PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF
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ARBEITSKREISE/VERTRETUNGEN<br />
14 <strong>BDF</strong>aktuell 10•2009<br />
ANGESTELLTENVERTRETUNG<br />
Redaktionsverhandlungen mit der<br />
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) zum<br />
TV-Länder abgeschlossen<br />
Die Redaktionsverhandlungen zur<br />
Umsetzung der Tarifeinigung vom 1. März<br />
2009 mit der TdL sind abgeschlossen.<br />
Folgende Ergebnisse wurden erzielt:<br />
Erhöhung der Entgelte<br />
Die linearen Erhöhungen für 2009 und<br />
2010 sind durch entsprechende Entgelttabellen<br />
umgesetzt. Diese sind im Internet<br />
einsehbar.<br />
Einmalzahlung<br />
Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15<br />
(einschließlich der Entgeltgruppen 2Ü,<br />
13Ü und 15Ü), die im Monat Februar<br />
2009 Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis<br />
erhalten haben, dass am 2. Januar<br />
2009 bereits bestanden hat, erhalten<br />
eine Einmalzahlung von 40 Euro. Teilzeitbeschäftigte<br />
bekommen die Einmalzahlung<br />
anteilig entsprechend dem Verhältnis<br />
ihrer individuellen regelmäßigen wöchentlichen<br />
Arbeitszeit zur regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigen<br />
bei ihrem Arbeitgeber.<br />
Anpassung Ost an West<br />
Ab 1. Januar 2010 gilt auch für Beschäftigte<br />
der Entgeltgruppen 9 (ab Vergütungsgruppe<br />
Vb mit ausstehendem Aufstieg<br />
beziehungsweise IVb nach Aufstieg<br />
aus Vb) bis 15 im Tarifgebiet Ost der Bemessungssatz<br />
von 100 Prozent. Dies gilt<br />
auch für Beträge einer individuellen Endstufe.<br />
Entsprechendes gilt für die Entgeltgruppen<br />
13Ü und 15Ü.<br />
Erhöhung weiterer Entgeltbestandteile<br />
nach TV-L und TVÜ-L<br />
Die Tarifvertragsparteien einigten sich dar<strong>auf</strong>,<br />
die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen<br />
gemäß § 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L,<br />
die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage<br />
E zum TV-L und die Besitzstandszulagen<br />
nach §§ 9 und 11 TVÜ-Länder ab dem 1.<br />
März 2009 um 3,0 Prozent sowie am 1. März<br />
2010 um weitere 1,2 Prozent zu erhöhen.<br />
Änderungen im Mantelrecht<br />
Die Vorschrift zur Stufenzuordnung in der<br />
Entgelttabelle ist für den Fall eines Arbeit-<br />
geberwechsels innerhalb des öffentlichen<br />
Dienstes durch eine „Kann“-Regelung<br />
im <strong>neuen</strong> § 16 Absatz 2a TV-L ergänzt<br />
worden. Demnach ist es zukünftig<br />
möglich, die in dem unmittelbar vorhergehenden<br />
Arbeitsverhältnis im öffentlichen<br />
Dienst erworbene Entwicklungsstufe<br />
bei der Stufenzuordnung ganz oder<br />
teilweise zu berücksichtigen.<br />
Änderungen im TVÜ-Länder<br />
Gemäß § 1 Absatz 1 gilt der TVÜ-Länder<br />
nur für die Dauer des ununterbrochen<br />
fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.<br />
Die Protokollerklärung zu § 1 wird dahingehend<br />
geändert, dass Unterbrechungen<br />
von bis zu einem Monat für die<br />
Anwendung des TVÜ-Länder generell<br />
unschädlich sind.<br />
Bestandsschutz bis zum<br />
