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Unternehmensbesteuerung in eineminternationalen Umfeld:ReformkonzepteVorlesung an der <strong>Ruprecht</strong>-<strong>Karls</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Heidelberg</strong>WS 2007/2008Prof. Dr. Lars P. Feld<strong>Ruprecht</strong>-<strong>Karls</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Heidelberg</strong>,ZEW Mannheim, <strong>Universität</strong> St. Gallen(SIAW-HSG), CREMA und CESifoMünchenUnternehmen


Unternehmensbesteuerung in eineminternationalen Umfeld:ReformkonzepteAufbau der Vorlesung• Die Ausgangslage• Der Kirchhof-Vorschlag und seine Umsetzung• Die <strong>Heidelberg</strong>er Einfachsteuer• Der Vorschlag einer dualen Einkommensteuer• BeurteilungUnternehmen1


Literatur• Kirchhof, P. et al. (2001), <strong>Karls</strong>ruher Entwurf zurReform des Einkommensteuergesetzes, C.F. Müller,<strong>Heidelberg</strong>.• SVR (2006), Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerungdurch die Duale Einkommensteuer,Expertise im Auftrag der BMF und BMWA.• Rose, M. (2003), Vom Steuerchaos zur Einfachsteuer,Schäffer-Pöschel, Stuttgart.• Kommission Steuergesetzbuch (2006), SteuerpolitischesProgramm - Einfacher, gerechter, sozialer: Eineumfassende Ertragsteuerreform für mehr Wachstumund Beschäftigung, Stiftung Marktwirtschaft, Berlin.Unternehmen2


• Steuerreform 2000:Die Ausgangslage I– Grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen.– Aber: Viele Einzelmaßnahmen haben seither zu einer Verschlechterungder Investitionsbedingungen geführt.– Zudem: Zusammenhang zwischen Steuerreform undReform der Sozialwerke.• Problematisch:– Deutschland als Hochsteuerland.– Zunehmende Verzerrung auch bei nationalerInvestitionstätigkeit.– Probleme bei den Gemeindefinanzen.– Schwindende Systematik der Einkommensteuer.Unternehmen3


Die Ausgangslage II• Steuerquoten sind nicht erheblich– „Deutschland ist kein Hochsteuerland“: Doch!– Gesamtwirtschaftliche Belastungskennziffern fassenSteuern zusammen, die auf ganz unterschiedlicheSachverhalte wirken.– Bezug auf die Bemessungsgrundlage.– Erwartete Steuerbelastung geplanter Investitionen: EMTRund EATR.• Problematisch:– Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschlandund Senkung der Steuerbelastungen in anderen Ländern.– Anreize für deutsche Unternehmen, in Tochtergesellschaftenim Ausland zu investieren und geringe Attraktivität D.Unternehmen4


Die Ausgangslage IIITarifbelastung EATR EMTR2003 2001/2002 2003 2001/2002 2003 2001/2002Deutschland 40,7 39,4 37,2 36,0 31,1 29,8Frankreich 35,4 36,6 34,9 35,8 34,1 34,7Irland 12,5 10,0 13,0 10,8 14,1 12,7Italien 38,3 40,2 32,4 28,8 21,4 - 6,3Niederlande 34,5 35,0 32,4 32,9 28,5 29,0Schweden 28,0 28,0 23,3 23,6 17,0 17,2Tabelle 1: Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften aufUnternehmensebene im europäischen Vergleich in %,Quelle: SVR (2003), Tabelle 58, S. 309Unternehmen5


Die Ausgangslage IV• Zunehmende Verzerrungen auch bei nationalerInvestitionstätigkeit– Verzerrungen bei Finanzierungsentscheidungen und beider Rechtsformwahl.– Höhere Tarifbelastung auf Unternehmensebene führt zuMehrbelastung der Selbst- und Beteiligungsfinanzierung.– Begünstigung der Fremdfinanzierung.– Problem der Benachteiligung von risikobehaftetenInvestitionen.– Begünstigung von Personengesellschaften gegenüberKapitalgesellschaften.Unternehmen6


