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Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani

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Insolvenzgläubiger § 51→ stammen grds aus der Zeit vor der Eröffnung→ entstehen teilweise nach Eröffnung (va gem den §§ 21 ff)→ Wirkung der Verfahrenseröffnung §§ 14 ff→ Forderungen lauten auf Geldleistung in inländischer Währung→ Forderungen werden fällig→ Dauerleistungen werden kapitalisiert→ Verjährungsunterbrechung / -hemmung bei Forderungsanmeldung § 9→ Rechtsstellung der Insolvenzgläubiger→ haben ein Haftungsrecht an der Insolvenzmasse→ haben Anspruch auf volle Befriedigung auch nach Verfahrensaufhebung→ Reduktion auf Quotenanspruch erfolgt erst durch Sanierungs- oder Zahlungsplan→ Haftung von Mitschuldnern, Bürgen bleibt aufrecht §§ 17, 18→ Prozess- und Exekutionssperre→ Forderungsanmeldung12

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