IPA aktuell - International Police Association
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Was bietet der Sozialfonds ?<br />
Der Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion e.V. bietet Polizeibediensteten<br />
unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung<br />
an. Diese Zuwendung kann dann zum Tragen kommen, wenn<br />
ein Polizeibediensteter oder eines seiner engsten, mit ihm in<br />
häuslicher Gemeinschaft wohnenden, Angehörigen unverschuldet<br />
in eine außergewöhnliche und unabwendbare und<br />
nicht nur kurzfristige Krisensituation geraten ist und deshalb<br />
der dringenden Hilfe bedarf.<br />
Woher kommt das Geld des Sozialfonds?<br />
Diesen Sozialfonds der <strong>IPA</strong> gibt es schon seit vielen Jahren.<br />
Er wurde ursprünglich aus den Spenden für den „Oskar“<br />
gegründet. Diese Anstecknadel, die es auch heute noch in verschiedenen<br />
Ausführungen gibt, hatte mit der Zeit nicht mehr<br />
genügend Geld für die Zwecke des Sozialfonds eingebracht.<br />
Deshalb haben die Verantwortlichen neue Wege gesucht.<br />
Der Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion e.V. hat in den<br />
vergangenen Jahren schon vielen <strong>IPA</strong>-Freunden und deren<br />
Familien durch Zuwendungen aus diesem Fonds helfen können.<br />
Der Großteil der Gelder dieses Sozialfonds stammt aus Grundüberschussanteilen,<br />
die von einer <strong>IPA</strong>-Gruppenversicherung<br />
stammen, welche von Mitgliedern der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />
bei der Versicherung DBV-Winterthur abgeschlossen wurden.<br />
Diese Versicherungsnehmer erklärten in einer Zuwendungserklärung<br />
gegenüber der <strong>IPA</strong>, dass sie ihre Grundüberschussanteile<br />
aus der Sterbegeldversicherung an die <strong>IPA</strong> abtreten und<br />
nicht mehr als 30% dieser Gelder als Kostendeckungsmittel<br />
verwenden dürfen.<br />
Diese Gelder fließen auf ein separates Konto der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />
Sektion e.V. und werden dort verwaltet. Diese 70% der<br />
Grundüberschussanteile gehen auf Beschluss der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />
Sektion an den Sozialfonds.<br />
Wem hilft der Sozialfonds?<br />
Der Personenkreis, der Zuwendungen durch den Sozialfonds<br />
bekommen kann, ist auf Polizeibedienstete sowie auf, in einer<br />
häuslichen Gemeinschaft mit dem Polizeibediensteten lebenden,<br />
nahe Familienangehörige begrenzt, die unverschuldet in<br />
eine nicht nur kurzfristige außergewöhnliche und unabwendbare<br />
finanzielle Krisensituation gekommen sind.<br />
Wie hilft der Sozialfonds?<br />
www.ipa-warenshop.de<br />
Noch Fragen<br />
Zuwendungen aus dem Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />
können nur von <strong>IPA</strong>-Gliederungen erbeten werden, wenn sie<br />
von einer Notlage eines Polizeibediensteten erfahren, die den<br />
oben beschriebenen Kriterien entspricht. Hierzu gibt es auf<br />
der Homepage der <strong>IPA</strong> Deutschland www.ipa-deutschland.de<br />
unter der Rubrik Formulare das Antragsformular, das für den<br />
Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion verwendet werden soll.<br />
Der Vorstand dieser <strong>IPA</strong>-Gliederung, meist eine Verbindungsstelle,<br />
hat diesen Antrag auf sachliche Richtigkeit zu prüfen<br />
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und ihn dann über die zuständige<br />
Landesgruppe an die <strong>IPA</strong> Deutsche<br />
Sektion e.V. weiterzuleiten. Diese<br />
Übermittlung kann auch in außergewöhnlich<br />
dringenden Fällen - von<br />
der <strong>IPA</strong>-Gliederung direkt an die Geschäftsstelle<br />
der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />
erfolgen.<br />
In einem solchen Fall muss jedoch zusätzlich der Original-<br />
Antrag auf dem oben beschriebenen Weg an die <strong>IPA</strong> Deutsche<br />
Sektion geleitet werden, auf dem der Bestätigungsvermerk<br />
der <strong>IPA</strong>-Landesgruppe angebracht und rechtsverbindlich unterschrieben<br />
sein muss.<br />
Auf eine Unterstützung aus dem Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />
Sektion hat niemand Rechtsanspruch, weil es sich dabei um<br />
eine freiwillige Zuwendung handelt.<br />
Was passiert mit dem Antrag an den Sozialfonds?<br />
Die Maximalsumme, die der Geschäftsführende Bundesvorstand<br />
der <strong>IPA</strong> selbst beschließen kann, liegt bei 5.000 €. Soll<br />
im Ausnahmefall eine höhere Summe beschlossen werden,<br />
kann diese nur durch Beschluss des Bundesvorstands der<br />
<strong>IPA</strong> genehmigt werden. Dieser BV tritt nur zwei Mal im Jahr<br />
zusammen, so dass sich die Auszahlung einer Summe über<br />
5.000 € deutlich verzögern würde. Steuerliche Auswirkung für<br />
die <strong>IPA</strong> und für die beschenkte Person kann es haben, wenn<br />
der Betrag höher als 20.000 € innerhalb von 10 Jahren beträgt.<br />
Im Jahr 2008 gab es nicht so viele Fälle, in denen <strong>IPA</strong>-Mitglieder<br />
in die oben beschriebene Lage gekommen sind und, Gott<br />
sei Dank, keine Katastrophen, von denen Polizeibedienstete<br />
betroffen waren.<br />
Gibt es Nebenwirkungen beim Sozialfonds?<br />
Die <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion erhofft sich über diese Hilfeleistungen<br />
aus dem Sozialfonds hinaus eine zusätzliche Attraktivität<br />
bei den Kollegen/Kolleginnen des Polizeidienstes, die auch<br />
dazu führen soll, dass über die derzeitigen Mitglieder hinaus,<br />
weitere Polizeibedienstete Mitglied bei der <strong>IPA</strong> werden. Dabei<br />
kann sich jeder Kollege/jede Kollegin der Verbindungsstelle in<br />
Deutschland anschließen, wo er/sie gerne Mitglied sein will.<br />
Dies kann die für den Dienstort oder den Wohnort zuständige<br />
Verbindungsstelle sein oder auch eine ganz andere innerhalb<br />
der <strong>IPA</strong>. Es gibt 16 Landesgruppen mit derzeit insgesamt 290<br />
Verbindungsstellen, von denen sicherlich eine davon die richtige<br />
für ein neues Mitglied ist. Über 59.000 deutsche Mitglieder<br />
sind zwischenzeitlich in dieser größten Polizeiorganisation der<br />
Welt (mit weltweit über 360.000 Mitgliedern) organisiert. Ganz<br />
sicherlich sind da auch Kollegen/Kolleginnen dabei, mit denen<br />
man täglich zusammen arbeitet und die einen mitnehmen in<br />
die <strong>IPA</strong>, die dann auch „Deine <strong>IPA</strong>“ werden kann, weil es noch<br />
eine ganze Reihe weitere, für jedes Alter interessante, Dinge<br />
gibt, die die <strong>IPA</strong> bietet www.ipa-deutschland.de<br />
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<strong>IPA</strong> <strong>aktuell</strong> 1/2009