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PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF

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Master-Abschlüsse von Fachhochschulen und<br />

Universitäten gleichgestellt<br />

Der Bayerische Ministerrat hatte im<br />

Rahmen der Dienstrechtsreform beschlossen,<br />

Absolventinnen und Absolventen<br />

mit Master-Abschluss einer Hochschule<br />

für angewandte Wissenschaften<br />

(bisheriger Name: Fachhochschule) uneingeschränkt<br />

den Zugang zum höheren<br />

Dienst in Bayern zu öffnen. Die Neuregelung<br />

soll bereits ab dem 1. Juli 2009 gelten.<br />

Dieser Beschluss ist bei den meisten<br />

unbekannt. Und dies, obwohl er Auswirkungen<br />

haben wird, die vor einigen Jahren<br />

nicht vorstellbar waren. So kritisch<br />

NEUES DIENSTRECHT<br />

die Abschaffung des etablierten und<br />

hochangesehenen „Diplomingenieurs“<br />

zu sehen ist, werden nun nach und nach<br />

auch Vorteile des anglikanischen Systems<br />

offenbar: eine erhöhte Flexibilität.<br />

Der Bachelor einer Universität ist bereits<br />

seit dem Jahr 2007 als Voraussetzung<br />

für den Vorbereitungsdienst in den gehobenen<br />

Dienst anerkannt.<br />

Konsequenterweise ermöglicht nun auch<br />

der Master (FH) den Zugang zum höheren<br />

Dienst. Da laut Wissenschaftsminister<br />

Wolfgang Heubisch (FDP) künf-<br />

tig alle Master-Abschlüsse für den höheren<br />

Dienst befähigen, kann jeder Student<br />

einer Fachhochschule sicher sein,<br />

dass er mit seiner Entscheidung für einen<br />

Fachhochschulstudiengang sich<br />

auch für den höheren Dienst „alle Türen<br />

offenhält“. Für den von der Staatsregierung<br />

geplanten verstärkten Ausbau der<br />

Hochschulen für angewandte Wissenschaften<br />

ist diese Gleichstellung auch<br />

deshalb von großer Bedeutung, weil sie<br />

ein wichtiges Signal für die privaten Arbeitgeber<br />

sei. ■<br />

Alter Wein in <strong>neuen</strong> Schläuchen – oder mehr?<br />

Fast 600 Seiten ist er dick, der Vorentwurf<br />

des Finanzministeriums zum Neuen<br />

Dienstrecht. Neu ist <strong>auf</strong> alle Fälle die frühzeitige<br />

Beteiligung der Verbände: Bereits<br />

deutlich vor dem offiziellen Verfahren hatten<br />

die Fachverbände und Ressorts die<br />

Möglichkeit, ihre Vorschläge und Einwendungen<br />

vorzutragen.<br />

Wesentliche Änderungen im<br />

L<strong>auf</strong>bahnrecht<br />

• Die starren L<strong>auf</strong>bahngruppengrenzen<br />

sollen durch eine durchgehende Leistungsl<strong>auf</strong>bahn<br />

ersetzt werden. Künftig<br />

beginnen die Beamten in einer Qualifikationsebene,<br />

in die sie entsprechend<br />

ihrer Vor- und Ausbildung eingestuft<br />

werden.<br />

• Der Aufstieg in die nächsthöhere Qualifizierungsebene<br />

soll durch ein modulares<br />

System des lebenslangen Lernens<br />

ersetzt werden. Berufsbegleitende<br />

Qualifizierungen erhalten hierbei einen<br />

hohen Stellenwert.<br />

• Die L<strong>auf</strong>bahnen werden <strong>auf</strong> sechs reduziert.<br />

Innerhalb der Fachl<strong>auf</strong>bahnen<br />

soll dadurch eine höhere Mobilität für<br />

die Beamtinnen und Beamten sowie<br />

ein flexiblerer Personaleinsatz für die<br />

Dienstherren erreicht werden.<br />

• Im Beurteilungssystem wird das bisherige<br />

16-Punktesystem wieder <strong>auf</strong> ein<br />

System mit fünf Stufen reduziert.<br />

• Für das Vorrücken in den Stufen des<br />

Grundgehalts wird eine Leistungsfeststellung<br />

eingeführt. Leistungsträger sollen<br />

somit künftig beschleunigt in den<br />

Stufen vorrücken können. Die bislang<br />

strikten Beförderungsverbote während<br />

der Probezeit und vor Abl<strong>auf</strong> eines Jahres<br />

nach allgemeinem Dienstzeitbeginn<br />

entfallen.<br />

• Die erforderliche Dienstzeit für die Ausbildungsqualifizierung<br />

kann künftig für<br />

besonders leistungsstarke Beamtinnen<br />

und Beamte um bis zu einem Jahr verkürzt<br />

werden.<br />

Der „kleine“ Wurf für den technischen<br />

Dienst<br />

Das Neue Dienstrecht sieht in vielen Bereichen<br />

Verbesserungen vor, der angekündigte<br />

„große Wurf“ ist es aus unserer<br />

Sicht und aus Sicht der technischen Verwaltungen<br />

allerdings nicht. Die Verbesserungen<br />

konzentrieren sich vor allem<br />

<strong>auf</strong> den Bildungsbereich.<br />

Sehr positiv zu werten ist die Abschaffung<br />

der Stellenobergrenzen bis<br />

A14, die bisher vor allem im gehobenen<br />

Dienst ein massives Hindernis für Beförderungen<br />

darstellte. Von A 15 bis B 2<br />

kann es allerdings zu Verschlechterungen<br />

kommen.<br />

Ob die Abschaffung der vier L<strong>auf</strong>bahnen<br />

(einfacher bis höherer Dienst)<br />

und die Neueinführung einer „Leistungsl<strong>auf</strong>bahn“<br />

nur Verbalkosmetik sind, muss<br />

sich noch zeigen. Die Zugangsvoraussetzungen<br />

der „vier Qualifikationsebenen“<br />

zumindest gleichen den alten in den<br />

L<strong>auf</strong>bahnen nahezu <strong>auf</strong>s Haar. So bleibt<br />

beispielsweise der Unterschied von drei<br />

Besoldungsstufen zwischen den Absolventen<br />

der Hochschulen für angewandte<br />

Wissenschaften – FH und den Universitäten<br />

uneingeschränkt erhalten.<br />

Die erneute Umstellung des Beurteilungssystems<br />

<strong>auf</strong> nun fünf Punkte ist<br />

nicht zu vermitteln. Die Argumente für<br />

eine große oder kleine Punkteskala wurden<br />

bereits bei der letzten Änderung intensiv<br />

ausgetauscht. Seither hat sich an<br />

den Rahmenbedingungen nichts geändert.<br />

Zu kritisieren ist diese Umstellung<br />

vor allem deshalb, weil es hierbei immer<br />

zu – gefühlten und echten – Ungerechtigkeiten<br />

kommt.<br />

Die langen Ausbildungszeiten des<br />

Diplomingenieurs werden weiterhin nicht<br />

honoriert. So ist er mit dem – kürzeren –<br />

Bachelor sowie der internen Ausbildung<br />

– in der bereits Bezüge gezahlt werden –<br />

gleichgestellt.<br />

Detaillierte Forderungen sind unter<br />

http://www.btb-bayern.net/ zu finden. ■<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

Telefon 09720-743<br />

bdf.bayern@t-online.de<br />

AUS DEN LÄNDERN<br />

<strong>BDF</strong>aktuell 10•2009 23

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