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Folien 6 - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Unternehmenssteuerreform 2008IIIKapitalgesellschaften• Trennungsprinzip• Unternehmensebene: ≈ 30%– Körperschaftsteuer: 15%– Gewerbesteuer• Messzahl: 3,5%• Keine Betriebsausgabe• Ausschüttung/Anteilsveräußerung- Differenzierung erforderlich- Anteile im Privatvermögen- Anteile im Betriebsvermögen(z.B. GmbH & Co. KG)- Zunehmende Zersplitterungwegen AbgeltungssteuerPersonenunternehmen• Transparenzprinzip: sämtliche Vorteileder traditionellen transparentenBesteuerung• Gewerbesteuer- Abschaffung Staffelmesszahl- Messzahl: 3,5%- Keine Betriebsausgabe- Anrechnung auf ESt: 380%• Einkommensteuer: Wahlrecht- ESt-Regeltarif (max. 45% + Soli)- Thesaurierungsbegünstigung- 28,25% + Soli- Entnahmen: fester ESt- Satz vonstets 25% + Soli29

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