61. Folge Sommer 1999 - Kreisgemeinschaft Wehlau
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Mitgliedschaft<br />
Die Landsmannschaft besteht aus den Heimatkreisgemeinschaften und Landesgruppen<br />
als korporative Mitglieder und aus Einzelmitgliedern.<br />
Korporative Mitglieder<br />
Als korporative Mitglieder gehören der Landsmannschaft an:<br />
Die Heimatkreisgemeinschaften:<br />
Sie setzen die ostpreußischen Stadt- und Landkreise fort.<br />
Die Landesgruppen:<br />
Sie fassen die ostpreußischen Gruppen in den Ländern der Bundesrepublik<br />
zusammen.<br />
Diese Mitglieder sind ihrem Wesen nach untrennbare Glieder der Ostpreußen<br />
verkörpernden und ihrerseits die Provinz fortsetzenden Landsmannschaft<br />
Ostpreußen.<br />
Die korporativen Mitglieder werden in der Landesvertretung durch ihre Vorsitzenden<br />
oder einen Delegierten vertreten.<br />
Die Beschlüsse der Landesvertretung sind für die Mitglieder bindend. Die korporativen<br />
Mitglieder sind zur Durchführung dieser Beschlüsse verpflichtet.<br />
Die Satzungen der korporativen Mitglieder müssen den Zielen und dem Zweck<br />
der Landsmannschaft entsprechen und unterliegen ihrer Nachprüfung. Hierzu<br />
sind die Satzungen der Mitglieder sowie Satzungsänderungen der Landsmannschaft<br />
Ostpreußen zur Verfügung zu stellen.<br />
Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Wohl der die ostpreußische Heimat verkörpernden<br />
Landsmannschaft zu dienen, ihren Nutzen zu mehren, Schaden<br />
von ihr abzuwenden und sich jederzeit und überall rückhaltlos für ihre Ziele<br />
einzusetzen.<br />
40<br />
Soweit die Auszüge aus der Satzung.<br />
Der Landsmannschaft gehören die 40 ostpreußischen Heimatkreise und die<br />
Landesgruppen der 16 Bundesländer an. Mit Ausnahme unserer Landeshauptstadt<br />
Königsberg, die 3 Stimmen in der OLV (Ostpreußische Landesvertretung,<br />
vergleichbar mit einem Landtag) hat, verfügen die übrigen 39 <strong>Kreisgemeinschaft</strong>en<br />
über jeweils eine Stimme. Die 16 Landesgruppen bringen<br />
zusätzlich 33 Stimmen ein.