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Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani

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Wirkungen der Eröffnung (1)→ Entmachtung des Schuldners § 2 Abs 1, § 3→ Verlust der Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse→ Umfang der Verfügungsunfähigkeit→ relative Unwirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften→ absolute Unwirksamkeit von Verfügungsgeschäften→ Schuldner kann über insolvenzfreies Vermögen verfügen, sich selbst verpflichten→ Unwirksamkeit von Zahlungen an den Schuldner § 3 Abs 2→ nicht schuldbefreiend, außer: gelangt in die Masse oder Eröffnung musste demLeistenden nicht bekannt sein – bereits leichte Fahrlässigkeit schadet→ „Großzahler“ müssen Insolvenzdatei überprüfen, laut OGH auch Kleinunternehmerjedenfalls vor größeren Zahlungen→ Eigenverwaltung möglich im Sanierungsverfahren (§§ 169 ff) undSchuldenregulierungsverfahren (§§ 186 ff)20

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