31. Dezember 2010<br />
Die Frist für bestandsgeschützte BAT-<br />
Aufstiege nach § 8 Absatz 3 TVÜ-Länder<br />
wird über den bisherigen Stichtag 31.<br />
Oktober 2008 hinaus bis zum 31. Dezember<br />
2010 verlängert. Auf Antrag des<br />
Beschäftigten wird ein BAT-Aufstieg zwischen<br />
dem 1. November 2008 und der<br />
verlängerten Frist also auch dann nachvollzogen,<br />
wenn zur Überleitung am 1. November<br />
2006 die Zeit des BAT-Aufstiegs<br />
noch nicht zur Hälfte abgel<strong>auf</strong>en war (sogenannte<br />
50-Prozent-Klausel). Die 50-Prozent-Klausel<br />
wirkt wegen der Fristverlängerung<br />
erst für BAT-Aufstiege, die nach<br />
dem 31. Dezember 2010 ausstehen.<br />
Die Verlängerung des Bestandsschutzes<br />
wird zwar nahtlos und rückwirkend<br />
zum 1. November 2008 umgesetzt.<br />
Nach der Tarifeinigung sind Zahlungsansprüche<br />
jedoch erst ab März 2009 begründet.<br />
Das heißt, dass der zu beantragende<br />
BAT-Aufstieg aus der Zeit zwischen<br />
1. November 2008 und 28. Februar<br />
2009 erst ab März 2009 Zahlungsansprüche<br />
auslöst und somit auch die<br />
sechsmonatige tarifliche Ausschlussfrist<br />
erst ab März 2009 läuft.<br />
Genaue Angaben zu den einzelnen<br />
Höhergruppierungen sind ebenfalls im<br />
Internet einzusehen.<br />
Ebenso ist zu beachten, dass es bei<br />
einer nachträglichen Höhergruppierung<br />
nicht zum Nachteil des Beschäftigten<br />
kommen darf. Auch hierzu detailierte Angaben<br />
und Beispiele im Internet. Deshalb<br />
muss dem Antrag in jedem Fall eine individuelle<br />
Prüfung vorangestellt werden.<br />
Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht,<br />
Aufklärung und Hinweise zu geben.<br />
Höhergruppierung aus der<br />
vorübergehend übertragenen<br />
höherwertigen Tätigkeit<br />
Ab 1. März 2009 können Beschäftigte<br />
(bisherige Angestellte und Arbeiter) erstmals<br />
eine Besitzstandszulage beanspruchen,<br />
wenn sie eine höherwertige Tätigkeit<br />
nach der Überleitung 2006 zunächst<br />
weiterhin vorübergehend ausgeübt haben<br />
und ihnen diese Tätigkeit noch vor<br />
dem 1. November 2008 dauerhaft übertragen<br />
worden ist.<br />
Besitzstandszulage für Kinder<br />
Die schon bislang in einer Protokollerklärung<br />
zu § 11 TVÜ-Länder <strong>auf</strong>geführten<br />
Tatbestände, in denen eine ausbleibende<br />
Entgeltzahlung unschädlich für den<br />
rechtlichen Bestand des kinderbezogenen<br />
Besitzstandes ist, werden ergänzt.<br />
Danach wird die erstmalige Zahlung beziehungsweise<br />
die Wieder<strong>auf</strong>nahme der<br />
Zahlung der kinderbezogenen Zulage <strong>auf</strong><br />
Antrag des Beschäftigten hin frühestens<br />
ab 1. März 2009 bewirkt.<br />
Achtung<br />
In den Redaktionsverhandlungen wurden<br />
für die Geltendmachung bestimmter<br />
Sachverhalte Fristen vereinbart. Wir weisen<br />
ausdrücklich <strong>auf</strong> diese Fristen hin<br />
und haben Musterschreiben im Internet<br />
bereitgestellt. Ebenso ist dort der gesamte<br />
Text der dbb tarifunion veröffentlicht.<br />
■ V.C.<br />
Sprecherin des Arbeitskreises<br />
Telefon 02 81-3 38 32-13<br />
veronika.cleve@bdf-online.de