Immobilien wirtschaft Immobilien wirtschaft - Haufe.de
Immobilien wirtschaft Immobilien wirtschaft - Haufe.de
Immobilien wirtschaft Immobilien wirtschaft - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
34 Finanzen + Steuern<br />
Von <strong>de</strong>n Finanzgerichten<br />
Grundsteuer: Kläger haben Chancen<br />
Ungleichbehandlungen, unterlassene Wertanpassungen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht äußert sich skeptisch. Auch <strong>de</strong>r<br />
BFH mahnt eine Neubewertung <strong>de</strong>s Grundvermögens an.<br />
Michael Schreiber, Oberweser<br />
Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht hält möglicherweise<br />
die Einheitsbewertung bei<br />
<strong>de</strong>r Grundsteuer für verfassungswidrig.<br />
Diese Einschätzung kann man aus<br />
Äußerungen <strong>de</strong>r Verfassungsrichter im<br />
Rahmen eines Beschlusses <strong>de</strong>s Gerichts<br />
vom 13. April 2010 (Az. 1 BvR 3515/08)<br />
entnehmen. Im Verfahren hatten sich<br />
die Beschwer<strong>de</strong>führer erstinstanzlich<br />
zur angeblichen Verfassungswidrigkeit<br />
<strong>de</strong>r Einheitsbewertung geäußert und<br />
eine Vorlage an das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
angeregt. Im Verfahren vor <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof (BFH) haben sie daran<br />
aber nicht mehr festgehalten. In <strong>de</strong>r Beschlussbegründung<br />
<strong>de</strong>s Verfassungsge-<br />
Grundsteuer. Je<strong>de</strong>r zahlt – wie lange noch?<br />
09 I 2010 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />
richts heißt es: „Im Hinblick auf die im<br />
Schrift tum in erheblichem Umfang geäußerten<br />
verfassungsrechtlichen Zweifel<br />
an <strong>de</strong>r Einheitsbewertung kann nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r BFH<br />
auf ein entsprechen<strong>de</strong>s Vorbringen die<br />
Revision zugelassen hätte.“ Die obersten<br />
Verfassungshüter scheinen also Klägern,<br />
die vor <strong>de</strong>n Finanzgerichten gegen die<br />
kommunale Grundbesitzabgabe klagen,<br />
durchaus Erfolgschancen einzuräumen.<br />
Zweifel an <strong>de</strong>r Verfassungsmäßigkeit<br />
<strong>de</strong>r Grundsteuer bestehen seit Jahren –<br />
mit diversen Anknüpfungspunkten. Mit<br />
Beschluss vom 21. Juni 2006 (Az. 1 BvR<br />
1644/05) hatte das Bun<strong>de</strong>sverfassungs-<br />
gericht Beschwer<strong>de</strong>n von Eigenheimbesitzern<br />
zurückgewiesen (Az. II R 81/05).<br />
Sie hatten moniert, dass Vermieter die<br />
Kommunalabgabe auf Mieter abwälzen<br />
o<strong>de</strong>r als Werbungskosten abziehen<br />
können, Selbstnutzer <strong>de</strong>mgegenüber auf<br />
<strong>de</strong>r Steuerbelastung sitzen blieben. Die<br />
Verfassungsrichter folgten diesen Argumenten<br />
damals jedoch nicht.<br />
Die Kritikpunkte<br />
Jetzt kocht die Kritik an <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage<br />
wie<strong>de</strong>r auf. Die im Bewertungsgesetz<br />
vorgesehenen turnusmäßigen<br />
Wertanpassungen in einem Intervall von<br />
sechs Jahren hat die Finanzverwaltung<br />
nie umgesetzt. Deshalb beruht die <strong>de</strong>rzeitige<br />
Berechnung <strong>de</strong>r Grundsteuer auf<br />
völlig veralteten Werten. Zu<strong>de</strong>m führt<br />
die Einheitswertermittlung zu vielen<br />
Ungleichheiten zwischen Grundstücken<br />
in Ost- und West<strong>de</strong>utschland.<br />
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung<br />
das gelten<strong>de</strong> Recht für Stichtage<br />
bis zum 1.1.2007 zwar nicht als verfassungswidrig<br />
bezeichnet, wohl aber für<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Stichtage eine Än<strong>de</strong>rung<br />
angemahnt. Es sei mit <strong>de</strong>m allgemeinen<br />
Gleichheitssatz nicht vereinbar, wenn die<br />
Einheitsbewertung <strong>de</strong>s Grundbesitzes<br />
mehr als vier Jahrzehnte unverän<strong>de</strong>rt sei<br />
(Urteil vom 30.6.2010, II R 60/08).<br />
Vor <strong>de</strong>m Finanzgericht Münster ist<br />
übrigens bereits das erste Verfahren in<br />
diesem Zusammenhang anhängig (Az. 3<br />
K 1387/08 Ew). �|