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Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani

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Besonderheiten des Sanierungsverfahrens (2)→ Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung §§ 169 ff→ Eigenverwaltung für Schuldner Anreiz zur frühzeitigen Sanierung→ steht unter Aufsicht des Sanierungsverwalters→ Voraussetzungen:→ Sanierungsplan mit Mindestquote von 30 %→ zusätzlich qualifizierte Unterlagen (VVZ, Status = Übersicht Vermögens- undSchuldenstand, Finanzplan für 90 Tage, Reorganisationskonzept usw)→ Bestellung eines Sanierungsverwalters→ Besonderheit im Verfahrensablauf: Gläubigerversammlung nach spätestens 3 Wochen→ Entzug der Eigenverwaltung ist möglich, dann ist Masseverwalter zu bestellen § 170→ Umbezeichnung des Verfahrens, Masseverwalter führt es weiter31

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