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61. Folge Sommer 1999 - Kreisgemeinschaft Wehlau

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Mitgliedschaft<br />

Die Landsmannschaft besteht aus den Heimatkreisgemeinschaften und Landesgruppen<br />

als korporative Mitglieder und aus Einzelmitgliedern.<br />

Korporative Mitglieder<br />

Als korporative Mitglieder gehören der Landsmannschaft an:<br />

Die Heimatkreisgemeinschaften:<br />

Sie setzen die ostpreußischen Stadt- und Landkreise fort.<br />

Die Landesgruppen:<br />

Sie fassen die ostpreußischen Gruppen in den Ländern der Bundesrepublik<br />

zusammen.<br />

Diese Mitglieder sind ihrem Wesen nach untrennbare Glieder der Ostpreußen<br />

verkörpernden und ihrerseits die Provinz fortsetzenden Landsmannschaft<br />

Ostpreußen.<br />

Die korporativen Mitglieder werden in der Landesvertretung durch ihre Vorsitzenden<br />

oder einen Delegierten vertreten.<br />

Die Beschlüsse der Landesvertretung sind für die Mitglieder bindend. Die korporativen<br />

Mitglieder sind zur Durchführung dieser Beschlüsse verpflichtet.<br />

Die Satzungen der korporativen Mitglieder müssen den Zielen und dem Zweck<br />

der Landsmannschaft entsprechen und unterliegen ihrer Nachprüfung. Hierzu<br />

sind die Satzungen der Mitglieder sowie Satzungsänderungen der Landsmannschaft<br />

Ostpreußen zur Verfügung zu stellen.<br />

Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Wohl der die ostpreußische Heimat verkörpernden<br />

Landsmannschaft zu dienen, ihren Nutzen zu mehren, Schaden<br />

von ihr abzuwenden und sich jederzeit und überall rückhaltlos für ihre Ziele<br />

einzusetzen.<br />

40<br />

Soweit die Auszüge aus der Satzung.<br />

Der Landsmannschaft gehören die 40 ostpreußischen Heimatkreise und die<br />

Landesgruppen der 16 Bundesländer an. Mit Ausnahme unserer Landeshauptstadt<br />

Königsberg, die 3 Stimmen in der OLV (Ostpreußische Landesvertretung,<br />

vergleichbar mit einem Landtag) hat, verfügen die übrigen 39 <strong>Kreisgemeinschaft</strong>en<br />

über jeweils eine Stimme. Die 16 Landesgruppen bringen<br />

zusätzlich 33 Stimmen ein.

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