Selbst- Beteiligungs- Fremdfinanzierung40,4 40,4 - 8,5Kapitalgesellschaften(Nullsteuersatz)Kapitalgesellschaften(Spitzensatz beiwesentlicherBeteiligung)EMTR2001/02EMTR2003EATR2001/02EATR2003EMTR2001/0241,8 41,8 - 9,239,8 39,8 28,341,1 41,1 29,264,8 69,4 70,5EMTR 65,8 70,2 70,42003EATR 38,1 39,5 39,92001/02EATR 39,2 40,6 40,72003Tabelle 2a: Effektive Steuerbelastungen von Kapitalgesellschaftenund Personenunternehmen in Deutschland in %,Quelle: SVR (2003), Tabelle 59, S. 313Unternehmen7


Selbst- Beteiligungs- Fremdfinanzierung49,8 70,0 71,1Kapitalgesellschaften(Spitzensatzohne wesentlicheBeteiligung)PersonengesellschaftenEMTR2001/02EMTR 51,5 70,9 71,02003EATR 35,0 39,5 39,92001/02EATR200336,1 40,6 40,6EMTR 62,1 62,1 61,52001/02EMTR 62,1 62,1 61,52003EATR 34,7 34,7 34,62001/02EATR 34,7 34,7 34,62003Tabelle 2b: Effektive Steuerbelastungen von Kapitalgesellschaftenund Personenunternehmen in Deutschland in %,Quelle: SVR (2003), Tabelle 59, S. 313Unternehmen8


Die Ausgangslage VII• Schwindende Systematik der Einkommensteuer– Einkünftedualismus aufgrund der unterschiedlichenMethoden der Einkunftsermittlung bei Gewinneinkünften(Betriebsvermögensvergleich unter Einschluss von Veräußerungsgewinnen)und Überschusseinkünften (nachZufluss-Abfluss-Prinzip).– Einkunftsartenbezogene Frei- und Pauschbeträge:• Halbeinkünfteverfahren: Dividenden sind zur Hälfte von derSteuer befreit.• Halbeinkünfteverfahren: tarifliche Gesamtbelastung von inKap.Ges. erzielten und ausgeschütteten Gewinnen kann oberoderunterhalb der Belastung von gleich hohen, dem allgem. ESt-Tarif unterliegenden Einkommen.• Sparervertrag privilegiert Kapitaleinkommen.Unternehmen9


Die Ausgangslage VIII• Schwindende Systematik der Einkommensteuer– Einkunftsartenbezogene Frei- und Pauschbeträge:• Erträge aus bestimmten Formen der Kapitallebensversicherungensind steuerlich völlig freigestellt.• Erträge aus Zero-Bonds werden steuerlich anders behandelt alsAnleihen.• Beiträge zu und Erträge aus unterschiedlichen Formen undDurchführungswege betrieblicher, privater oder gesetzlicherAltersvorsorge unterliegen unterschiedlichen Besteuerungsregeln.• Freistellung begünstigt im Ausland erzielte Einkünfte.• Chaos in der Besteuerung der Kapitaleinkünfte– Steuerreformdiskussion verschlimmern diese Situation.• Klare Linie der Steuerpolitik fehlt.10Unternehmen


Die Ausgangslage IX• Schwindende Systematik der Einkommensteuer– Verstöße gegen das Nettoprinzip:• Abzugsfähigkeit der betrieblich und beruflich veranlasstenAusgaben.• Grundlegendes Problem bei der Abgrenzung von privat- underwerbsmäßig bedingten Ausgaben sind unvermeidlich und sollennicht zur Aushöhlung des Nettoprinzips führen.• Einkommensteuer: §3c Abs. 2 EStG, Aufwendungen vonnatürlichen Personen nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen, wennin Zusammenhang mit dem Erwerb von Kap.ges.• Körperschaftsteuer: Analogie in §8b KStG, Abzug vonBeteiligungsaufwendungen und Ballooning.– Beschränkung der Verlustverrechnung:• Nettoprinzip und Benachteiligung risikoreicher Investitionen.11Unternehmen


