23.11.2012 Aufrufe

Ausgabe 02/2012 finden Sie hier. - Bethlehem Gesundheitszentrum

Ausgabe 02/2012 finden Sie hier. - Bethlehem Gesundheitszentrum

Ausgabe 02/2012 finden Sie hier. - Bethlehem Gesundheitszentrum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

26<br />

BETHLEHEM <strong>Gesundheitszentrum</strong><br />

ausweis und füllen einen neuen<br />

aus. Ihre Daten sind vorab nirgendwo<br />

registriert“, erklärt Marx.<br />

Die Willenserklärung im Scheckkartenformat<br />

lässt nicht nur Schwarz<br />

oder Weiß zu. „Es können bestimmte<br />

Organe oder auch Gewebe<br />

ausgeklammert werden. <strong>Sie</strong> können<br />

also Einschränkungen festlegen.“<br />

Marx ist nicht gegen die Organspende,<br />

aber er will die Interessen<br />

der Organempfänger und die der<br />

Angehörigen der Spender gleichermaßen<br />

berücksichtigt wissen. „Ich<br />

warne lediglich davor, die Organspende<br />

nur mit der rosaroten Brille<br />

zu betrachten.“ Die Entscheidung<br />

zur Organspende sollte nicht fallen,<br />

ohne sich intensiv mit dem<br />

Thema befasst zu haben.“<br />

Organspendeausweis lässt<br />

Spielraum für Einschränkungen<br />

In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmung,<br />

das heißt, mit dem Organspendeausweis<br />

wird das Einverständnis<br />

zur Organ- und Gewebespende<br />

entweder generell erteilt oder auf die<br />

Entnahme bestimmter Organe oder<br />

Gewebe eingeschränkt. Ebenso kann<br />

man einer Organ- und Gewebespende<br />

widersprechen.<br />

In der Zeile „Anmerkungen/Besondere<br />

Hinweise“ kann eine Person benannt<br />

werden, die im Todesfall benachrichtigt<br />

werden soll und die auch, sofern<br />

gewünscht, die Entscheidung trifft.<br />

Der Ausweis wird vorab nicht registriert.<br />

Hat ein Patient, der verstirbt, keinen<br />

Spenderausweis, ist das Krankenhaus<br />

gesetzlich verpflichtet zur Klärung<br />

der Sachlage beizutragen, was bedeutet,<br />

dass die nächsten Angehörigen angesprochen<br />

werden. Der Organspendeausweis<br />

ist kostenlos an der Informationszentrale<br />

im <strong>Bethlehem</strong> <strong>Gesundheitszentrum</strong><br />

erhältlich. Auch im Internet<br />

wird ein Download unter www.organspendeausweis.org<br />

angeboten.<br />

Keine einheitliche Regelung<br />

in Europa in<br />

Sicht<br />

Das deutsche Transplantationsgesetz<br />

(TPG) trat 1997 in<br />

Kraft. Bei uns gilt die Zustimmungslösung:<br />

Man muss zu<br />

Lebzeiten erklärt haben, dass<br />

einer Organspende zustimmt<br />

wird. Diese Regelung ist<br />

somit sehr eng gefasst, da<br />

eine ausdrückliche Willenserklärung<br />

vorliegen muss.<br />

Das TPG sieht eine erweiterte<br />

Zustimmungslösung<br />

vor: Der Wille des Verstorbenen<br />

zu Lebzeiten hat Vorrang.<br />

Ist er nicht dokumentiert<br />

oder bekannt, entscheiden<br />

die nächsten Angehörigen<br />

auf der Grundlage des mutmaßlichen<br />

Willens des Verstorbenen.<br />

Anzeige<br />

Am 25. Mai <strong>2012</strong> hat der<br />

Bundestag Neuregelungen<br />

zur Organspende verabschiedet.<br />

<strong>Sie</strong> sehen unter anderem die Einführung<br />

der Entscheidungslösung und<br />

die flächendeckende Einsetzung von<br />

Transplantationsbeauftragten vor. Europaweit<br />

ist eine einheitliche Regelung<br />

noch nicht in Sicht.<br />

Widerspruchsregelung: Hat der Verstorbene<br />

einer Organentnahme zu Lebzeiten<br />

nicht ausdrücklich wider-sprochen,<br />

z.B. in einem Widerspruchsregister, so<br />

können Organe zur Transplantation entnommen<br />

werden. In einigen Ländern<br />

haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht,<br />

so etwa in Belgien.<br />

Informationsregelung: Auch <strong>hier</strong> geht<br />

der Gesetzgeber grundsätzlich von einer<br />

Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem<br />

Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings<br />

müssen die Angehörigen in<br />

jedem Fall über die geplante Entnahme<br />

unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht<br />

steht ihnen jedoch nicht zu. Diese gesetzliche<br />

Regelung wird zum Beispiel in<br />

Frankreich angewendet. ●<br />

Auslösung Rätsel von Seite 31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!