61. Folge Sommer 1999 - Kreisgemeinschaft Wehlau
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50 Jahre <strong>Kreisgemeinschaft</strong> -<br />
50 Jahre Kreistreffen.<br />
Nachdem an dieser Stelle in der letzten <strong>Folge</strong> ausführlich über die Gründung<br />
der Landsmannschaft Ostpreußen e.V. und des Ostpreußenblattes vor 50<br />
Jahren berichtet wurde, soll hier über die Arbeit und die Aufgaben der Landsmannschaft<br />
einiges, sicherlich nicht erschöpfend, gesagt werden. In den nächsten<br />
<strong>Folge</strong>n werden wir uns dann wieder der <strong>Kreisgemeinschaft</strong> <strong>Wehlau</strong> zu<br />
wenden.<br />
Beginnen wir mit Auszügen aus der gültigen Fassung der Satzung, beschlossen<br />
von der Ostpreußischen Landesvertretung in Magdeburg<br />
am 9. November 1996:<br />
38<br />
Präambel<br />
Die Landsmannschaft Ostpreußen ist der Zusammenschluß der Ostpreußen<br />
und aller Menschen, die sich zu Ostpreußen bekennen. Die Ostpreußen sind<br />
von ihrer angestammten Heimat seit dem Jahre 1945 unter Bruch des Völkerrechts<br />
und Verletzung der Menschenrechte getrennt. Die Landsmannschaft<br />
Ostpreußen setzt Ostpreußen in seiner Gesamtheit und in seinen Stadt- und<br />
Landkreisen fort. Ihre Tätigkeit ist auf die Fürsorge für die Vertriebenen gerichtet.<br />
In diesem Rahmen strebt sie das Recht auf die Heimat und eine gerechte<br />
Lösung für die Ostpreußen und ihre angestammte Heimat im friedlichen Wandel<br />
an. Dabei setzt sie sich für die Wiederherstellung einer allgemeinen Gerechtigkeit,<br />
insbesondere für die Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechtes<br />
und die Rückgabe des konfiszierten Vermögens auf der Basis eines die geltenden<br />
Normen des Völkerrechts, wie der allgemeinen Menschenrechte respektierenden<br />
gerechten Ausgleichs ein.<br />
Sie erstrebt das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk unantastbares<br />
Recht in dem Bewußtsein, daß ein menschenwürdiges und friedliches<br />
Zusammenleben der Völker nur auf dem Boden des Rechts, nicht der Gewalt<br />
möglich ist.<br />
1. Name und Sitz<br />
1.1. Die Landsmannschaft Ostpreußen (Landsmannschaft) hat ihren Sitz<br />
und ihre Geschäftsstelle in Hamburg. Sie ist im Vereinsregister eingetragen.