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Folien Block V (Insolvenzrecht) - Mag. Posani

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Insolvenz natürlicher Personen (2)→ Abschöpfungsverfahren §§ 199 bis 216→ Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen (auch Unternehmer) beiWohlverhalten nach Scheitern eines Zahlungsplans (!)→ Antrag des Schuldners mit Erklärung der Einkommensabtretung für 7 Jahre→ keine Zustimmung der Insolvenzgläubiger erforderlich→ Obliegenheiten des Schuldners (zB Berufstätigkeit) § 210→ jährliche Verteilungen durch den Treuhänder→ Exekutionssperre § 206→ Restschuldbefreiung § 213→ mind. 50 % der Forderungen in 3 Jahren oder mind. 10 % der Forderungen in 7 Jahren→ nach Billigkeit:→ nach 7 Jahren, wenn (knapp) nicht 10 %, wegen Verfahrenskosten usw.→ Aussetzung für bis zu 3 Jahre und Auferlegung zusätzlicher Leistungen→ Verlängerung um 3 Jahre → Restschuldbefreiung nur, wenn 10 % bezahlt34

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