Die Ausgangslage X• Schwindende Systematik der Einkommensteuer– Zick-Zack-Kurs bei der Besteuerung von Zinseinkünften(Abgeltungssteuer)• problematisch im Hinblick auf die Begünstigung derFremdfinanzierung.• Bsp. des SVR: Bei Zinssatz von 10% und Abgeltungssteuer 25 %müssten Realinvestitionen aufgrund des Steuersatzes von 50 %eine Mindestrendite von 15% abwerfen, um zu lohnen.– Keine klare Linie bei der Besteuerung vonVeräußerungsgewinnen.– Hin und Her bei der pauschalierten Gewinnermittlung.– Neuregelung zur Besteuerung von Altersbezügen.12Unternehmen


Die Ausgangslage XIPersonengesellschaftGewinn 100,00- GewSt (400%) 16,67= Gewinn n. GewSt 83,33- ESt (42%) 35,00+ GewSt-Anr. (180%) 7,50- Soli 1,51= Gewinn n. Steuern 54,32Steuerbelastung: 45,68Kapitalgesellschaft Th.Gewinn 100,00- GewSt (400%) 16,67= Gewinn n. GewSt 83,33- KSt (25%) 20,83- Soli 1,15=Gewinn n. Steuern 61,35Steuerbelastung: 38,65Kapitalgesellschaft Voll.Gewinn 100,00- GewSt (400%) 16,67= Gewinn n. GewSt 83,33- KSt (25%) 20,83- Soli 1,15= Dividende 61,35Dividende 61,35- ESt (45%) 13,80- Soli 0,76Einkünfte n. Steuern 46,79Steuerbelastung: 53,21Vorteil KapG: + 15,39% ./. 16,48%13


Der Kirchhof-Vorschlag und seine UmsetzungI• Tarif– 15% ab 8000€, 20% ab 13000€, 25% ab 18000€.• Bemessungsgrundlage– nur noch eine Einkunftsart: Erwerbseinkünfte.– Nachgelagerte Besteuerung von Leistungen zurAlterssicherung.– Ehegattensplitting und Kindergeld.– Weitgehende Streichung von Absetzungen.• Begrenzung des Verlustausgleichs.• Keine Steuerfreiheit von Beteiligungsaufwendungen.Unternehmen14


Der Kirchhof-Vorschlag und seine UmsetzungII• Unternehmensbesteuerung– Unternehmen als steuerjuristische Personen unabhängigvon der Rechtsform– Abschließende Besteuerung ihrer Gewinne.– Freistellung von Ausschüttungen und Entnahmen.– Veräußerung von Unternehmensteilen ist steuerpflichtigin Höhe von 10 Prozent des Veräußerungspreises(widerlegbar bei höheren Kosten).• Philosophie: Tax cut cum base broadening– U.S. TRA 1986– Vereinfachung ist schnell verpufft.Unternehmen15


Der Kirchhof-Vorschlag und seine UmsetzungIII• Beurteilung– Verbesserung der Systematik (Finanzierungs- undRechtsformneutralität).– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit(Investitionsneutralität).– Unter Risikoaspekten nachteilig.– Teilweise Beibehaltung des Einkünftedualismus aufgrunddes Vermögensvergleichs bei bilanzierungspflichtigenUnternehmen.• Konzepte der Politik– Merz-Konzept: 12/24/36, Familiensplitting– Solms-Konzept: 15/25/35, Alternativregelung für KinderUnternehmen16


Die <strong>Heidelberg</strong>er Einfachsteuer I• Philosophie: Zinsbereinigung– aber: nachgelagerte Besteuerung und damit einElement der Sparbereinigung.– Schutzzins von 3 Prozent.• Drei Einkunftsarten– Einkünfte aus nicht-selbständiger Erwerbstätigkeit.– Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit(Gleichbehandlung aller mitGewinnerzielungsabsicht gef. Unternehmen).– Kapitaleinkommen.Unternehmen17


