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Besonderer Teil HOB-I Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche ...

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<strong>HOB</strong>-IStand 1. 10. 2003o) Adaptierung von Einreichplänen im Zuge der sonstigenbeauftragten <strong>Planung</strong>sleistungen zu Bestandspläneoder zu Auswechslungsplänen, jeweils .............................. 0,05Bei der Durchführung solcher Leistungen als alleinigeLeistungen ist die <strong>Teil</strong>leistungszahl dem größeren Aufwandentsprechend zu erhöhen.Sonstige Änderungen von Plänen bzw. Naturaufnahmensind nicht Gegenstand dieser <strong>Teil</strong>leistung <strong>und</strong> entsprechenddem Aufwand zu verrechnen.(8) Zuschläge im Falle der Beschränkung auf einzelne <strong>Teil</strong>leistungen derGr<strong>und</strong>leistung nach (4):Zuschlagszahlp) Zuschlag im Falle der Beschränkung auf die <strong>Teil</strong>leistung(en)nach (4) a bzw. a ff.p 1 . Zuschlag bei <strong>Teil</strong>leistung a allein ................................. 0,03p 2 . Zuschlag bei den <strong>Teil</strong>leistungen a <strong>und</strong> b ...................... 0,08p 3 . Zuschlag bei den <strong>Teil</strong>leistungen a bis c ....................... 0,07p 4 . Zuschlag bei den <strong>Teil</strong>leistungen a bis e ....................... 0,06p 5 . Zuschlag bei den <strong>Teil</strong>leistungen a bis f ........................ 0,03q) Zuschlag im Falle der Beschränkung auf die <strong>Teil</strong>leistung(en)nach (4) b bzw. b ff., wenn ein von anderer Seiteerstellter ausreichender Vorentwurf vorhanden ist.......... 0,05r) Zuschlag im Falle der Beschränkung auf die <strong>Teil</strong>leistungnach (4) g alleine ................................................................ 0,07Dieser Zuschlag zergliedert sich bei g 1 alleine auf 0,03<strong>und</strong> bei g 2 alleine auf .......................................................... 0,04(9) Zusammengehörende LeistungenDie Bewertung nach den <strong>Teil</strong>leistungs-, Abminderungs- <strong>und</strong> Zuschlagszahlensetzt voraus, dass sämtliche zur Erbringung einer <strong>Teil</strong>leistung erforderlichenvorgängigen anderen <strong>Teil</strong>leistungen nach der Reihenfolgevon (4) in der notwendigen Vollständigkeit bzw. Ausarbeitung vorliegen.Andernfalls ist die deshalb erforderliche Erbringung der nicht oder nichtausreichend vorhandenen vorgängigen <strong>Teil</strong>leistungen gesondert zuverrechnen.27

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