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IPA aktuell - International Police Association

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Was bietet der Sozialfonds ?<br />

Der Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion e.V. bietet Polizeibediensteten<br />

unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung<br />

an. Diese Zuwendung kann dann zum Tragen kommen, wenn<br />

ein Polizeibediensteter oder eines seiner engsten, mit ihm in<br />

häuslicher Gemeinschaft wohnenden, Angehörigen unverschuldet<br />

in eine außergewöhnliche und unabwendbare und<br />

nicht nur kurzfristige Krisensituation geraten ist und deshalb<br />

der dringenden Hilfe bedarf.<br />

Woher kommt das Geld des Sozialfonds?<br />

Diesen Sozialfonds der <strong>IPA</strong> gibt es schon seit vielen Jahren.<br />

Er wurde ursprünglich aus den Spenden für den „Oskar“<br />

gegründet. Diese Anstecknadel, die es auch heute noch in verschiedenen<br />

Ausführungen gibt, hatte mit der Zeit nicht mehr<br />

genügend Geld für die Zwecke des Sozialfonds eingebracht.<br />

Deshalb haben die Verantwortlichen neue Wege gesucht.<br />

Der Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion e.V. hat in den<br />

vergangenen Jahren schon vielen <strong>IPA</strong>-Freunden und deren<br />

Familien durch Zuwendungen aus diesem Fonds helfen können.<br />

Der Großteil der Gelder dieses Sozialfonds stammt aus Grundüberschussanteilen,<br />

die von einer <strong>IPA</strong>-Gruppenversicherung<br />

stammen, welche von Mitgliedern der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />

bei der Versicherung DBV-Winterthur abgeschlossen wurden.<br />

Diese Versicherungsnehmer erklärten in einer Zuwendungserklärung<br />

gegenüber der <strong>IPA</strong>, dass sie ihre Grundüberschussanteile<br />

aus der Sterbegeldversicherung an die <strong>IPA</strong> abtreten und<br />

nicht mehr als 30% dieser Gelder als Kostendeckungsmittel<br />

verwenden dürfen.<br />

Diese Gelder fließen auf ein separates Konto der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />

Sektion e.V. und werden dort verwaltet. Diese 70% der<br />

Grundüberschussanteile gehen auf Beschluss der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />

Sektion an den Sozialfonds.<br />

Wem hilft der Sozialfonds?<br />

Der Personenkreis, der Zuwendungen durch den Sozialfonds<br />

bekommen kann, ist auf Polizeibedienstete sowie auf, in einer<br />

häuslichen Gemeinschaft mit dem Polizeibediensteten lebenden,<br />

nahe Familienangehörige begrenzt, die unverschuldet in<br />

eine nicht nur kurzfristige außergewöhnliche und unabwendbare<br />

finanzielle Krisensituation gekommen sind.<br />

Wie hilft der Sozialfonds?<br />

www.ipa-warenshop.de<br />

Noch Fragen<br />

Zuwendungen aus dem Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />

können nur von <strong>IPA</strong>-Gliederungen erbeten werden, wenn sie<br />

von einer Notlage eines Polizeibediensteten erfahren, die den<br />

oben beschriebenen Kriterien entspricht. Hierzu gibt es auf<br />

der Homepage der <strong>IPA</strong> Deutschland www.ipa-deutschland.de<br />

unter der Rubrik Formulare das Antragsformular, das für den<br />

Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion verwendet werden soll.<br />

Der Vorstand dieser <strong>IPA</strong>-Gliederung, meist eine Verbindungsstelle,<br />

hat diesen Antrag auf sachliche Richtigkeit zu prüfen<br />

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und ihn dann über die zuständige<br />

Landesgruppe an die <strong>IPA</strong> Deutsche<br />

Sektion e.V. weiterzuleiten. Diese<br />

Übermittlung kann auch in außergewöhnlich<br />

dringenden Fällen - von<br />

der <strong>IPA</strong>-Gliederung direkt an die Geschäftsstelle<br />

der <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion<br />

erfolgen.<br />

In einem solchen Fall muss jedoch zusätzlich der Original-<br />

Antrag auf dem oben beschriebenen Weg an die <strong>IPA</strong> Deutsche<br />

Sektion geleitet werden, auf dem der Bestätigungsvermerk<br />

der <strong>IPA</strong>-Landesgruppe angebracht und rechtsverbindlich unterschrieben<br />

sein muss.<br />

Auf eine Unterstützung aus dem Sozialfonds der <strong>IPA</strong> Deutsche<br />

Sektion hat niemand Rechtsanspruch, weil es sich dabei um<br />

eine freiwillige Zuwendung handelt.<br />

Was passiert mit dem Antrag an den Sozialfonds?<br />

Die Maximalsumme, die der Geschäftsführende Bundesvorstand<br />

der <strong>IPA</strong> selbst beschließen kann, liegt bei 5.000 €. Soll<br />

im Ausnahmefall eine höhere Summe beschlossen werden,<br />

kann diese nur durch Beschluss des Bundesvorstands der<br />

<strong>IPA</strong> genehmigt werden. Dieser BV tritt nur zwei Mal im Jahr<br />

zusammen, so dass sich die Auszahlung einer Summe über<br />

5.000 € deutlich verzögern würde. Steuerliche Auswirkung für<br />

die <strong>IPA</strong> und für die beschenkte Person kann es haben, wenn<br />

der Betrag höher als 20.000 € innerhalb von 10 Jahren beträgt.<br />

Im Jahr 2008 gab es nicht so viele Fälle, in denen <strong>IPA</strong>-Mitglieder<br />

in die oben beschriebene Lage gekommen sind und, Gott<br />

sei Dank, keine Katastrophen, von denen Polizeibedienstete<br />

betroffen waren.<br />

Gibt es Nebenwirkungen beim Sozialfonds?<br />

Die <strong>IPA</strong> Deutsche Sektion erhofft sich über diese Hilfeleistungen<br />

aus dem Sozialfonds hinaus eine zusätzliche Attraktivität<br />

bei den Kollegen/Kolleginnen des Polizeidienstes, die auch<br />

dazu führen soll, dass über die derzeitigen Mitglieder hinaus,<br />

weitere Polizeibedienstete Mitglied bei der <strong>IPA</strong> werden. Dabei<br />

kann sich jeder Kollege/jede Kollegin der Verbindungsstelle in<br />

Deutschland anschließen, wo er/sie gerne Mitglied sein will.<br />

Dies kann die für den Dienstort oder den Wohnort zuständige<br />

Verbindungsstelle sein oder auch eine ganz andere innerhalb<br />

der <strong>IPA</strong>. Es gibt 16 Landesgruppen mit derzeit insgesamt 290<br />

Verbindungsstellen, von denen sicherlich eine davon die richtige<br />

für ein neues Mitglied ist. Über 59.000 deutsche Mitglieder<br />

sind zwischenzeitlich in dieser größten Polizeiorganisation der<br />

Welt (mit weltweit über 360.000 Mitgliedern) organisiert. Ganz<br />

sicherlich sind da auch Kollegen/Kolleginnen dabei, mit denen<br />

man täglich zusammen arbeitet und die einen mitnehmen in<br />

die <strong>IPA</strong>, die dann auch „Deine <strong>IPA</strong>“ werden kann, weil es noch<br />

eine ganze Reihe weitere, für jedes Alter interessante, Dinge<br />

gibt, die die <strong>IPA</strong> bietet www.ipa-deutschland.de<br />

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<strong>IPA</strong> <strong>aktuell</strong> 1/2009

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