PEFC auf neuen Weg gebracht - BDF
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Master-Abschlüsse von Fachhochschulen und<br />
Universitäten gleichgestellt<br />
Der Bayerische Ministerrat hatte im<br />
Rahmen der Dienstrechtsreform beschlossen,<br />
Absolventinnen und Absolventen<br />
mit Master-Abschluss einer Hochschule<br />
für angewandte Wissenschaften<br />
(bisheriger Name: Fachhochschule) uneingeschränkt<br />
den Zugang zum höheren<br />
Dienst in Bayern zu öffnen. Die Neuregelung<br />
soll bereits ab dem 1. Juli 2009 gelten.<br />
Dieser Beschluss ist bei den meisten<br />
unbekannt. Und dies, obwohl er Auswirkungen<br />
haben wird, die vor einigen Jahren<br />
nicht vorstellbar waren. So kritisch<br />
NEUES DIENSTRECHT<br />
die Abschaffung des etablierten und<br />
hochangesehenen „Diplomingenieurs“<br />
zu sehen ist, werden nun nach und nach<br />
auch Vorteile des anglikanischen Systems<br />
offenbar: eine erhöhte Flexibilität.<br />
Der Bachelor einer Universität ist bereits<br />
seit dem Jahr 2007 als Voraussetzung<br />
für den Vorbereitungsdienst in den gehobenen<br />
Dienst anerkannt.<br />
Konsequenterweise ermöglicht nun auch<br />
der Master (FH) den Zugang zum höheren<br />
Dienst. Da laut Wissenschaftsminister<br />
Wolfgang Heubisch (FDP) künf-<br />
tig alle Master-Abschlüsse für den höheren<br />
Dienst befähigen, kann jeder Student<br />
einer Fachhochschule sicher sein,<br />
dass er mit seiner Entscheidung für einen<br />
Fachhochschulstudiengang sich<br />
auch für den höheren Dienst „alle Türen<br />
offenhält“. Für den von der Staatsregierung<br />
geplanten verstärkten Ausbau der<br />
Hochschulen für angewandte Wissenschaften<br />
ist diese Gleichstellung auch<br />
deshalb von großer Bedeutung, weil sie<br />
ein wichtiges Signal für die privaten Arbeitgeber<br />
sei. ■<br />
Alter Wein in <strong>neuen</strong> Schläuchen – oder mehr?<br />
Fast 600 Seiten ist er dick, der Vorentwurf<br />
des Finanzministeriums zum Neuen<br />
Dienstrecht. Neu ist <strong>auf</strong> alle Fälle die frühzeitige<br />
Beteiligung der Verbände: Bereits<br />
deutlich vor dem offiziellen Verfahren hatten<br />
die Fachverbände und Ressorts die<br />
Möglichkeit, ihre Vorschläge und Einwendungen<br />
vorzutragen.<br />
Wesentliche Änderungen im<br />
L<strong>auf</strong>bahnrecht<br />
• Die starren L<strong>auf</strong>bahngruppengrenzen<br />
sollen durch eine durchgehende Leistungsl<strong>auf</strong>bahn<br />
ersetzt werden. Künftig<br />
beginnen die Beamten in einer Qualifikationsebene,<br />
in die sie entsprechend<br />
ihrer Vor- und Ausbildung eingestuft<br />
werden.<br />
• Der Aufstieg in die nächsthöhere Qualifizierungsebene<br />
soll durch ein modulares<br />
System des lebenslangen Lernens<br />
ersetzt werden. Berufsbegleitende<br />
Qualifizierungen erhalten hierbei einen<br />
hohen Stellenwert.<br />
• Die L<strong>auf</strong>bahnen werden <strong>auf</strong> sechs reduziert.<br />
Innerhalb der Fachl<strong>auf</strong>bahnen<br />
soll dadurch eine höhere Mobilität für<br />
die Beamtinnen und Beamten sowie<br />
ein flexiblerer Personaleinsatz für die<br />
Dienstherren erreicht werden.<br />
• Im Beurteilungssystem wird das bisherige<br />
16-Punktesystem wieder <strong>auf</strong> ein<br />
System mit fünf Stufen reduziert.<br />
• Für das Vorrücken in den Stufen des<br />
Grundgehalts wird eine Leistungsfeststellung<br />
eingeführt. Leistungsträger sollen<br />
somit künftig beschleunigt in den<br />
Stufen vorrücken können. Die bislang<br />
strikten Beförderungsverbote während<br />
der Probezeit und vor Abl<strong>auf</strong> eines Jahres<br />
nach allgemeinem Dienstzeitbeginn<br />
entfallen.<br />
• Die erforderliche Dienstzeit für die Ausbildungsqualifizierung<br />
kann künftig für<br />
besonders leistungsstarke Beamtinnen<br />
und Beamte um bis zu einem Jahr verkürzt<br />
werden.<br />
Der „kleine“ Wurf für den technischen<br />
Dienst<br />
Das Neue Dienstrecht sieht in vielen Bereichen<br />
Verbesserungen vor, der angekündigte<br />
„große Wurf“ ist es aus unserer<br />
Sicht und aus Sicht der technischen Verwaltungen<br />
allerdings nicht. Die Verbesserungen<br />
konzentrieren sich vor allem<br />
<strong>auf</strong> den Bildungsbereich.<br />
Sehr positiv zu werten ist die Abschaffung<br />
der Stellenobergrenzen bis<br />
A14, die bisher vor allem im gehobenen<br />
Dienst ein massives Hindernis für Beförderungen<br />
darstellte. Von A 15 bis B 2<br />
kann es allerdings zu Verschlechterungen<br />
kommen.<br />
Ob die Abschaffung der vier L<strong>auf</strong>bahnen<br />
(einfacher bis höherer Dienst)<br />
und die Neueinführung einer „Leistungsl<strong>auf</strong>bahn“<br />
nur Verbalkosmetik sind, muss<br />
sich noch zeigen. Die Zugangsvoraussetzungen<br />
der „vier Qualifikationsebenen“<br />
zumindest gleichen den alten in den<br />
L<strong>auf</strong>bahnen nahezu <strong>auf</strong>s Haar. So bleibt<br />
beispielsweise der Unterschied von drei<br />
Besoldungsstufen zwischen den Absolventen<br />
der Hochschulen für angewandte<br />
Wissenschaften – FH und den Universitäten<br />
uneingeschränkt erhalten.<br />
Die erneute Umstellung des Beurteilungssystems<br />
<strong>auf</strong> nun fünf Punkte ist<br />
nicht zu vermitteln. Die Argumente für<br />
eine große oder kleine Punkteskala wurden<br />
bereits bei der letzten Änderung intensiv<br />
ausgetauscht. Seither hat sich an<br />
den Rahmenbedingungen nichts geändert.<br />
Zu kritisieren ist diese Umstellung<br />
vor allem deshalb, weil es hierbei immer<br />
zu – gefühlten und echten – Ungerechtigkeiten<br />
kommt.<br />
Die langen Ausbildungszeiten des<br />
Diplomingenieurs werden weiterhin nicht<br />
honoriert. So ist er mit dem – kürzeren –<br />
Bachelor sowie der internen Ausbildung<br />
– in der bereits Bezüge gezahlt werden –<br />
gleichgestellt.<br />
Detaillierte Forderungen sind unter<br />
http://www.btb-bayern.net/ zu finden. ■<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Telefon 09720-743<br />
bdf.bayern@t-online.de<br />
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