Die <strong>Heidelberg</strong>er Einfachsteuer II• Abzugstatbestände– aus nachgelagerter Besteuerung und Schutzzins.– Ausgaben für die berufliche Bildung.– Vollständiger Verlustausgleich.– Persönliche Abzüge: Freibeträge, Ausgaben fürKranken- und Pflegevorsorge, berufliche Bildung,Steuerberatungskosten.• Steuersatz von einheitlich 25 Prozent.– Wenn Stufung, dann 15/25/35.Unternehmen18


Die <strong>Heidelberg</strong>er Einfachsteuer III• Unternehmensbesteuerung– keine Aufhebung des Einkünftedualismus.– Abzug von Schutzzinsen auf das eingesetzte Kapital.– Abzugsfähigkeit der auf Kapitalverbindlichkeitengezahlten Zinsen.– Afa wie bisher: wg. Schutzzins unerheblich.– Abzugsfähigkeit von Rückstellungen.– Steuerfreie Bildung eines Altersvorsorgevermögens.– Veräußerungen von Anteilen an Unternehmen sindsteuerfrei.Unternehmen19


Der Vorschlag einer dualen EinkommensteuerI• Vorschlag des Sachverständigenrates– Grundidee: Kapitaleinkommen werden niedriger als alleanderen Einkünfte versteuert.– Bereits in den skandinavischen Ländern seit längerempraktiziert.• Finnland (KöSt 29/KapeinkSt 29/ Arb.eink. 29 - 52%• Norwegen (KöSt 28/KapeinkSt 28/ Arb.eink. 28 - 55,3%• Schweden (KöSt 28/KapeinkSt 30/ Arb.eink. 31 - 56%– Vorschlag einer Abgeltungssteuer folgt der gleichenPhilosophie, ohne aber kohärent zu sein.Unternehmen20


Der Vorschlag einer dualen EinkommensteuerII• Vorschlag des Sachverständigenrates.– Zwei Einkunftsarten: Kapital- und Arbeitseinkommen.– Bemessungsgrundlage:• laufende Einkünfte und (private) Veräußerungserfolge.• Beachtung des Nettoprinzips.• Bilanzierungspflichtige Unternehmen: Vermögensvergleich.• Annäherung an Einnahmenüberschussrechnung durchNormierung und Objektivierung der steuerlichenGewinnermittlung.• Sonderregelungen für Leistungen zur Zukunftssicherung• weitgehender Verlustausgleich• Zuordnung personenbezogener Abzugsbeträge.Unternehmen21


Der Vorschlag einer dualen EinkommensteuerIII• Vorschlag des Sachverständigenrates.– Tarifverlauf:• Proportionaler Steuersatz für Kapitaleinkommen: 25 %.• Ausweitung des Kapitalbegriffs auf kalkulatorischeEigenkapitalverzinsung• Körperschaftsteuersatz entsprechend.• Progressiver Tarif für Arbeitseinkommen: 15 - 42%.• Keine zu starke Tarifspreizung zwischen Steuersätzen auf beideEinkunftsarten.• Regelungen für Grundfreibetrag und Tarifverlauf.Unternehmen22


Der Vorschlag einer dualenEinkommensteuer IV• Vorschlag des Sachverständigenrates.– Bei Personengesellschaften Bestimmung einesNormalgewinns, besteuert mit 25%– Gewinne über der normalen Eigenkapitalverzinsungnicht steuerlich begünstigt, aber dennochKapitaleinkommen– In diesen Bereichen keine Rechtsformneutralität– Ansonsten Finanzierungs- und Rechtsformneutralitätfür die Grenzinvestition23


Der Vorschlag einer dualenEinkommensteuer V• Vorschlag des Sachverständigenrates.– Abgrenzungsproblematik zwischen progressivbesteuertem Arbeits- und proportional besteuertemKapitaleinkommen– Mögliche Lösungen (skandinavische Länder)• Geringe Tarifspreizung zwischen Arbeit- undKapitaleinkommen für hohe Einkommen• Da nur „normale“ Eigenkapitalrendite steuerlich günstigerbehandelt wird, ist Gestaltungsspielraum eingeschränkt24


