20.11.2012 Aufrufe

PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF

PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF

PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ARBEITSKREISE/VERTRETUNGEN<br />

14 <strong>BDF</strong>aktuell 10•2009<br />

ANGESTELLTENVERTRETUNG<br />

Redaktionsverhandlungen mit der<br />

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) zum<br />

TV-Länder abgeschlossen<br />

Die Redaktionsverhandlungen zur<br />

Umsetzung der Tarifeinigung vom 1. März<br />

2009 mit der TdL sind abgeschlossen.<br />

Folgende Ergebnisse wurden erzielt:<br />

Erhöhung der Entgelte<br />

Die linearen Erhöhungen für 2009 und<br />

2010 sind durch entsprechende Entgelttabellen<br />

umgesetzt. Diese sind im Internet<br />

einsehbar.<br />

Einmalzahlung<br />

Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15<br />

(einschließlich der Entgeltgruppen 2Ü,<br />

13Ü und 15Ü), die im Monat Februar<br />

2009 Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis<br />

erhalten haben, dass am 2. Januar<br />

2009 bereits bestanden hat, erhalten<br />

eine Einmalzahlung von 40 Euro. Teilzeitbeschäftigte<br />

bekommen die Einmalzahlung<br />

anteilig entsprechend dem Verhältnis<br />

ihrer individuellen regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit zur regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigen<br />

