, <strong>und</strong> darin keine von den Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Ergebnissen derVariantenuntersuchung abweichenden Bearbeitungsauflagen <strong>und</strong> Variantenuntersuchungsergänzungenbzw. -abänderungen verlangt werden.Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Erhebung der Basisdaten für die Fördersatzberechnungsind gesondert nach Aufwand zu vergüten.(5) KollaudierungsunterlagenDie Unterlagen zur Gesamtkollaudierung setzen sich zusammen aus den Unterlagenfür :− die wasserrechtliche Kollaudierung gem. WRG 1959− die Kollaudierung gem. den Richtlinien nach § 13 UFG 1993Für die Honorarermittlung besteht die Möglichkeit der Abrechnung nach tatsächlichemZeitaufwand <strong>und</strong> sonstigem Aufwand (Nebenkosten) gemäß Allgemeiner<strong>Teil</strong> der Honorarordnung oder der Abrechnung nach der standardisiertenBerechnungseinheitensumme zuzüglich noch nicht standardisierteBauwerke mit geschätzten Baukosten bzw. Baukosten nach der Kostenberechnung.Honorarpflichtige Kosten = Standardeinheiten x Massen laut Bauumfang zuzüglichnoch nicht standardisierte Bauwerke mit geschätzten Baukosten bzw.Baukosten nach der Kostenberechnung.49