Der Vorschlag der StiftungMarktwirtschaft I• Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft– Einheitliche, rechtsformunabhängige Besteuerung allerUnternehmen– Kein Transparenzprinzip bei Personengesellschaften– Unternehmenssteuerbelastung als Summe derAllgemeinen und der KommunalenUnternehmenssteuer– Bei Thesaurierung abschließende Gesamtbelastung von25-30%25


Der Vorschlag der StiftungMarktwirtschaft II• Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft– Bei Ausschüttung oder Entnahme: 34/63 des Gewinnsunterliegt der persönlichen Einkommenssteuer– Weitgehender Verlustausgleich und -abzug– Freibeträge, um Kleinunternehmer zu entlasten– Wichtigstes Ziel Rechtsformneutralität– Finanzierungsneutralität wird vernachlässigt26


Unternehmenssteuerreform 2008I• Unternehmenssteuern– Schritt in Richtung Duale Einkommensteuer(Abgeltungssteuer) →Trennungsprinzip– Belastung auf Unternehmensebene ca. 30%– Auf Anteilseignerebene 25%, aber mitVeranlagungsoption (vorteilhaft wenn pers.EinkSt.Satz


Unternehmenssteuerreform 2008II• Unternehmenssteuern– Körperschaftsteuer• Körperschaftssteuersatz: 15%• Auf Anteileignerstufe: Abgeltungssteuer von 25% auf alleKapitaleinkünfte• Zinsschranke (mit Freibetrag)– Gewerbesteuer• Wegfall Betriebsausgabenabzug• Wegfall Staffeltarif Gewerbesteuer• Ersatz 50% Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen durch 25%Hinzurechnung aller Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen…(Freibetrag 100.000 €)• Anhebung des Anrechnungsfaktors der GewSt bei der ESt von1,8 auf 3,8• Senkung der GewSt-Messzahl von 5% auf 3,5%28


Unternehmenssteuerreform 2008IIIKapitalgesellschaften• Trennungsprinzip• Unternehmensebene: ≈ 30%– Körperschaftsteuer: 15%– Gewerbesteuer• Messzahl: 3,5%• Keine Betriebsausgabe• Ausschüttung/Anteilsveräußerung- Differenzierung erforderlich- Anteile im Privatvermögen- Anteile im Betriebsvermögen(z.B. GmbH & Co. KG)- Zunehmende Zersplitterungwegen AbgeltungssteuerPersonenunternehmen• Transparenzprinzip: sämtliche Vorteileder traditionellen transparentenBesteuerung• Gewerbesteuer- Abschaffung Staffelmesszahl- Messzahl: 3,5%- Keine Betriebsausgabe- Anrechnung auf ESt: 380%• Einkommensteuer: Wahlrecht- ESt-Regeltarif (max. 45% + Soli)- Thesaurierungsbegünstigung- 28,25% + Soli- Entnahmen: fester ESt- Satz vonstets 25% + Soli29


Unternehmenssteuerreform 2008 IVBesteuerung von Kapitalgesellschaften- Unternehmensebene -GewSt-Hebesatz2007(400%)2008(400%)2008(476%)Gewinn vor GewSt100,00100,00100,00- GewSt16,6714,0016,67= Gewinn vor KSt83,33100,00100,00- KSt20,8315,0015,00- Soli1,150,830,83= Gewinn nach Steuern61,3570,1767,50Steuerbelastung38,6529,8332,5030


Unternehmenssteuerreform 2008 VBesteuerung von Kapitalgesellschaften- Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer -DividendenAnwendungsbereichZinsenVeräußerungsgewinnePrivatvermögen(Ausnahmen*)25 %+ Soli25 %+ Soli25 %+ SoliBetriebsvermögen(keine Anwendung)ESt-Tarif+ SoliESt-Tarif+ Soliauf 60 %ESt-Tarif+ Soliauf 60 %Ausnahmen (Veranlagung im Privatvermögen)* Zinsen- Gläubiger und Schuldner sind nahestehende Personen- Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Beteiligungsquote an KapG mindestens 10%- Back-to-back-Finanzierungen (gestaltbar, siehe Österreich) Veräußerungsgewinne: Beteiligung an KapG mindestens 1 %31


