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61. Folge Sommer 1999 - Kreisgemeinschaft Wehlau

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50 Jahre <strong>Kreisgemeinschaft</strong> -<br />

50 Jahre Kreistreffen.<br />

Nachdem an dieser Stelle in der letzten <strong>Folge</strong> ausführlich über die Gründung<br />

der Landsmannschaft Ostpreußen e.V. und des Ostpreußenblattes vor 50<br />

Jahren berichtet wurde, soll hier über die Arbeit und die Aufgaben der Landsmannschaft<br />

einiges, sicherlich nicht erschöpfend, gesagt werden. In den nächsten<br />

<strong>Folge</strong>n werden wir uns dann wieder der <strong>Kreisgemeinschaft</strong> <strong>Wehlau</strong> zu<br />

wenden.<br />

Beginnen wir mit Auszügen aus der gültigen Fassung der Satzung, beschlossen<br />

von der Ostpreußischen Landesvertretung in Magdeburg<br />

am 9. November 1996:<br />

38<br />

Präambel<br />

Die Landsmannschaft Ostpreußen ist der Zusammenschluß der Ostpreußen<br />

und aller Menschen, die sich zu Ostpreußen bekennen. Die Ostpreußen sind<br />

von ihrer angestammten Heimat seit dem Jahre 1945 unter Bruch des Völkerrechts<br />

und Verletzung der Menschenrechte getrennt. Die Landsmannschaft<br />

Ostpreußen setzt Ostpreußen in seiner Gesamtheit und in seinen Stadt- und<br />

Landkreisen fort. Ihre Tätigkeit ist auf die Fürsorge für die Vertriebenen gerichtet.<br />

In diesem Rahmen strebt sie das Recht auf die Heimat und eine gerechte<br />

Lösung für die Ostpreußen und ihre angestammte Heimat im friedlichen Wandel<br />

an. Dabei setzt sie sich für die Wiederherstellung einer allgemeinen Gerechtigkeit,<br />

insbesondere für die Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechtes<br />

und die Rückgabe des konfiszierten Vermögens auf der Basis eines die geltenden<br />

Normen des Völkerrechts, wie der allgemeinen Menschenrechte respektierenden<br />

gerechten Ausgleichs ein.<br />

Sie erstrebt das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk unantastbares<br />

Recht in dem Bewußtsein, daß ein menschenwürdiges und friedliches<br />

Zusammenleben der Völker nur auf dem Boden des Rechts, nicht der Gewalt<br />

möglich ist.<br />

1. Name und Sitz<br />

1.1. Die Landsmannschaft Ostpreußen (Landsmannschaft) hat ihren Sitz<br />

und ihre Geschäftsstelle in Hamburg. Sie ist im Vereinsregister eingetragen.

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