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34 Finanzen + Steuern<br />

Von <strong>de</strong>n Finanzgerichten<br />

Grundsteuer: Kläger haben Chancen<br />

Ungleichbehandlungen, unterlassene Wertanpassungen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht äußert sich skeptisch. Auch <strong>de</strong>r<br />

BFH mahnt eine Neubewertung <strong>de</strong>s Grundvermögens an.<br />

Michael Schreiber, Oberweser<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hält möglicherweise<br />

die Einheitsbewertung bei<br />

<strong>de</strong>r Grundsteuer für verfassungswidrig.<br />

Diese Einschätzung kann man aus<br />

Äußerungen <strong>de</strong>r Verfassungsrichter im<br />

Rahmen eines Beschlusses <strong>de</strong>s Gerichts<br />

vom 13. April 2010 (Az. 1 BvR 3515/08)<br />

entnehmen. Im Verfahren hatten sich<br />

die Beschwer<strong>de</strong>führer erstinstanzlich<br />

zur angeblichen Verfassungswidrigkeit<br />

<strong>de</strong>r Einheitsbewertung geäußert und<br />

eine Vorlage an das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

angeregt. Im Verfahren vor <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof (BFH) haben sie daran<br />

aber nicht mehr festgehalten. In <strong>de</strong>r Beschlussbegründung<br />

<strong>de</strong>s Verfassungsge-<br />

Grundsteuer. Je<strong>de</strong>r zahlt – wie lange noch?<br />

09 I 2010 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />

richts heißt es: „Im Hinblick auf die im<br />

Schrift tum in erheblichem Umfang geäußerten<br />

verfassungsrechtlichen Zweifel<br />

an <strong>de</strong>r Einheitsbewertung kann nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r BFH<br />

auf ein entsprechen<strong>de</strong>s Vorbringen die<br />

Revision zugelassen hätte.“ Die obersten<br />

Verfassungshüter scheinen also Klägern,<br />

die vor <strong>de</strong>n Finanzgerichten gegen die<br />

kommunale Grundbesitzabgabe klagen,<br />

durchaus Erfolgschancen einzuräumen.<br />

Zweifel an <strong>de</strong>r Verfassungsmäßigkeit<br />

<strong>de</strong>r Grundsteuer bestehen seit Jahren –<br />

mit diversen Anknüpfungspunkten. Mit<br />

Beschluss vom 21. Juni 2006 (Az. 1 BvR<br />

1644/05) hatte das Bun<strong>de</strong>sverfassungs-<br />

gericht Beschwer<strong>de</strong>n von Eigenheimbesitzern<br />

zurückgewiesen (Az. II R 81/05).<br />

Sie hatten moniert, dass Vermieter die<br />

Kommunalabgabe auf Mieter abwälzen<br />

o<strong>de</strong>r als Werbungskosten abziehen<br />

können, Selbstnutzer <strong>de</strong>mgegenüber auf<br />

<strong>de</strong>r Steuerbelastung sitzen blieben. Die<br />

Verfassungsrichter folgten diesen Argumenten<br />

damals jedoch nicht.<br />

Die Kritikpunkte<br />

Jetzt kocht die Kritik an <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage<br />

wie<strong>de</strong>r auf. Die im Bewertungsgesetz<br />

vorgesehenen turnusmäßigen<br />

Wertanpassungen in einem Intervall von<br />

sechs Jahren hat die Finanzverwaltung<br />

nie umgesetzt. Deshalb beruht die <strong>de</strong>rzeitige<br />

Berechnung <strong>de</strong>r Grundsteuer auf<br />

völlig veralteten Werten. Zu<strong>de</strong>m führt<br />

die Einheitswertermittlung zu vielen<br />

Ungleichheiten zwischen Grundstücken<br />

in Ost- und West<strong>de</strong>utschland.<br />

Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung<br />

das gelten<strong>de</strong> Recht für Stichtage<br />

bis zum 1.1.2007 zwar nicht als verfassungswidrig<br />

bezeichnet, wohl aber für<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Stichtage eine Än<strong>de</strong>rung<br />

angemahnt. Es sei mit <strong>de</strong>m allgemeinen<br />

Gleichheitssatz nicht vereinbar, wenn die<br />

Einheitsbewertung <strong>de</strong>s Grundbesitzes<br />

mehr als vier Jahrzehnte unverän<strong>de</strong>rt sei<br />

(Urteil vom 30.6.2010, II R 60/08).<br />

Vor <strong>de</strong>m Finanzgericht Münster ist<br />

übrigens bereits das erste Verfahren in<br />

diesem Zusammenhang anhängig (Az. 3<br />

K 1387/08 Ew). �|

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