Unternehmenssteuerreform 2008 VI- Gesamtebene: Konsequenzen der Abgeltungssteuer -Bemessungsgrundlage- Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne (Veräußerungserlös ./. AK)- abzüglich Sparerpauschbetrag (801 € / 1.602 €)- kein WerbungskostenabzugGünstigerprüfung- Wahlrecht zur Einbeziehung der Einkünfte aus KapV in Veranlagung- vorteilhaft, wenn persönlicher ESt-Satz < Abgeltungssatz- keine Veranlagungsoption (insbesondere kein WK-Abzug und keineVerlustverrechnung)- jährlich für alle Einkünfte aus KapVVerlustverrechnung- kein Einbezug in allgemeinen Verlustausgleich und -abzug- Verlustverrechnung nur innerhalb der Einkünfte aus KapV(bei Anteilen an KapG nur mit Veräußerungsgewinnen)- nur Verlustvortrag, kein Verlustrücktrag32


Unternehmenssteuerreform 2008 VII- Gesamtebene: Differenzierung erforderlich - Anteile im Privatvermögen- Dividenden: Abgeltungssteuer (25% + Soli)- Veräußerungsgewinne: Differenzierung- Unwesentliche Beteiligung: Abgeltungssteuer- Wesentliche Beteiligung (§ 17 EStG): Teileinkünfteverfahren Anteile im Betriebsvermögen (z.B. GmbH & Co. KG)- Dividenden und Veräußerungsgewinne- Teileinkünfteverfahren (60% steuerpflichtig) Anstieg der Steuerbelastung- Teil- statt Halbeinkünfteverfahren (60% statt 50% steuerpflichtig)- Abgeltungssteuer (25% > 45% von ½ Dividende = 22,5%)33


Unternehmenssteuerreform 2008 VIII- Gesamtebene (Anteile im PV) -Kapitalgesellschaft 2007Gewinn 100,00- GewSt (400%) 16,67= Gewinn n. GewSt 83,33- KSt (25%) 20,83- Soli 1,15= Th./Dividende 61,35Steuerbelastung: 38,65Dividende 61,35- ESt (45%) 13,80- Soli 0,76Einkünfte n. Steuern 46,79Steuerbelastung: 53,21Vorteil Rechtslage2008:./. 22,82%./. 9,17%Kapitalgesellschaft 2008Gewinn 100,00- GewSt (400%) 14,00= Gewinn n. GewSt 86,00- KSt (15%) 15,00- Soli 0,83= Th./Dividende 70,17Steuerbelastung: 29,83Dividende 70,17- ESt (25%) 17,54- Soli 0,96Einkünfte n. Steuern 51,67Steuerbelastung: 48,3334


Unternehmenssteuerreform 2008 IX- Zwischenfazit Gesamtebene: Differenzierte Belastungseffekte - Reiner Inlandsfall (Kapitalgesellschaft und Anteilseigner)- Partielle Kompensation der Entlastung auf Unternehmensebene durchMehrbelastung auf Anteilseignerebene- Fortsetzung des Trends vergangener Steuerreformen(Steuersenkungsgesetz 2001, hier: Abschaffung Anrechnungsverfahren) Inbound-Fall (deutsche KapG mit ausländischem AE)- Ausländischer Anteilseigner profitiert in vollem Umfang von Entlastung aufUnternehmensebene- Verbesserung der Standortattraktivität Outbound-Fall (ausländische KapG mit deutschem AE)- Mehrbelastung auf Anteilseignerebene ohne Entlastung aufUnternehmensebene35


Unternehmenssteuerreform 2008 X- Gesamtebene (Schuldrechtliche Verträge)-Kapitalgesellschaft EKGewinn 100,00- GewSt (400%) 14,00= Gewinn n. GewSt 86,00- KSt (15%) 15,00- Soli 0,83= Dividende 70,17Dividende 70,17- ESt (25%) 17,54- Soli 0,96Einkünfte n. Steuern 51,67Kapitalgesellschaft FK?Gewinn 100,00- Zinsen 95,25= Gewinn n. Zinsen 4,75- GewSt (400%) 4,00- KSt / Soli 0,75= Steuerbelastung 4,75Zinsen 95,25- ESt (25%) 23,81- Soli 1,31Einkünfte n. Steuern 70,13Kapitalgesellschaft GFGewinn 100,00- Gehalt 100,00= Gewinn n. Gehalt 0,00- GewSt (400%) 0,00= Steuerbelastung 0,00Gehalt 100,00- ESt (45%) 45,00- Soli 2,48Einkünfte n. Steuern 52,52Steuerbelastung: 48,33Steuerbelastung: 29,87Steuerbelastung: 47,48Vorteil EK: ./. 38,02% ./. 1,76%36