bei ihrem Arbeitgeber.<br />

Anpassung Ost an West<br />

Ab 1. Januar 2010 gilt auch für Beschäftigte<br />

der Entgeltgruppen 9 (ab Vergütungsgruppe<br />

Vb mit ausstehendem Aufstieg<br />

beziehungsweise IVb nach Aufstieg<br />

aus Vb) bis 15 im Tarifgebiet Ost der Bemessungssatz<br />

von 100 Prozent. Dies gilt<br />

auch für Beträge einer individuellen Endstufe.<br />

Entsprechendes gilt für die Entgeltgruppen<br />

13Ü und 15Ü.<br />

Erhöhung weiterer Entgeltbestandteile<br />

nach TV-L und TVÜ-L<br />

Die Tarifvertragsparteien einigten sich dar<strong>auf</strong>,<br />

die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen<br />

gemäß § 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L,<br />

die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage<br />

E zum TV-L und die Besitzstandszulagen<br />

nach §§ 9 und 11 TVÜ-Länder ab dem 1.<br />

März 2009 um 3,0 Prozent sowie am 1. März<br />

2010 um weitere 1,2 Prozent zu erhöhen.<br />

Änderungen im Mantelrecht<br />

Die Vorschrift zur Stufenzuordnung in der<br />

Entgelttabelle ist für den Fall eines Arbeit-<br />

geberwechsels innerhalb des öffentlichen<br />

Dienstes durch eine „Kann“-Regelung<br />

im <strong>neuen</strong> § 16 Absatz 2a TV-L ergänzt<br />

worden. Demnach ist es zukünftig<br />

möglich, die in dem unmittelbar vorhergehenden<br />

Arbeitsverhältnis im öffentlichen<br />

Dienst erworbene Entwicklungsstufe<br />

bei der Stufenzuordnung ganz oder<br />

teilweise zu berücksichtigen.<br />

Änderungen im TVÜ-Länder<br />

Gemäß § 1 Absatz 1 gilt der TVÜ-Länder<br />

nur für die Dauer des ununterbrochen<br />

fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.<br />

Die Protokollerklärung zu § 1 wird dahingehend<br />

geändert, dass Unterbrechungen<br />

von bis zu einem Monat für die<br />

Anwendung des TVÜ-Länder generell<br />

unschädlich sind.<br />

Bestandsschutz bis zum<br />

31. Dezember 2010<br />

Die Frist für bestandsgeschützte BAT-<br />

Aufstiege nach § 8 Absatz 3 TVÜ-Länder<br />

wird über den bisherigen Stichtag 31.<br />

Oktober 2008 hinaus bis zum 31. Dezember<br />

2010 verlängert. Auf Antrag des<br />

Beschäftigten wird ein BAT-Aufstieg zwischen<br />

dem 1. November 2008 und der<br />

verlängerten Frist also auch dann nachvollzogen,<br />

wenn zur Überleitung am 1. November<br />

2006 die Zeit des BAT-Aufstiegs<br />

noch nicht zur Hälfte abgel<strong>auf</strong>en war (sogenannte<br />

50-Prozent-Klausel). Die 50-Prozent-Klausel<br />

wirkt wegen der Fristverlängerung<br />

erst für BAT-Aufstiege, die nach<br />

dem 31. Dezember 2010 ausstehen.<br />

Die Verlängerung des Bestandsschutzes<br />

wird zwar nahtlos und rückwirkend<br />

zum 1. November 2008 umgesetzt.<br />

Nach der Tarifeinigung sind Zahlungsansprüche<br />

jedoch erst ab März 2009 begründet.<br />

Das heißt, dass der zu beantragende<br />

BAT-Aufstieg aus der Zeit zwischen<br />

1. November 2008 und 28. Februar<br />

2009 erst ab März 2009 Zahlungsansprüche<br />

auslöst und somit auch die<br />

sechsmonatige tarifliche Ausschlussfrist<br />

erst ab März 2009 läuft.<br />

Genaue Angaben zu den einzelnen<br />

Höhergruppierungen sind ebenfalls im<br />

Internet einzusehen.<br />

Ebenso ist zu beachten, dass es bei<br />

einer nachträglichen Höhergruppierung<br />

nicht zum Nachteil des Beschäftigten<br />

kommen darf. Auch hierzu detailierte Angaben<br />

und Beispiele im Internet. Deshalb<br />

muss dem Antrag in jedem Fall eine individuelle<br />

Prüfung vorangestellt werden.<br />

Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht,<br />

Aufklärung und Hinweise zu geben.<br />

Höhergruppierung aus der<br />

vorübergehend übertragenen<br />

höherwertigen Tätigkeit<br />

Ab 1. März 2009 können Beschäftigte<br />

(bisherige Angestellte und Arbeiter) erstmals<br />

eine Besitzstandszulage beanspruchen,<br />

wenn sie eine höherwertige Tätigkeit<br />

nach der Überleitung 2006 zunächst<br />

weiterhin vorübergehend ausgeübt haben<br />

und ihnen diese Tätigkeit noch vor<br />

dem 1. November 2008 dauerhaft übertragen<br />

worden ist.<br />

Besitzstandszulage für Kinder<br />

Die schon bislang in einer Protokollerklärung<br />

zu § 11 TVÜ-Länder <strong>auf</strong>geführten<br />

Tatbestände, in denen eine ausbleibende<br />

Entgeltzahlung unschädlich für den<br />

rechtlichen Bestand des kinderbezogenen<br />

Besitzstandes ist, werden ergänzt.<br />

Danach wird die erstmalige Zahlung beziehungsweise<br />

die Wieder<strong>auf</strong>nahme der<br />

Zahlung der kinderbezogenen Zulage <strong>auf</strong><br />

Antrag des Beschäftigten hin frühestens<br />

ab 1. März 2009 bewirkt.<br />

Achtung<br />

In den Redaktionsverhandlungen wurden<br />

für die Geltendmachung bestimmter<br />

Sachverhalte Fristen vereinbart. Wir weisen<br />

ausdrücklich <strong>auf</strong> diese Fristen hin<br />

und haben Musterschreiben im Internet<br />

bereitgestellt. Ebenso ist dort der gesamte<br />

Text der dbb tarifunion veröffentlicht.<br />

■ V.C.<br />

Sprecherin des Arbeitskreises<br />

Telefon 02 81-3 38 32-13<br />

veronika.cleve@bdf-online.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!