Unternehmenssteuerreform 2008 XI- Fazit Gesamtebene - Anteile an KapG im Privat- oder Betriebsvermögen?- Privatvermögen (= Abgeltungssteuer): nur bei sehr hohenpersönlichen Grenzeinkommensteuersätzen (> 41,67%) vorteilhaft- Betriebsvermögen (= Teileinkünfteverfahren mit Veranlagung)- Bei niedrigeren Grenzeinkommensteuersätzen (< 41,67%) vorteilhaft- Vorteil verstärkt sich bei Beteiligungsaufwendungen wegen Verlangung(z.B. Refinanzierung Erwerb GmbH-Anteile)- Empfehlung: Halten von Anteilen an KapG über gewerblich geprägtePersG (GmbH & Co. KG) Schuldrechtliche Verträge (Darlehen, Geschäftsführung)?- Grundsätzlich vorteilhaft (Vorteil steigt mit sinkendem ESt-Satz)- Keine Finanzierungsneutralität (FK günstiger als EK)- Verstärkter Vorteil von Gesellschafterdarlehen, falls Zinsen derAbgeltungssteuer unterliegen (gestaltbar!)37


Unternehmenssteuerreform 2008 XII- Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2008/09 -Personengesellschaft 08Gewinn 100,00- GewSt (400%) 14,00= Gewinn n. GewSt 86,00- ESt (28,25%) 28,25+ GewSt-Anr. (380%) 13,30- Soli 0,82= Gewinn n. Steuern 70,23Kapitalgesellschaft 2008Gewinn 100,00- GewSt (400%) 14,00= Gewinn n. GewSt 86,00- KSt (15%) 15,00- Soli 0,83= Th./Dividende 70,17Steuerbelastung: 29,77Ausschüttung 70,23- ESt (25%) 17,56- Soli 0,97Einkünfte n. Steuern 51,70Steuerbelastung: 48,30Steuerbelastung: 29,83Dividende 70,17- ESt (25%) 17,54- Soli 0,96Einkünfte n. Steuern 51,67Steuerbelastung: 48,3338Quelle: Spengel (2007)


Unternehmenssteuerreform 2008 XIII- Tarifbelastung Personen- und Kapitalgesellschaften 2007 und 2008/2009 -Jahr 2007Einkommensteuersatz15%30%42% / 45%Kapitalgesellschaft43,5048,3653,21Personengesellschaft21,9535,1345,68Differenz-49,54%-27,36%-12,56%Jahr 2008/2009Einkommensteuersatz15%30%45%Kapitalgesellschaft40,9448,3348,33Personengesellschaft15,7931,6247,44Differenz-61,43%-34,57%-1,84%39


Beurteilung Steuerreform 2008/09- Fazit - Keine Rechtsformneutralität (und Finanzierungsneutralität) Zentrale Parameter Relevante Steuersätze der Unternehmenseigner Gewinnverwendungspolitik abgeschwächt, § 34a EStG-E erlaubt Steuersatzspreizungbei Personenunternehmen Unternehmenseigner mit ESt-Spitzensatz Tendenz zur Annäherung lfd. Steuerbelastung bei KapG und Personenunternehmen Vorteile KapG durch Abschluss schuldrechtlicher Verträge(z.B. Darlehen, Pensionsrückstellungen) Unternehmenseigner mit geringeren Steuersätzen Bestehender Vorteil von Personenunternehmen nimmt durch Steuerreform zu Grund: Verbesserte Anrechnung der GewSt auf die ESt40

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